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- Perneck | Via Salis Bad Ischl
Perneck ein Dorf im Wandel der Zeiten. Autor: Leopld Schiendorfer
- Knappenkost und Knappentrunk | glueckauf
KnappenkostとKnappendrink 残った食料、衣類、備品に加えて、3000年前までの人間の糞便が高山の塩山に保存されています。近年、特にハルシュタットの塩鉱山で行われた豊富な発見から、青銅器時代の鉱山労働者の食生活の良い写真を得ることができます。 調理スプーンと大きな鍋の破片の発見は、調理がピットの現場で直接行われたことを示しています。大きな焦げた木片は、強力なピットファイヤーが維持されたことを示しています。これは、光と調理の火の源として機能するだけでなく、ピットの天候を暖め、天候のドラフトを増加させました。 3000年前の素晴らしい料理の火で何が準備されていたのでしょうか。 大麦、キビ、ソラマメの残骸、およびかじった動物の骨の破片は、ハルシュタット鉱山労働者の排泄物に見られます。ハルシュタットの鉱山労働者のメインコースは、おそらく今日のリッチャートと同様に、豆類と劣った肉の皮から作られたボリュームのあるシチューでした。彼らは小さな木製の容器から水や牛乳を飲みました。 排泄物の検査はまた、事実上すべての鉱夫が腸内寄生虫に感染していることを明らかにしました。これは腹痛、疝痛および下痢につながりました。 ハルシュタットの鉱山労働者は、ハードワークのために大規模な関節関節症に苦しんでいました。さらに、炭水化物が豊富な食事は深刻な虫歯を引き起こしました。 そのため、先史時代のハルシュタット鉱山労働者は、仕事から身をかがめて静かな場所を常に探していた、ほとんど歯のない鉱山労働者でした。本当にいい鉱夫の人生ではありません!!! 鉱夫の食事に関する最も近い情報は、中世初期の著作から来ています。 これらの情報源は、必要な食料、その価格、および食料を入手する際の大きな困難に関する重要な情報を提供します 中世でも、毎日の食事は一方的で、ビタミンが不足していました。初期のシフトが始まる前に、鉱山労働者はライ麦粉、水、塩からマッシュを準備しました。昼食は例外なくパンとベーコンを食べました。夕方には、シュマーンやニョッキなどの卵生地料理を食べました。テーブルドリンクは主に水とミルクでした。 大量のアルコールは、一般的に、教会の祭りや祝日などの休業日にのみ飲むことができます。それだけでは十分ではありませんでした。 17世紀のザルツカンマーグートでは、鉱夫たちは1年に58回の休業日を過ごしました。 栄養不良と勤勉さのために一部の鉱夫が麻薬に頼ったという事実は、今日では理解できるようです。アルコールは、病気の強壮剤および治療法と見なされていました。 市場での無料購入を鉱山労働者に提供することは非常に困難であったため、多くの鉱山で現物支払いが導入されました。 取引は、配達される食料の正確な量とその価格を設定します。規定は基本的に穀物、ラード、ベーコンで構成されていました。 1553年頃、カリンシアの金鉱山の既婚労働者に、小麦粉3 kg、ラードと肉1 kg、パン10斤が14日間与えられました。 取引が鉱夫に平均20%高い価格を請求したと仮定すると、これは無視されるべきではない取引のための追加の利益をもたらしました。 貿易はまた、彼らがとにかく飲み物、ゲーム、そして女性にしかそれを使わないと思ったので、鉱夫にできるだけ少ない現金を与えるように努めました。 この「無料のお金」で、鉱山労働者は、塩、油、野菜、ワイン、シュナップスなど、他のすべての食品や高級品を法外な価格で取引から購入しなければなりませんでした。 古いファイルは、ザルツカンマーグートの特別な機能について報告しています-塩鍋: 1815年には、2,900人のアラブの塩採掘者とその家族に供給するために70,000人の鉱夫または3,100トンの穀物が必要でした。穀物のほとんどは、ハンガリーからドナウ川とトラウンを経由して船で入手する必要があり、高価でした。供給コストを下げるために、マリア・テレジアの下で、若い鉱夫のために塩事務所によって結婚許可証が導入されました 。 穀物価格が高かったとき、Oberamtは単に結婚許可証の発行をやめました。その結果、世話をする家族の数は急速に減少しました。 しかし、若い結婚可能な男性は、禁止のためにザルツカンマーグートを大騒ぎで去りました。家族を始めたいという衝動は、州の塩鉱山での低賃金の苦痛の喜びよりも大きかった。歯を磨くと、オベラムトは結婚の禁止を何度も撤回し、若者がザルツカンマーグートに戻ることができるように結婚のお金を払わなければなりませんでした。 ザルツカンマーグートでの食糧供給に向けた重要な一歩は、1765年からのジャガイモ栽培の導入でした。人口はすぐにジャガイモを食べることに慣れ、ジャガイモの栽培は急速に増加しました。 1807年にザルツカンマーグートで50トン以上のジャガイモが収穫されました。 18世紀半ば頃、自由市場の状況が大幅に改善したため、オーストリアの鉱業における賃金の支払いが増加しました。商人は、最も遠いタウアーンの谷にさえ手頃な価格で食料を供給することができました。 鉱夫が利用できる現金が増えるにつれ、アルコール消費は大きな問題になりました。 Vordernbergerからの手紙は1792年から取引されています: 「最も緊急の必要性を超える現金収入は、労働者を飲み、遊び、怠惰に誘惑するだけです。」 19世紀になっても、鉱夫の運賃は不十分で一方的なままでした。長い冬の間、ミルクが不足し、肉はほとんどなく、ほとんどが小麦粉で、野菜はめったにありませんでしたが、アルコールの摂取量が早く過剰だったため、平均寿命は50年をはるかに下回りました。 19世紀の終わりから、工業的に生産されたアルコールはより安く、より普及しました。ますます追い出されている無数の醸造所からのビール、シュナップス、そして地方の生産からのワイン。 食糧事情は19世紀の終わりにのみ改善しました。労働者の消費協同組合の設立により、食糧供給は大幅に拡大され、より手頃な価格になりました。 それにもかかわらず、ラード、ベーコン、小麦粉は、ジャガイモやトウモロコシと並んで、20世紀に入っても最も重要な食料品であり続けました。肉料理、通常は牛肉は、日曜日と祝日のみ提供されました。 ザルツカンマーグートにおける栄養の社会史 IschlerSalzbergと鉱業全般に関するすべての詳細
- 21 Moosbergstollen | glueckauf
21 モースベルクトンネル 打たれた: 1577年(マティアストンネルと一緒に) 去る: 1586年に雇われ、1690年に放棄された 標高: 625メートル(m) 全体の長さ 312本(372メートル) ワーカー: 横向きの希望と沈下のみが機能する ネーミング: 以前のエリア指定アッパーモーセック 、今日はオーバーエック Ischler Salzbergに最初のトンネルが打ち込まれたため、Lauffner岩塩ドーム(1563 Mitterbergトンネル、1567 Alter Steinbergトンネル)とPerneck岩塩ドーム(1567 Lipplesgrabenトンネル、元々はObernbergトンネル)では、短くて貧弱な塩の堆積物しか掘削できませんでした。したがって、1577年から、イシュラーザルツベルクのさらなる塩鉱床の集中的な調査が始まりました。 当時の塩の集中的な調査に関する詳細な情報は、1817年からのアントンディクルバーガーのオーバーエスターライヒのサリナの歴史にあり ます。 1577年10月31日、塩の役人クリストフ・ハイデンの命令により、塩採掘の役人によってイシュラー・ザルツベルクで検査が行われました。 検査の一環として、1577年にハンス・ライヒャーの森のムーセッグ 上部 に塩湖を調べるために掘られた新しいトンネルが通り抜けました。しかし、全長が10本(11.9 m)であるため、これは、酸性水も運ぶ高塩分培地 の3本(3.6 m)しか貫通しませんでした。 1577年に、新しいトンネルにはMoosbergトンネル という名前が付けられました。 1580年、サルザムトマンクリストフハイデンは再びイシュラーザルツベルクを検査しました。同時に、モースベルクトンネルには11本の塩岩(13.1 m)しか露出していなかったため、モースベルクトンネルのメインシャフトの現場位置のさらなる前進が議論されました。 1583年、四半期ごとのHaeuer測定で、主軸がまだ耳の聞こえない山で無駄に操作されていたMoosbergトンネルの前にある11バール(13.1 m)の長さの塩剤を延長することが決定されました。ソルトストアを検索し、シンクワークで同じものを徹底的に調べるため。 1584年には、イシュラーザルツベルクの適切な探査に関する規則を確立するために、2つの検査が実施されました。 11 Stabel(13.1 m)の長さの塩媒体を除いて、モースベルクトンネルには他の塩岩は見つかりませんでしたが、横方向および深さで追求されたすべての希望のために、検査官は、これらの状況にもかかわらず、有利な場所にあるトンネルの運用を継続することを決定しました。トンネルの上部と内部の両方で塩の痕跡が見つかったため、豊かなコア山脈を見つけるという希望はあきらめず、メインシャフトの無人のフィールドサイトを山の尾根に向かって継続することが布告されました12時間(南へ)。 うまくいけばモースベルクトンネルの継続的な運用では、割れた岩で作られたメインシャフトのフィールド位置に強い水の流入がありました。以前にイシュラーザルツベルクで掘られたトンネルでは必要な量の塩水を長期的に生産することができず、モースベルクトンネルで新しい塩の店を見つけるという希望をあきらめなければならなかったため、1584年にRoßmoosの新しい調査トンネル。 1584年に、検査官はまた、8年間無駄に操業されていたモースベルクトンネルの最深部からさらに14本のロッド(16.8 m)を深部に向かって沈下させることを提案しました。 。 検査官は、モースベルクトンネルの地域に、長年使用されていて現在腐敗 している塩採掘場があったとの意見でした。流し台をさらに下げることで、昔は到達できなかった塩山の領域に到達できると確信しました。予想に反して、この新しく沈んだセクションでは、既存の塩の山は開かれませんでした。 アントン・ディクルバーガーは、ムーセッグ の古い塩山の疑いはほとんどないと考えています。モースベルクトンネルが発掘されていたとき、古い、放棄された建物の痕跡は見つかりませんでした。イシュル近郊の製塩所はいくつかの古い文書で言及されていますが、これはムーセッグ ではなくイシュル近郊のファンドルで運営されていた可能性が高いようです。 1586年2月11日と12日、ハルシュタット、オースゼー、イシュルの製塩所の山岳専門家数名が参加して、イシュラーザルツベルクで別の山岳調査が行われました。 マティアストンネルが実施した試掘により、山の厚さ全体にわたって塩山が掘削されたため、成功の点で不確実であったムーセッグ とロスムース の新しい採掘トンネルはついに廃止されました。 1577年から1586年の間に大きな期待を持って運営されていたモースベルクトンネルは、おそらく120スタベル(143 m)の長さに延長されました。塩剤は11本(13.1m)しか見つかりませんでした。 モースベルクトンネルは、1586年から1690年までの次の103年間でおそらく中断で占められていました。より小さなプロファイルのモースベルクトンネルの主軸は、さらに192バー(228.9 m)延長され、合計312バー(371.9 m)になりました。同じく1692年にラウフナー岩塩ドームに向かって運転されたレーベンブルントンネルへの攻撃の少し前に、モースベルクトンネルは最終的に1690年に放棄され、崩壊するために残されました。 周囲の山々の安定性が良好なため、モースベルクトンネルの主軸の大部分が今日まで保存されています。 モースベルクトンネルは、1970年代まで冒険好きな若者に人気がありました。ウォーターダムを横断するために建てられたいかだの残骸と粘土質の山々のいくつかの署名は、今日までこれを証明しています。遅くとも1980年代半ばまでに、モースベルクトンネルの口は完全に巻き上げられていました。 2018年8月、Horst Feichtingerは、手作業で大規模な掘削を行った後、トンネルの入り口を発見したため、トンネルを運転することができました。 2018年8月14日、IGM(Mitterbergstollen利益団体)のメンバーと土地所有者は、まだアクセス可能な鉱山地域の写真文書を含む、広範なトンネル検査を実施しました。 築約430年のモースベルクトンネルは、元の状態にあるイシュラーザルツベルクで最も古く、現在も運転可能な鉱山の建物です。 ハンマーと鉄の細工で作られたトンネルは、イシュラー・ザルツベルクのための独特の焼結層を備えた一流の 採掘記念碑です。モースベルクトンネルの重要性が非常に高いため、IGMは2018年9月に、トンネルメーター(Stm。)82から92での焼結までメインシャフトをクリアし、関心のある訪問者がアクセスできるようにすることを決定しました。 完全に手彫りされ、221mの長さで通行可能なトンネルは、山の尾根に沿って海抜625mのアンカーポイントから南東に運転されました。 トンネルの標準プロファイルは、高さ約190 cm、上部80 cm、下部120cmです。 最初の7個は、再捕獲されたときに木でできていなければなりませんでした。 Stm。7から25まで、トンネルは安定した石灰の層で運転されました。トンネル前部の標準プロファイルは、高さ約1.9m、屋根幅0.8m、底幅1.2mです。 Stm。25から、石灰岩層は、ロスフェルド層の小石で厚い土手になっている泥灰土石灰岩に合流します。 ロスフェルド層の砂岩と礫岩は、約1億2000万年前の白亜紀初期に堆積しました。堆積中、土石流と土石流を伴う大規模な海底の大量移動が起こった。地質学者がolisthostromes と呼んでいる、古い石灰岩の巨礫とヘーゼル岩でできた混沌とした 構造の層状堆積物も、モースベルクトンネルで見つけることができます。 Stm。35には、約0.5mの厚さの粘土質堆積物があります。この粘土質角礫岩には、溶け出したHaselgebirgeを示す青みがかった紫色の粘土があります。当初のトンネル掘削の過程で、貯蔵庫は約3mの高さまでクリアされました。 Stm。39で、合計厚さ1.8 mの別の粘土質インターカレーションが見つかり、最後にStm。59で、厚さ約1.0mのHaselgebirge石を含む3番目のインターカレーションが見つかりました。最後の2つの堆積物の領域の厚い土手泥灰土層は激しく焼結されています。 Dicklbergerが言及した拡張と沈下作業は、浸出されたHaselgebirge石が塩分を含む山の確かな兆候として解釈されたため、おそらくこれら3つの堆積物の領域で作成されました。 Stm。65から、崩壊円錐の背後で大規模な湛水が始まりました。この地域では、1970年代に建設された、雨季に最大1mの深さのトンネル湖を横断するために使用されたいかだの残骸が見つかりました。高床式でトンネル湖 を横断する試みの失敗も受け継がれています。解体作業の過程で、Stm。57から65までの巨大な崩壊コーンは完全に一掃され、浸水した水は排水されました。 Stm。65から、その場で安定した泥灰土層が薄くなります。この地域の強い水の流れは、大規模な焼結をもたらしました。 Stm。82から92までの水滴を防ぐために組み込まれた木製のスタンプは、今日でもはっきりと見えています。ピットウッドのほとんどは何世紀にもわたって分解されてきましたが、印象的なシンターインプリントは今日まで残っています。このセクションでは、拡張の残骸から、ラインの高さが1.7 m、尾根が0.6 m、底の幅が1.0mの標準プロファイルを再構築できます。 Stm。99から、泥灰土とシュランバッハの薄い層があります。シュランバッハ層は、白亜紀初期のロスフェルド層の後にも堆積しました。さび茶色の風化した石灰岩の泥灰土は、構造的にオーバープリントされています。はっきりと認識できる装甲領域とマイロナイトの千鳥状の層は、大規模な山の動きを目撃しています。マール構造の崩壊により、Stm。99からますます崩壊が発生しました。 Stm。127から、マールは、はるかに乱されていないベッドで再び厚くなり、したがって、より安定します。 Stm。130では、南に向かうルートに明確な曲がりがあります。このトンネリングの方向の変化は、1584年の検査の仕様によるものと思われます。 現在、水の流れが強くなっているため、ソールにいくつかの水池がある広大なシンターテラスがあります。場合によっては、焼結物にはっきりと見える痕跡の爪の残留物があります。 Stm。143では、運転ルートのプロファイルが、ルートの高さ1.8 m、尾根0.6 m、底部の幅0.8mに大幅に狭くなっています。おそらく、ここ1586年に、モースベルクトンネルのメインシャフトの駆動は当分の間終了しました。その後の104年間で、1690年にドライブが最終的にシャットダウンされるまで、次のトンネルセクションのコスト上の理由から、より小さなルートプロファイルが選択されました。 Stm。140から197までは、ジュラ紀後期の1億5000万年前のOberalmer層の、安定した、部分的にチャートを含む石灰岩です。 Stm。197から、Oberalmerkalkeのぶら下がっている壁に再び泥灰土の層を見つけることができます。現在存在する厚い土手泥灰土層は、構造的に大きくオーバープリントされています。平らな寝床のために、マイロナイト層と亀裂領域で大規模な尾根の崩壊が発生しました。 Stm。221から、ルートは現在完全に壊れています。長さ約150mのモースベルクトンネルのメインシャフトへのさらなる前進は、大規模な清掃と固定作業の後にのみ可能になります。 地上では、口の穴の北西に、広大なスラグの山がまだはっきりと見えています。クラウンの平均幅は2mで、長さは約27 m、ヒープの端の高さは約6〜7mです。 使用されたソース: Dicklberger Anton、オーバーエスターライヒの塩鍋の体系的な歴史、第1巻、Ischl 1817、Thomas Nussbaumerによる転写、Weitra2018。 シュラム・カール、アッパーオーストリアの塩は、16世紀初頭から18世紀半ばまで、ウィーン1932年に制作されました。 Schiendorfer Leopold、Perneck-時代を超えた村、Linz2006。
- Holzbedarf zur Salzgewinnung | glueckauf
Saline lschl(1571-1965)の例を使用した塩生産のための木材要件 GüntherHattingerオーストリアの森林新聞1988年12月: 次の投稿は約 森林および木材産業の重要性 塩の生産 ザルツカンマーグートでは、特にSaline Bad Ischlの場合、19世紀の終わりに、木材消費量に関する定量的な情報も提供されます。 オーストリアで塩を生産するためのエネルギー源としての木材の燃焼と、その結果としての森林および木材産業の乱用は、100年以上にわたって技術的および経済的歴史の一部でした。 lschl(1563年に開業)での塩採掘の発展、特にlschl(1571-1965)での製塩所の発展は、今日のStrobl森林管理の森林と密接に関連しています。 木材の大きな必要性 オーバーエスターライヒ州のレッテンバッハと Mitterweissenbachtalは十分でした the カバー の 塩の必要性を削除しないでください-天気 から。もともと、ザルツブルク大司教との契約も「ザルツブルクのヴァルダンゲン」に頼らざるを得なかったため、製塩所(パンハウス)の運営に必要な木材だけでなく、鉱業、塩の包装(Küfel.-および ファッセル生産)、水路での塩の輸送(造船)、庵と漂流システムの建物、およびさまざまな手当請求。 1720年の桁違い オーバーエスターライヒ州ザルツカンマーグート全体(Saline Ebensee、lschl、Hallstatt)で約30,000トンの塩が生産されています 製塩用160,000rm、 ランナー生産と 葦の構造53,000rmと 防衛建設、醸造および代理60,000 rm、 合計273,000立方メートルの木材が使用されました。 17世紀には、lschlの塩水が塩を生産するための薪の必要性は21,000rmから24,000rmであり、年間の塩の生産量は5400tから6300tでした。 18世紀には、これは製塩所の生産量によるものと思われます 部分的に 毎年25,000rmを超えています。 rm木材/t塩の特定の木材消費量は、これらの2世紀の間にほぼ10%しか削減できませんでした。この期間中に塩の生産が増加したため、これは森林管理者に緩和効果をもたらしませんでした。 この期間中、特に18世紀に改善の試みが増えたにもかかわらず、焼成用の平らな火格子を備えた丸い鍋(古いオーストリアの鍋)での塩の生産技術はほとんど変化しませんでした。 需要のあるトウヒとモミの木 焼成には、突然の熱を発する大きな炎が必要でした トウヒとモミの木。木は61/2の靴の上にありました 長さにカット ブナ材 ドライハウス(Ppiesel)を発射するためだけのものでした 塩の飼料を乾燥させるために使用されます。 後の時代には、ブナ材の最大4分の1を、鍋を焼くための木材「Hallwid」に追加することが許可されました。 木材の不足が合理化につながった 迫り来る木材不足が合理化策につながった。 19世紀前半には、「チロル鍋」(1823年)の導入と、二重鍋を備えたコロウラット醸造所の建設(1834年)、そして最後に、平格子の代わりに炉内にプル格子が導入されました。木材消費量の大幅な削減。 塩の生産量を増やすと、木材の消費量/塩のtの削減が補われます この期間中、特定の木材要件は、約3.4 rm/tの塩から約2.2rm/ tの塩に35%減少しました。 19世紀半ば頃、SalineIschlでの塩の生産量は14,000トン/年でした。しかし、製塩所での特定の木材消費量のこの顕著な減少でさえ、塩生産の追加需要を補うことしかできず、林業に何の救済ももたらさなかった。 石炭の燃焼は森にリラックスをもたらします これは、1881年から1886年にSaline lschlで石炭火力が導入された場合にのみ発生しました。これの前提条件は、1877年に鉄道Stainach-Irdning-Attnang-Puchheim、「Kronprinz-Rudolf-Bahn」が建設されたことです。 Hausruck-Revierから石炭を輸送することが可能になりました。石炭燃焼の導入に伴い、木材のガス化と同様に、発電機ガスによるガス燃焼も試みられました。ガス燃焼は、熱技術の点でそれ自体がより経済的でした。段付き火格子とその後の可動火格子を使用した石炭燃焼と比較して、それ自体を主張することはできません。パン塩の生産のための純粋な石炭燃焼は、1965年に最終的に生産が停止されるまでSalineIschlに残りました。 熱圧着の使用 1979年、現在の年間生産能力が44万トンの新しい製塩所がエーベンゼーで操業を開始しました。この生理食塩水は、蒸発器を備えた熱圧着プラントとして機能し、同じ原理に従って機能するハライン生理食塩水に加えて、オーストリアの塩生産の90%以上をカバーしています。 SalinenAG。この技術では、電気エネルギーは主に、オープンヒートポンプとして機能する熱圧縮システムを駆動するために使用され、重油の形での熱エネルギーのごく一部にすぎません。熱圧着システムの歩留まりが高いため、総エネルギー消費量はわずか0.9 GJ / 1塩(ギガジュール/ t塩)です。このエネルギー消費量は5〜10%の範囲です 石炭またはそれ以前の木材で焼成されたオープンパンの費用。これは、過去100年間、特に過去数十年間の技術開発の成功を明確に示しています。 19世紀以前の木の形をした文化 ドイツの経済学者ヴェルナー・ゾンバルトは、1919年の作品「DerModerne Capitalism」で次のように述べています。これは、私たちの地域に広く当てはまります。文化的存在のすべての分野は、経済生活の古い枝の開花の前提条件であり、19世紀以前の文化が明らかに木製の性格を持っていた程度まですべてのものの一般的な実体を形成しました。」 使用されたソース: GüntherHattingerオーストリアの森林新聞1988年12月 SalineIschlによるAberseeのザルツブルク森林の使用 ヨハン・オスターマンオーストリアの森林新聞1988年12月 フェルディナント1世の治世の最初の数年間(1521年から1560年)の政治的発展は、塩の貿易とそれに伴う塩の生産に大きなブームをもたらしました。どうしてこうなりました? 1526年のモハーチの戦いでは、最後のヤギェウォ大学ルートヴィヒ2世、ボヘミアとハンガリーの王がトルコ人との戦いに陥りました。彼が子孫を残さなかったので、ボヘミアとハンガリーはボヘミアのアンと結婚した彼の義理の兄弟フェルディナンドに落ちました。これにより、オーストリアの塩の貿易をボヘミア王国にまで拡大することができました。塩の生産量が増えたため、塩鍋が大きくなり、その数が増えました。 新しい塩屋を探して 彼らはlschlで探していたものを見つけ、1563年7月25日にミッターベルクトンネルが開かれました。すべての塩鍋の主な問題は、醸造鍋に十分な木材を常に持っていることでした。それで、塩工場に十分な木材を持ち込むか、後年のように、エーベンゼー製塩所の建設の場合のように、塩水パイプを通して塩を木材に導くことを試みました。 1571年に操業を開始したザルツベルクとlschl製塩所は、非常に密集した森林地帯にありましたが、適切な時期に木材の埋蔵量を監視し、私たち自身の森林を保護するためにも注意を払う必要がありました。 lschlの製塩所のためにAberseeの大司教の森から木材が配達されるずっと前に、lschlの製塩業者、ブルジョアの起業家はKufhozを調達し、Königsbergとlschlの間の地域からMondsee修道院の森林から木材を出荷しました。 ソルトフラッツへの木材の供給が確保されている グムンデンのオーストリアのObersalzamtがザルツブルクに近づき、アーバーゼーの森を利用してlschlの木材消費を確保したとき、双方が助けられました。結局のところ、Saline Halleinなどのザルツブルク製錬所やRupertiwinkelの製鉄所は、経済的な使用を確保するには遠すぎました。 1579年、ルドルフ2世との間で条約が締結されました。 (1576-1612)と司教領JOHANN JAKOB VON KUEN-BELASY(1560-1586)。契約の開始時に、当時の皇帝マクシミリアン2世(1564-1576)が言及されました。彼は、1565年にザルツブルクとすでに契約を締結しており、現在の地域にあるザルツブルクの森の使用を規定しています。ハルシュタットで規制されている製塩所のための、ゴーザウ森林管理局のルスバッハ森林地区。 木材用塩 1579年の契約では、ザルツブルクは、最初はヒュッテンシュタインの管理裁判所の森から、後にザンクトギルゲンの裁判所まで、「イシュレリッシュザルツシュテッテン」に義務を負っています。 「700パンWidt」は、醸造パンで燃やす32,900立方メートルの木材に相当し、1パンは67立方メートルまたは47立方メートルと計算されます。木材は、次の「ヴァルドルテン」から採取されます。次に、反対側から 「Rünpach」から「Kaltenpach」まで。この地域で700の鍋に到達しない場合は、伐採を「Unckhenpach」まで延長する必要があります。これは、レッテンコーゲルからリンコーゲルを経由して、ザルツブルク西部のヴァイセンバッハに隣接するワイルドカマーまでの地域に対応します。ハライン生理食塩水からボヘミア王国、そしてそれに興味を持っていた帝国の公国と帝国の都市に輸出される塩。 木材の使用は規制されています ザルツブルクの対象となったマスターウッドワーカーとウッドカッターだけが木材を伐採することを許可されました。森林の残りの部分と再生への損害を防ぐために、伐採が実行されなければならなかった方法は正確に規定されました: 「第六に、指定されたヴァルトルテルは、下層階級から大佐まで、そして後進者から職長まで、そしてヴァルトマンの方法で切り刻まれて処理され、蜂蜜の木製ワックスが傷つけられて置き去りにされます。」 被験者の保護 配信することにより しかし、生理食塩水への「ホールウィッツ」は、対象者が木材の購入と放牧する権利、いわゆる 「Pluemvisit」は影響を受けません。持ち込みと打撃は「最小限のダメージで同じことができるように」注意して行う必要があり、ザルツブルクの被験者が地上での木材の配達によって損傷を受けた場合は、 「あなたのケイにあるべきです:(幸せ)5月:(エスタット)同じダメージが増加し、取り除かれます」。 契約では、毎年20〜30枚の木材、つまり1340rm〜2010rmの木材が指定された場所で伐採されることが規定されていました。 1581年の最初の材木注文 lschlのSalzamtによるAbersee森林の使用に関する契約から2年後の1581年に、Hüttenstein裁判所に対して「木材規制」が発行されました。これは、裁判所でのSalzburg森林のより制御された使用を保証することを目的としています。新しい木材規制の紹介では、ザルツブルクの主題は、彼ら自身の裁量で、彼ら自身の使用のために王子の森から木材を取りましたが、lschlの船またはkufholzとして販売するためにも述べられており、森林管理は完全に無視されました、 となることによって 「また、ウッドワックスは著しく防止されているため、木材が大幅に不足しています」。 木材が割り当てられます 新しい森林条例は、被験者が主任ウッドマンまたはサブウッドマンによって棒で彼らに示された木材のみを切り刻むことを許可されることを規定しました。クリスマスの前後14日間、主任の森の人は、世話人のフォンヒュッテンシュタインの前で、ザンクトギルゲンで、被験者が切り刻むことができる木材の量と場所を発表しました。 Oberwaldmeisterは、木工品を授与する際に、「IrnotturfftTraidtが彼らの商品を支配している貧しいHeusseßigenUnndterthonen」に特別な配慮をしなければなりませんでした。 ロールオーバーは厳しく罰せられます イシュルの製塩業者は、アバシーアの木材供給業者に必要以上の資金を提供することが多かったため、より多くの木材が不注意に伐採され、それ以降、厳しい罰が科せられました。被験者は、1ポンド(鍋)で45 krのクフホルツ、5ポンド(船の種類)でシフホルツ、7つの24krで6つの12krを持っていました。そして薪の鍋のために16kr。支払う権利の床。 3種類の木材で発生した仕事や収入の違いを補うために、毎年割り当てを変更する必要がありました。 lschlへの輸出については、毎年150ジルと100ポンドのKufholz用の木材が承認されました。薪は制限されていませんでした。 木材埋蔵量が形成されます 未婚の使用人と農民の息子は、自分で「木工」を行うことは許可されていませんでした。彼らは、許可を得た農民によって賃金付きの薪割り機としてのみ使用することが許可されていましたが、lschlに売却された場合、最初に所有権がありました。ハライン自身の製塩所のために十分な木材の備蓄があり、ゲームのために、主な森林マスターは、高地と黒人の森林でヒュッテンシュタインの主題を与えるように指示されました。ヒンターゼーの背の高いリーグのように、森のように」。 最初の森の家 アーバーゼーの「ウンターヴァルトマイスター」(林業家)のための「住宅」の建設は、シュトローブルの今日の森林行政の先駆者と見なすことができます。彼は、ザルツブルクの利益に関する限り、ヒュッテンシュタイン、ヴァルテンフェルス、モンゼーの裁判所で森林問題を担当していました。 黒い森に有害な落葉樹 木製品の生産者と車大工、そしてヒュッテンシュタインとヴァルテンフェルスの裁判所の鍛冶屋は、「そのような広葉樹はとにかく黒い森に有害であるため」、黒い森からカエデ、ニレ、ブナを奪うことを許可されました。 1596年にパッサウに独自の塩の堆積物ボヘミアに塩を届けるために、ヒュッテンシュタインの裁判所はlschlへの木材の配達を停止するように命じられ、オーストリアはlschlからザルツブルクへの穀物とワインの配達をブロックしましたが、紛争は1600年に解決されましたウルフ・ディートリッヒ大司教(1587-1612)とルドルフ2世が定住した。 農民たちは自由な森林地帯から山の牧草地を作りました、 オーストリアはこれに抗議しましたが失敗しました。高山牧草地の創設の結果として 若い森は育ちませんでした、木の伐採は絶えず拡大されました:ブライテンベルクの1646年、ケーグルとアイヘンブルンの森、1695年のシュラインバッハとジンケンバッハタル、1734年のツヴェルチェンベルクとルプレヒトスグラーベンの森、1770年のカンマースバッハの森Scharfen、Schnitzhof、Sonntags-Kendl、そして再びブライテンベルクで。最後に、今日のシュトローブル森林管理における高山牧草地の広い領域は、lschler Salineによる森林の使用によるものではなく、「無関心な高山ドライバー」によるものであることに注意する必要があります。 使用されたソース: ヨハン・オスターマンオーストリアの森林新聞1988年12月
- Bergbau | Via Salis Bad Ischl
塩採掘の詳細 従者のドレス+従者のコスチューム 骨髄切断アート ストランド トンネリング 水やり 換気 外国査察 輝き 浸出 財政支援 鉱山の裏地 ドリル 生理食塩水 工場のクリーンアップ ゴイーザーンでの深掘り1872年-1878年 発電 Ischl水硬性石灰 木材のニーズ 鉱業+生理食塩水イシュル トラウンでの塩の輸送 KnappenkostとKnappendrunk 塩の梱包と販売 マリアテレジアトンネルの山の家 石膏採掘Ischl 爆発物貯蔵Ischl シャフト Ausとデバイス マイニングに関する一般情報 鉱業はどのくらいの期間行われていますか? ザルツベルクの女性と児童労働 鉱夫の兆候 質量と重量 マイニング聖人
- Ischler hydraulischer Kalk | glueckauf
イシュラー水硬性石灰
- Details zur Säge | glueckauf
Details zur Bergsäge Details zur Bergsäge beim Maria Theresia Stollen Mit der Bergsäge beim Maria Theresia Stollen haben wir in Perneck einen noch weitgehend unbekannten, montanhistorischen Schatz ersten Ranges. Warum ist die Pernecker Bergsäge so bedeutend: Sie ist das letzte vollständig erhaltene technische Relikt des Pernecker Salzbergs. Sie wurde 1842 als erste Säge der k:k: Monarchie mit einem Riemenantrieb ausgestattet. Der damalige Bergbaubetriebsleiter Franz von Schwind schaffte mit diesem Umbau die Leistung der Säge mehr als zu verdoppeln Dieses Riemengetriebe ist auf wundersame Weise bis heute vollständig erhalten geblieben. Bei der Übersiedlung der Säge vom Steinberg zum heutigen Standort 1867 sowie bei der Elektrifizierung 1950 wurde es zum Glück nicht ausgebaut. Die historische Entwicklung der Bergsäge ist durch Akten im Salinenarchiv Leharstöckl fast lückenlos dokumentiert. Unsere Bergsäge ist die letzte aus dieser Zeit stammende, vollständig erhaltene Säge im inneren Salzkammergut. Und die Bergsäge liegt in unmittelbarer Nähe zur zentralen Viasalis-Schaustelle beim Maria Theresia-Stollen, die heuer durch einen Huntslauf erweitert wird. Geschichte, Pläne, Technik der Pernecker Bergsäge All diese Gründe haben dazu geführt, dass seit dem Jahr 2020 von der „Interessensgemeinschaft Mitterbergstollen“ (IGM) und deren Helfern intensiv an der Erhaltung der Bergsäge gearbeitet wird: Die Säge wurde entrümpelt, gesäubert und Gebäudeöffnungen verschlossen. Der Vorplatz wurde gerodet, umfangreiche Holzschlägerungen durchgeführt, die Stützmauern freigelegt und die Treppe vom Theresia-Stollen herauf saniert. Mehrere komplizierte Baumfällungen waren zum Schutz des Sägendaches nötig. Seit Jahren wird das schadhafte Dach regelmäßig mit Planen eingedeckt, die leider immer wieder von Sturmböen zerstört werden. Für diese umfangreichen und andauernden Arbeiten wurden von der IGM und deren Helfer bisher über 400 ehrenamtliche Stunden aufgewendet. Aber nur so konnte die bereits Ende der 1980er Jahre stillgelegte Bergsäge ohne größere Schäden bis zum heutigen Tag erhalten werden. Parallel zu diesen Arbeiten wurden laufend Gespräche mit zahlreichen Institutionen geführt, um die finanziellen Mittel für die dringend nötige Sanierung aufzutreiben. Jahrelang leider vergeblich, bis uns im Sommer 2024 die Geschäftsführung der Salinen Immobilen mit der Idee konfrontierte, uns die Säge zu schenken. Vereinsgründung: Da die IGM als Interessensgemeinschaft keine Rechtspersönlichkeit darstellt war schnell klar, dass ein Trägerverein gegründet werden muss. Eine der wesentlichen Stärken der IGM war und ist, dass alle Mitglieder und Helfer gleichgestellt sind. Es gibt keinen Vorstand, keinen Kassaprüfer und keine Wahlen. Alles funktioniert auf gegenseitiges Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung. Das dies sehr gut funktioniert, zeigen unsere vielen erfolgreich umgesetzten Projekte. Deshalb war und ist innerhalb der IGM eine gesunde Portion Skepsis gegenüber einer Vereinsgründung vorhanden. Aber was wäre die Alternative gewesen? Herr Hentschel von den Salinen Immobilien sprach im Sommer 2024 klare Worte: „Falls Ihr keinen Verein gründet, um die Säge zu übernehmen, wird sie zeitnah abgetragen und dann ist sie für Euch Geschichte.“ Nach intensiven Vorgesprächen wurde im August 2024 der Beschluss gefasst, einen Erhaltungsverein bei der Vereinsbehörde anzumelden, um gegenüber den Salinen Immobilien handlungsfähig zu bleiben. Die Übergabeverhandlungen konnten nun Ende August 2024 starteten. Diese zogen sich doch etwas in die Länge, da wesentliche Punkte wie Geh- und Fahrrechte, Erhaltung der Zufahrtsstraße sowie finanzielle Fragen zu klären waren. Am 21. November 2024 konnten Horst Feichtinger und Hans Kranabitl als Vereinsgründer nach positiven Abschluss der Verhandlungen den Schenkungsvertrag notariell unterzeichnen. Im Zuge der behördlichen Vertragsprüfung durch das Bauamt der Stadtgemeinde Bad Ischl stellte sich aber heraus, dass laut OÖ. Baurecht zu Gebäudeparzellen auch ein 3 m breiter, das Bauobjekt umgebender Grünstreifen, nötig ist. Nach Zustimmung des Salinen-Vorstandes wurde der Schenkungsvertrag um diesen 3 m breiten Grünstreifen erweitert. Der nun auch dem Erhaltungsverein gehörende Grünstreifen ermöglicht ein problemloseres Arbeiten am Gebäude. Eventuelle Nachbarschaftskonflikte wegen der das Gebäude teilweise umgebenden Wiese sind nun vom Tisch. Die nötigen Vermessungen wurden bereits durchgeführt und der Vertrag sollte laut Auskunft der Salinen Immobilien, bis spätestens April 2025 unterschriftsreif sein. Schenkungsvertrag: Was beinhaltet nun der Schenkungsvertrag: Der Erhaltungsverein bekommt die Bergsäge samt 3 m Grünstreifen als Schenkung übertragen. Mit dieser Schenkung verbunden ist die Verpflichtung zur Erhaltung des Gebäudes der Bergsäge. Falls die Bergsäge durch Brand oder Naturgewalt unwiederbringlich zerstört würde, fallen die im Zuge der Schenkung übertragenen Grundstücke wieder an Salinen Immobilien zurück. Für die Schenkung besteht ein Veräußerungsverbot. Der Erhaltungsverein bekommt das Gehrecht von der Via Salis Schaustelle beim Maria Theresia Stollen über die Knappenstiege bis zur Bergsäge. Außerdem bekommt der Verein für Erhaltungs- und Versorgungsfahrten das Fahrrecht am Zufahrtsweg von der Radgraben-Straße. Dieser Zufahrtsweg ist leider in einem sehr schlechten, sanierungsbedürftigen Zustand. Auf diese Situation weisen im Vertrag einige für uns sehr wichtige Punkte hin. Schließlich bekommt der Erhaltungsverein von den Salinen Immobilien noch eine finanzielle Starthilfe von 11.000.- €, die für die dringend nötige Dachsanierung verwendet wird. Geplante Sanierungsarbeiten: Da das Gebäude der Bergsäge dringend sanierungsbedürftig ist, sind nachfolgende Baumaßnahmen zeitnah geplant. Dachsanierung: Bereits im Dezember 2024 erfolgte die Auftragsvergabe für die Neueindeckung des gesamten Sägegebäudes an die Fa. Lukic Dach GmbH, Bad Ischl. Die Sanierungsarbeiten sollen nach Unterzeichnung des revidierten Schenkungsvertrages im Mai 2025 starten. Erneuerung der nord- und westseitigen Außenfassade: Wegen der schwierigen bachseitigen Zugänglichkeit soll das für die Dachsanierung aufgebaute Gerüst auch für die Erneuerung der Außenfassade weiter benützt werden. Die Fassadensanierung samt Austausch der schadhaften Teile des Bodenkranzes soll im Sommer 2025 erfolgen. Schaffung eines Lager- und Technikraumes unterhalb der Saumsäge: Unter der Saumsäge soll auf einem stabilen Betonfundament in Riegelbauweise ein versperrbarer Lager- bzw. Technikraum errichtet werden. Einbau von Schiebetüren: Anstatt der derzeitigen Klapptore beim Holzplatz sollen stabile, versperrbare Holz-Schiebetore eingebaut werden. Errichtung eines Schauraumes im Zubau der Säumsäge: Im Bereich der Saumsäge ist mittelfristig die Errichtung eines abgeschlossenen Schauraumes geplant. Dort sollen Exponate aus dem Bereich der Bergsäge sowie des Pernecker Salzbergbaues ausgestellt werden. Finanzielle Situation: Der Erhaltungsverein Bergsäge Maria Theresia Stollen ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Aktivitäten aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Förderungen finanziert werden müssen. Von den oben angeführten Sanierungsarbeiten kann derzeit lediglich die Dachsanierung sowie ein Teil der Außenfassade finanziert werden. Damit ist die Bausubstanz der Bergsäge mittelfristig gesichert. Die Umsetzung der weiteren, angedachten Baumaßnahmen hängt ganz wesentlich von möglichen Spenden und Förderungen, sowie von der Bereitschaft der Vereinsmitglieder sich bei Arbeitseinsätzen zu beteiligen, ab.
- Verwaltung Des Salzkammergutes | Via Salis Bad Ischl
Verwaltung des Salzkammergutes ザルツカンマーグートの管理 Salzgewinnung durch geistliche Grundherren: Die in den Händen der Nonnen des Klosters Traunkirchen liegende bergmännische Salzgewinnung und das Salzsieden in Hallstatt waren sicher vor 1311 wieder aufgenommen worden. Im ausgehenden Mittelalter errangen auch die Landesfürsten das Recht auf Regale (vom lateinischen „regalis“ = dem König gehörend), es gelang aber erst nach und nach, dieses durchzusetzen, den gerade bei der Salzproduktion waren die geistlichen Grundherren noch längere Zeit hindurch sehr aktiv. Salzgewinnung der Landesherren: Bereits Anfang des 13. Jahrhunderts erreichte der steirische Landesherr das Monopol über die Saline in Aussee, nachdem er die Besitzrechte des Zisterzienserklosters Rein ablöste. Erst hundert Jahre später konnten auch die Habsburger die Salzregale in Hallstatt vom Kloster Traunkirchen für sich beanspruchen. Anlässlich ihrer Heirat mit Herzog Albrecht I. (ab 1282 Herzog von Österreich und Steiermark) erhielt 1280 Elisabeth, die Tochter Meinrads II. von Tirol, die Herrschaftsrechte im heutigen Salzkammergut als Morgengabe. Bald nach dem Tod ihres Gemahls im Jahre 1308 hatte Elisabeth an der uralten Salzstätte, dem „halperg“ zu Hallstatt, ein neues Salzwerk „vom wilden gebirge und grünen wasen gepawet und gestiftet“ und dann im Jahre 1311 sowohl dessen Betrieb als auch den Absatz des gewonnenen Produktes, „daß unser saltznutzlich und fürderlich werde verchouffet“, durch Verleihung gewisser Konzessionen an private Unternehmer gesichert. Diese Konzessionen waren die „Burglehen“ oder „Junkhernrechte“, weil sie an Adelige, und die „Burgerrechten“, weil sie an Bürger vergeben worden sind. Die Inhaber der erstgenannten Rechte waren hauptsächlich zur Erzeugung, die Besitzer der letzteren zum handelsmäßigen Vertrieb des Salzes verpflichtet. Die am 12. Jänner 1311 von Elisabeth ausgestellte Urkunde, gab dem bereits vorhandenen Hallstätter Salinenwesen eine erste feste organisatorische Form. Hallstatt wurde Markt und Hallstätter Bürger erhielten die sogenannten "Salzfertigerrechte". Frühe Strukturen herrschaftlicher Verwaltung: Sowohl das Ausseer Land als auch das Ischlland waren demnach bereits zu Anfang des 14. Jahrhunderts „verstaatlichte“ Bergbauregionen, die als landesfürstliches Eigengut dem Herrscher direkt unterstanden und von landesfürstlichen Beamten verwaltet wurden. Von der Struktur her waren es schon „Kammergüter“, nur der Begriff existierte noch nicht. Der Landesfürst war in diesem Raum nicht nur Landesherr, sondern auch Grundherr und die Einnahmen aus den Salzvorkommen flossen direkt in die landesfürstliche Finanzkammer. Es bildete sich ein Staat im Staate mit eigenen Rechten und Organen, die direkt dem Landesfürsten und der kaiserlichen Finanzverwaltung, der "Kammer" unterstellt waren. Als weisungsgebundene Beamte erscheinen der Salzamtmann urkundlich zuerst im Jahre 1335, der Hofschreiber zu Hallstatt 1338 und der Bergmeister 1346. Es begann eine neue Ordnung im Salzwesen, die anfangs vom Pfleger in Wildenstein als dem Vertreter des Landesfürsten geleitet wurde. Noch 1452 war der Pfleger zugleich auch Salzamtmann. Mit der Zunahme der Salzerzeugung war die Vereinigung beider Ämter in einer Hand nicht mehr länger sinnvoll; während der Pfleger zu Wildenstein die Vogtobrigkeit und die Gerichtsbarkeit weiter behielt, wurde ein eigenes Salzamt in Gmunden errichtet und diesem ein Salzamtmann vorgesetzt. Die Wahl von Gmunden als Amtssitz war wohl dadurch gegeben, dass Gmunden der von der Natur gegebene Umschlagplatz und damit auch Zentrum des Salzhandels war. Außerdem war dort auch die sehr wichtige Salzmaut beheimatet. Ein vollständiger Ausbau und eine eingehende Regelung der Verwaltung des Kammergutes war jedoch während des ganzen Mittelalters nicht möglich, da die Landesfürsten das Kammergut nicht in eigener Regie führten, sondern in Pacht vergeben hatten. Die kriegerischen Zeiten am Ausgang des 15. Jahrhunderts und die damit zusammenhängende stete Geldnot der Landesherren führten zur ungemein schädlichen Verpachtung des gesamten Salinenwesens. In Aussee musste das Pachtsystem schon lange vorher bestanden haben, da 1492 geklagt wurde, dass dessentwegen mehr als 60 Jahre kein „Fürbau“ mehr geschehen sei. Zwischen 1478 und 1491 lag der Hallstätter Betrieb nacheinander in fünf verschiedenen Händen, jeder Pächter suchte aus ihm mit den geringsten Unkosten den größtmöglichen Gewinn zu ziehen und sich auf Kosten des Staates und der Volkswirtschaft zu bereichern. Zu einer wirklich ergiebigen Einnahmsquelle wurde das oberösterreichische Salzwesen erst unter der Regierung des Kaisers Maximilian I. und seiner Nachfolger. Reform des Salzwesens durch Maximilian I.: Maximilian I., der die Wichtigkeit einer geregelten Betriebsführung im Salzwesen für das Staatswohl und die Erträge des Salzregals erkannte und den Salinen des Kammergutes seine besondere Aufmerksamkeit schenkte, löste die Pachtverhältnisse noch vor Ablauf der Vertragsdauern nicht nur in Hallstatt, sondern auch in Aussee auf und führte die gesamte Salzwirtschaft in die landesfürstliche Verwaltung zurück. Zugleich erlies er genaue Weisungen über die Betriebsordnung am Salzberg und im Pfannhaus, über die Entlohnung der Arbeiter und Beamten wie über das Waldwesen, wobei er sich des Rates erfahrener, fachkundiger Männer von anderen Bergbauen und Ämtern bediente, die er als Kommissionäre zur Bergbeschau anordnete. Solche Bergvisitationen wurden unter Maximilian I. wiederholt abgehalten. Die erste urkundlich nachgewiesene Untersuchung des Salzwesens zu Hallstatt und Gmunden unter Maximilian I. fand im Jahre 1494 statt. Eine Salzordnung Maximilian I. ist uns nicht erhalten geblieben, dass eine solche aber tatsächlich bestanden hat, geht aus zwei Schriftstücken hervor, die sich im Stadtarchiv von Enns befinden. Ausseer Hallamtsordnung 1513: Kaiser Maximilian I. befahl 1513 die Verfassung der Ausseer Hallamtsordnung, die als älteste Waldordnung gilt. Die relativ kurze „Instruction und Ordnung bey dem Salzbergwerke zu Aussee“ aus dem Jahr 1513 verfolgte einen doppelten Zweck. Einmal versuchte sie Missstände zu beseitigen, zeitgemäße Reformen durchzuführen und damit den Ertrag von Bergbau und Saline zu steigern; andererseits war sie sichtlich bemüht, die Rechte des Landesfürsten zu festigen. Die „heimliche Beinutzung“, das heißt mit anderen Worten, die Bestechungsgelder, sollten abgeschafft werden. Dazu waren vornehmlich zwei Dinge notwendig: Erstens sollten die Beamten wie auch die Arbeiter besser bezahlt werden und ihre Löhne pünktlich erhalten, dies nicht so sehr aus sozialen Erwägungen heraus, sondern damit sie von ihren Löhnen auch tatsächlich leben konnten und auf Nebeneinkünfte nicht angewiesen waren. Die zweite Forderung ging nach einer strengen Überwachung aller Angestellten durch den Verweser. Daran scheint es sehr gefehlt zu haben. Im Waldwesen tritt besonders auffallend die neue Haltung der landesfürstlichen Politik in Erscheinung. Die Unordnung war in den, den landesfürstlichen Ämtern unterstehenden Wäldern, den sogenannten Kammerwäldern, ganz besonders groß. Die Forderung nach Heranziehung auswärtiger Fachleute sagt genug aus. Die Ordnung von 1513 bildete schon eine durchaus bürokratische Maßnahme. Allein Maximilian I. war noch nicht imstande, die Ausführung dieser Ordnung durchzusetzen. Anders sein Enkel und Nachfolger Ferdinand I. Ferdinand I., ganz im Sinn absolutistischer Tradition am spanischen Hof erzogen, suchte, wie viele andere auch, das Salinen- und Waldwesen im Salzkammergut vollständig der landesfürstlichen Gewalt zu unterwerfen. Sogleich nach seinem Regierungsantritt gab er Befehl, dass durch Sachverständige aus Hall in Tirol und aus Eisenerz eine neue Hallamtsordnung ausgearbeitet werde. Sie ist mit 4. Oktober 1521 datiert, ist aber verschollen. Ausseer Hallamtsordnung 1523: Auf Grundlage der Ordnung von 1521 wurde die „Instruction und Ordnung bei dem Salzbergwerke zu Aussee“ vom 13. Mai 1523 ausgearbeitet. Die Hallamtsordnung von 1523 bestimmte zunächst als übergeordnete Behörde, ohne deren Befehl keine neuen Baue errichtet und keine Ausgaben verrechnet werden durften, die Niederösterreichische Raitkammer. Die „heimliche Beinutzung“ der Verweser und Amtleute, die „zum Nachteil und zur Schmälerung des landesfürstlichen Kammergutes führte“, wurde „aufgehoben und abgetan“. Die Beamten mussten sich fortan auf ihren „ordinari soldt“ beschränken und durften nur so viel Holz und Salz beziehen, als sie „zu irrer zimblichen hausnotturft“ bedurften, mussten dieses Holz und Salz auf ihre eigenen Kosten aus dem Werk wegführen und das Holz ebenfalls auf ihre eigenen Kosten hacken lassen. Eine bescheidene Entschädigung dafür erhielten der Verweser und der Gegenschreiber in einer Art „Reisekosten“. Für verschiedene Arbeiten wurde eine Art Akkordlohn eingeführt, d. h. es wurde nicht mehr die ausgewendete Zeit vergütet, sondern die tatsächlich verrichtete Arbeit verrechnet. Die Beamtengehälter wurden beträchtlich erhöht. Die Hallordnung von 1523 war eine streng bürokratische Ordnung, die zwischen einer vorgesetzten Behörde, der Niederösterreichischen Raitkammer, und einem nachgeordneten Amt, dem Hallamt zu Aussee unterscheidet, sowie unnachsichtig vorschreibt, dass alle Beamten mit fixen Barlöhnen das Auskommen zu finden hatten. Da bereits 1524 eine ähnliche Neuordnung des Siedens in Hallstatt und Gmunden getroffen wurde, ist anzunehmen, dass nunmehr die bürokratische Ordnung in einer angemessenen äußeren Form der kaiserlichen Befehle den vollen Sieg davongetragen hatte. Erstes Reformationslibell 1524: Libelle waren kleine Büchlein (lateinisch „liber“ = das Buch), die Sammlungen von Urkunden und Texten enthielten. Reformationslibelle enthielten die für die jeweilige Wirtschaftsweise geltenden Gesetze, kompakt zusammengefasst, sowie Analysen mit zukunftweisenden Anordnungen. Sie galten als Nachschlagewerke oder Handbücher für eine ganze Region. Das erste Reformationslibell mit dem Titel „Libell der Newen Reformation unnd Ordnung des Siedens Hallstat unnd ambts zu Gmunden 1524“ steht an der Grenze zweier Epochen des Hallstätter Salzwesens. Bis in die Zeit Kaiser Friedrich III. lag der Betrieb in den Händen Privater, den Pfannhausern, Erbeisenhäuern und Burgern, letzter waren für den Transport und Verschleiß zuständig. Friedrich III. begann, diese privaten Rechte abzubauen und dafür die landesfürstlichen – grundherrlichen eintreten zu lassen, was seine beiden Nachfolger fortsetzten und beendeten. So trat der Landesherr in die Aufgaben und Rechte der bisherigen Unternehmer ein. Daraus entstand ein bedeutender, landesfürstlicher Verwaltungskörper. Die Reformationskommission bestand aus den Hofräten Hans Schärfenberg, Inhaber der Herrschaft Ort, Hans Hofmann zu Grünbühel, Christof Praunfalk, Verweser in Aussee, Ulrich Stark und Hans Segkher, Mautner zu Gmunden und hatte den Befehl „die Salzwesensordnungen, die aus den alten Briefen und Libellen seit Königin Elisabeth aufgestellt waren und sich in der langen Zeit und aus anderen täglichen Zufällen zum Nachteil des Kammergutes in etwas verändert haben, zu erneuern.“ Um über den Zustand und die Ausdehnung des Bergbaues eine Übersicht und damit eine Grundlage zur weiteren Beratschlagung zu gewinnen, war eine Vermessung der Grubengebäude angeordnet worden, zu welcher auch die Bergmeister von Hall in Tirol und Aussee herangezogen wurden. Die Berufung der Haller Bergleute hatte ihren Grund darin, dass diese ihre Hallstätter Kollegen in der Kenntnis der Grubenvermessung übertrafen; dagegen besaßen die von Aussee in der Markscheiderei die geringste Erfahrung. Nun hatte zwar der Bergmeister von Hallstatt, Wolfgang Huebner, über höheren Auftrag schon am 14. Mai 1523 mit der“ Verschienung“ des Salzberges begonnen, sie aber nicht zu Ende geführt. Die von den fremden Bergmeistern gemachten Teilaufnahmen stimmten weder untereinander noch mit der Hallstätter „Schien“ überein, auch grobe Fehler kamen vor, kurz, der Kommission war mit der Vermessung sehr wenig geholfen. Es fehlte an Aufschlüssen über die Lage, den Umfang und die Versudhöhe der verschnittenen Schöpfbaue und der anzulegenden Verbindungsschürfe. Die fremden Bergleute wussten überhaupt nicht, warum man sie vermessen lies. Bei der „Darschlagung der Schien“ (dem Auftragen der Vermessung über Tage in natürlicher Größe) waren weder die ortskundigen Hallstätter Bergleute noch Fachmänner aus Gmunden zugegen. Die Vermessung war für die Kommission fast wertlos und diese genötigt, ihre Beschlüsse hauptsächlich auf Grund der eigenen Wahrnehmung bei der Bergbeschau nach den damals geltenden bergwirtschaftlichen Grundsätzen zu fassen. Das erste Reformationslibell 1524 suchte zunächst das durch den Raubbau gestörte Gleichgewicht zwischen Vorratswirtschaft und Erzeugung wieder herzustellen, vermehrte die Mannschaft, insbesondere die Zahl der Säuberer, und drang auf die rasche Erschließung der hinteren Lagerteile der Abbauhorizonte im Hallstätter Salzberg. Der Salzberg wurde zum ersten Mal vermessen, doch nicht kartiert, weil man Grubenpläne im verjüngten Maßstab noch nicht anzufertigen verstand. Auch die markscheiderische Aufnahme der Schöpfbaue unterblieb, deren Ausdehnung und gegenseitige Lage war daher nicht genau bekannt. Das Zusammenschneiden der Baue dauerte weiter an, wurde bisweilen sogar absichtlich herbeigeführt, Schutzdämme dagegen kannte man nicht. Der Inhalt des ersten Reformationslibells gliedert sich folgendermaßen: A. Einführungsdekret Erzherzog Ferdinands 1525 Jänner 8. - Beginn I. Teil Das Sieden zu Hallstatt B. Privilegien – Privilegien von 1311 und 1455 durch Erzherzog Albrecht, Ablösung der Jungherrenrechte und Pfannhausstätten 1524 C. Vermessung und Bestandsaufnahme des Salzberges zu Hallstatt 1523 D. Ordnung für den Bergbau – Bergmeister, Bergschaffer, gemeine Bergleute, Besoldung, Unschlitt, besondere Auslagen E. Pfannhausordnung – Feuerarbeit, Sudarbeit, Instandsetzung F. Ordnung für den Eisenwarenbedarf G. Ordnung für den Aufsatz des Werk- und Brennholzes H. Ordnung der Wälder und der Waldarbeit J. Ordnung in der Waldhegung und des Holzbezuges K. Pflegamt Wildenstein L. Ordnung für das Verwesamt Hallstatt: aAllgemeine Bestimmungen – Amtsführung, Aufsichtspflicht, Überwachung des Siedens, Proviantwesen, Neubauten, Feuerwache Ordnung für die Gemeinde Hallstatt – Lebensmittelpreise, Salzbezug, Gründe zu Obertraun Hofschreiberamt Mitverweser und Richter zu Hallstatt Gegenschreiber und Pfieselschreiber II. Teil Das Salzamt zu Gmunden M. Ordnung für das Salzamt in Gmunden a. Amtsführung – Salzfertiger und Aufsicht über das Verwesamt b. Mautamt und Verwaltung in Gmunden c. Handel und Gewerbe in Gmunden d. Traunfall – Fallmeisteramt e. Schifffahrt zu Gmunden – Wasserfahrt bis Stadl f. Das Amt in Stadl g. Die Schifffahrt auf der Traun h. Ordnung der Ladstätten zu Enns, Freistadt, Ardagger und Wallsee III. Teil Verschiedene Ordnungen N. Großkufenhandlung der Stadt Gmunden O. Ordnung der Salzbereitung für den Landrichter ob der Enns P. Ordnung des Handels mit bayrischem Salz Q. Schluss des Einführungsdekrets Mit dem ersten Libell war die Grundlage geschaffen, auf der sich die gesamte Wirtschaft im Salzkammergut für die Folgezeit aufbaute und in den späteren Ordnungen bloß eine zeitgemäße Abänderung und Erweiterung erfuhr. Zeit zwischen dem ersten und zweiten Reformationslibell: Seit dem Jahre 1527 unterstand das Salzamt der Hofkammer als oberster Verwaltungsbehörde des Kammergutes. Mit der Gründung der Hofkammer wurde eine Art „Holding“ für die österreichischen Kammergüter geschaffen. Diese sorgten für regelmäßigen und ausreichenden Zustrom in das fürstliche Budget, zeitweise steuerte das Salz bis zu einem Viertel der Einnahmen bei! Das Lohnniveau im Salzkammergut wurde niedrig gehalten, der Salzpreis den Budgeterfordernissen angepasst; er lag weit über den marktwirtschaftlichen Tarifen, was Salzschmuggel und Schleichhandel förderte. Nun setzten die alles wirtschaftliche Leben umfassenden Vorschriften des ersten Libells auch die Möglichkeit und den Willen der Beamten und Arbeiter voraus, in allem danach zu handeln, und die Macht und Eignung der leitenden Ämter, sie dauernd zur Geltung zu bringen. Gerade damit schien es aber zu Anfang des 16. Jahrhunderts übel bestellt gewesen zu sein, da, wie im zweiten Libell zu lesen, mancher Amtmann und Verweser das erste Reformationslibell nicht kannte. Im Jahre 1532 wurde geklagt, dass ein Mangel an Hofschreibern sei, deshalb dieses Amt lässig behandelt und viel Handlung von Hallstatt nach Gmunden gezogen werde, welches dem Salzhandel unleidlich und eine große Verschwendung wäre. Demnach erging von der n. ö. Hofkammer nach Gmunden der Befehl, um einen tapferen, geschickten und kundigen Mann für einen Hofschreiber zu sehen, dem auch mehr Gewalt als bisher einzuräumen sei. Offenbar hatte sich das Salzamt in Gmunden während des Fehlens einer Amtsleitung in Hallstatt deren Befugnisse angeeignet und nicht die Absicht gehabt, sie in der Folge wieder abzugeben. Neben der Notwendigkeit, die gelockerte Ordnung im Salzwesen wieder zu festigen, sprachen noch andere gewichtige Gründe dafür. Die gewaltige Vergrößerung der Habsburgischen Hausmacht durch den Anfall der Kronen von Ungarn und Böhmen im Jahre 1527 und die Zurückdrängung der Einfuhr fremden Salzes in die österreichischen Länder hatte eine starke Vermehrung des Absatzes von Gmundner Salz zur Folge. Die Sudpfannen in Hallstatt und Aussee waren schon früher vergrößert und, als dies nicht mehr ausreichte, durch den Zubau je, einer weiteren Pfanne verdoppelt worden. Um für die Dauer der Hauptzurichten die Salzerzeugung nicht zu stark einschränken zu müssen, wurde die Errichtung einer dritten Wechselpfanne in Erwägung gezogen, die in Hallstatt aufgestellt werden sollte. Kaiser Ferdinand I. ernannte zu diesem Zweck am 26. August 1562 eine eigene Kommission, an welche sich eine Generalwaldbeschau anschloss. Das Ergebnis dieser Beschau war, dass die Erbauung einer dritten Pfanne in Hallstatt mangels des dazu nötigen Brennholzes untunlich sei. Die fast gleichzeitig mit den Beratungen der Reformationskommissäre beschlossenen Schürfungsarbeiten in Perneck bei Ischl führten zur Aufschließung eines neuen Salzlagers und zum Bau des Pfannhauses in Ischl, mit dessen Hilfe die erhöhten Salzansprüche in der ersten Zeit voll befriedigt werden konnten. Zweites Reformationslibell 1563: Das zweite, von Ferdinand I. am 30 November 1563 erlassene Reformationsibell, reagierte auf den drastischen Wandel in der Salzproduktion, der durch die Boomphase des 16. Jahrhunderts eingeleitet worden war und sich in der Folge ungebremst fortsetzte; das neue Pfannhaus in Ischl eröffnete 1571 und jenes in Ebensee 1607. Das zweite Reformationslibell 1563 trägt den Titel „Reformierte Ordnung des Saltzwesens zu Gmunden und Haalstat. Auffgericht im 1563. Jar“. Dem zweiten Libell das erste von 1524 zum Muster gedient. In Anlage und vielen Einzelbestimmungen herrscht daher zwischen den beiden breite Übereinstimmung. Bei näherer Betrachtung sind folgende Unterschiede zu finden: Gleich zu Beginn wurden die Privilegien und Urkunden mit ausdrücklicher Bezugnahme auf das Libell von 1524 ausgelassen. Ganz verändert erscheint die Pfannhausordnung, weil der Umbau der alten Sudanlage auf die Haller Form eine teilweise Neuordnung der Arbeit erforderlich machte. Das Spital in Hallstatt wird erstmals erwähnt. In die Waldordnungen werden die Ergebnisse der 1561 und 1562 vorgenommenen Generalwaldbeschau detailiert eingearbeitet. Neu ist die Ordnung für das Fuderführen von Hallstatt bis Gmunden. Besonders stark hat die Reform 1563 in das Gmundner Salzamt eingegriffen, das mit dem Einnehmeramt zu den bestehenden Ämtern ein neues mit eigener Instruktion bekam. Der Kleinkufen- und Großkufenhandel – dieser mit der Ordnung von 1544 – sowie die Einrichtung von Salzniederlagen wurden geregelt. Die Errichtung einer großen und kleinen Maut machte die Erneuerung der Instruktion des Mautners und Gegenschreibers nötig. Eine Einschränkung erfuhr die Gewalt des Salzamtes gegenüber der Stadt Gmunden. Das zweite Reformationslibell begründete die neue Ordnung damit, „als sich durch die danach geschehene Erweiterung und Mehrung des Salzsiedens allerlei Veränderungen, Bedenken und Missverständnisse zugetragen, also dass unsere Notdurft erfordert, nicht allein bemeldte (erste) Amtsordnung zu bessern, zu erweitern und zu verändern, sondern auch Beratschlagung darüber zu halten, wie die bisher eingerichtete Veränderung der Pfannen und Erweiterung des Salzsudes und sonderlich die gemachte Ordnung und Austeilung der Wälder zu immerwährender Versorgung des Salzwesens zu richten und beständiglich zu erhalten sei“. Die Reformationskommissäre Christof Urschenböck, Hans Aspan, Jakob Ginger, Wolf Grüntaler und der Salzamtmann Georg Neuhauser fanden das Bergwesen in guter Ordnung. Die Ausrichtung des Hallstätter Salzlagers und die Anzahl der benützbaren Schöpfbaue war befriedigend und reichte auch für den inzwischen wesentlich vermehrten Solebedarf vollkommen aus. Das zweite Libell stellte mehrfache in der Zeit eingerissene Missbräuche ab, erneuerte die Arbeitsordnung und erweiterte die Machtbefugnisse des Hofschreibers dem Bergmeister gegenüber. Die Verantwortlichkeit des Bergmeisters in der Rechnungslegung wurde verschärft und er wurde zur regelmäßigen Berichterstattung an das Salzamt in Gmunden verhalten. Bergtechnische Fortschritte waren seit der Erlassung des ersten Libells keine gemacht worden, der Übergang von den Schöpfbauen zu den Dammwehren erfolgte erst später und auch dann nur zögernd. Die Erschließung des Ischler Salzberges fällt gerade in diese Zeit, weshalb er im zweiten Libell noch nicht erwähnt wird. Im Einführungsdekret des zweiten Libells vom 30. November 1563 heißt es, man habe etliche Exemplare drucken lassen und darunter vier Exemplare mit dem kaiserlichen Siegel beglaubigt, von denen je eines an die Niederösterreichische Raitkammer, an das Salzamt in Gmunden, an das Mautamt in Gmunden und an das Hofschreiberamt in Hallstatt übergeben worden ist. Zur besseren Einhaltung der Bergordnung wurde die Verlesung des zweiten Libells bei jeder vierteljährlichen „Abmaß“ (Vermessung) anbefohlen und den Bergbeamten verboten, ihre Arbeiten durch andere besorgen zu lassen. Auch durften sie ohne Wissen des Hofschreibers fernerhin keinen Arbeiter zum Bergdienst aufnehmen. Dem Bergmeister wurde die jährliche Vorlage des Berichtes über die Streckenauffahrungen und den Werkerstand nachdrücklich in Erinnerung gebracht. Das zweite Libell wahrte die Machtbefugnisse des Hofschreibers in allem, besonders bei der Aufnahme und Entlassung von Bergarbeitern. Dabei fällt die Ermächtigung auf, die es dem Bergmeister erteilte, dienstliche Anzeigen nötigenfalls unmittelbar an das Salzoberamt in Gmunden zu richten. Einiges Misstrauen gegen den Hofschreiber war dabei wohl mitgelaufen. Organisation des Gmundner – Salzamtes: Das Salzamt hatte nicht bloß die Oberleitung der Erzeugungsämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee, sondern überwachte auch die Weiterverarbeitung des Salzes und dessen Verführung in die Lade- und Legstätten des Landes, den Salzfertigerdienst und die Salzschifffahrt sowie das ganze Waldwesen. Die wichtigste Abteilung im Salzamt mit gesonderter Verrechnung war das Einnehmeramt, an dessen Spitze der Einnehmer, als Vertreter des Salzamtmannes, und sein Gegenschreiber standen. Er führte die Hauptkassa, aus der die übrigen Ämter ihre Gelderfordernisse bezogen. Dafür empfing er Gelder vom Deputiertenamt in Prag und dem niederösterreichischen Salzamt sowie die Einnahmen des Mautamtes aus dem Fuderverkauf im Land und die sonstigen Einnahmen. Dem Einnehmeramt fiel außerdem noch die Verrechnung mit den Salzfertigern und die Abrechnung der Salzdeputate zu. Der nach dem Einnehmer gereihte Mautner und sein Gegenschreiber besorgten den Fuderlverkauf im Land, leiteten die Salzausfuhr bis nach Stadel und die Verbauungsarbeiten an der Traun. Dem Mautamt waren auch alle Instandhaltungsarbeiten an den Amtsgebäuden und sonstigen Baulichkeiten überantwortet. Dem Hofkastner oblag die Gebarung mit dem Getreide, er hatte auch die Salzaufschütt und die Salzzähler über das in Gmunden einlangende Fudersalz und das durch die Seeklause abgehende Kufen- und Fasselsalz zu beaufsichtigen. Das Großkufenhandelsamt umfasste die Erzeugung und Ablieferung des böhmischen Salzbedarfes an großen Kufen und Zentnerfassel bis zu den Ladstätten in Linz, Mauthausen und St. Johannes. Die Amtsregistratur, deren Anfänge auf Maximilian I. zurückreichen, bestand für das Kanzleiwesen und das Archiv. Abgesehen von dem Stab an Beamten und Meistern, die jedes der genannten Ämter besaß, gehörten dem Salzamt noch der Medikus für das Sanitätswesen an, dann der Forstmeister für Wald und Jagd, der Fischmeister für die Fischerei und ein meist in Linz wohnhafter „Advocatus Fisci“ als Berater in Rechtsfragen und Vertreter des Salzamtes vor Gericht. Dem Salzamtmann unterstanden unmittelbar das Hofschreiberamt in Hallstatt und die Verwesämter in Ischl und Ebensee, dann die Grafschaft Ort und die Pflegschaft Wildenstein; mittelbar aber auch alle Ortsgemeinden. Damit war der Salzamtmann der oberste kaiserliche Beamte im Kammergut geworden, der nur der Hofkammer in Wien unterstand und verantwortlich war. Der Salzamtmann war verpflichtet, die Verwesämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee in gewissen Zeitabständen zu besuchen und sich über die dortigen Betriebsverhältnisse an Ort und Stelle zu erkundigen. Diese Visitationen fanden in der Regel einmal im Jahr statt und erforderten zusammen etwa 3 Monate. Die Visitationen wurden für den Amtmann zu einer einträglichen Abwechslung des Dienstablaufes. Die Untersuchungen blieben zumeist an der Oberfläche der Dinge haften und waren daher den Verwesamtsleuten auch nicht gefährlich. Bereits 1598 war „das Gmundtnerische Kammerguetswesen“ mit einer jährlichen „Nutzung von etlich“ 100.000 Gulden ein „solches Stuckh und Regale, dergleichen in den österreichischen Landen keines oder doch nit darüber zu finden“, und auch in der Folge bildete das oberösterreichische Salzwesen das einträglichste aller „Kameralgüter“ (Staatsgüter). Zeit zwischen dem zweiten und dritten Reformationslibell: In die Zeit zwischen dem zweiten und dritten Reformationslibell 1656 fällt die durch Luther hervorgerufene gewaltige religiöse Bewegung in Deutschland und Österreich und die Ausbreitung des Protestantismus, der im Salzkammergut überzeugte und treue Anhänger fand. Der Salinenbetrieb litt unter diesen Wirren verhältnismäßig wenig. Die Arbeiter freilich hatten unter der wachsenden Teuerung und den Drangsalen der militärischen Besetzung schrecklich zu leiden. 1622 kam Österreich unter bayrische Pfandherrschaft. Das Erneuern der alten Salzordnung und die Herausgabe eines neuen Libells waren schon lange notwendig geworden, weil die Vermehrung der Salinenbetriebe im Kammergut wesentliche Veränderungen in der Salzerzeugung, der Waldwirtschaft und dem Salztransport im Gefolge hatte und der neue Bergbau in Ischl wie die Pfannhäuser in Ischl und Ebensee einer eigenen Ordnung bedurften. Die Hofkammer hatte schon im Jahre 1620 die Absicht dazu gehabt, war aber durch die böhmischen Unruhen daran gehindert worden. Dann folgte von 1622 bis 1628 die bayrische Pfandherrschaft über das Salzkammergut und auch die kriegerischen Zeiten bis zum westfälischen Frieden im Jahre 1648 waren zur Vornahme einer so umfassenden Verwaltungsreform nicht geeignet. Nun aber konnte die Überprüfung der alten Vorschriften von 1563 und deren Angleichung an die so vielfach geänderten Verhältnisse nicht länger mehr hinausgeschoben werden. Das Salzkammergut war durch die langjährigen Wirrnisse religiöser und wirtschaftlicher Natur und die unerträgliche Teuerung aller Lebensbedürfnisse im Innersten aufgewühlt und dessen Verwaltung, durch die in allen Betriebszweigen eingerissene Unordnung und Unbotmäßigkeit völlig zerrüttet. Besonders während der Amtszeit von Salzamtmann Georg Prugglacher rutschten die Verhältnisse zunehmend ins Arge. Dem von 1625 bis 1653 tätigen Manager war das Heft weitestgehend entglitten, Schlendrian und Misswirtschaft blühten, seine maßlose, egoistische und herrische Art stiftete Unfrieden und Zwietracht. Eine weitreichende Korruptions- und Veruntreuungsaffäre brach ihm schließlich das Genick und führte zu seiner Absetzung. Mit der Resolution vom 25. August 1651 wurde die Erneuerung des alten Reformationslibells beschlossen, doch dauerte es noch weitere drei Jahre, bis die zu ihrer Verfassung erforderliche Hauptvisitationskommission am 20. Juni 1654 ernannt wurde. Zu den auswärtigen Mitgliedern der Kommission zählten der hochbefähigte Hofkammerrat Clement von Radolt als Leiter, Hofkammersekretär Adolf Merpold und Buchhalterei – Raitrat Wolfgang Spitzel. Von Gmunden nahmen noch Teil der Salzamtmann Achaz von Seeau und der Einnehmer Friedrich Streubl. An der ersten Beratung der Kommission am 17. Juli 1654 waren auch Vertreter des böhmischen Deputiertenamtes anwesend, da die Lieferansprüche der Salzversorgung Böhmens von 50.000 auf 70.000 bis 100.000 große Kufen jährlich erhöht werden sollte. Es war dies noch immer nicht der Salzabsatz von der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg, unter dessen Nachwirkungen Böhmen litt, hatte es doch während desselben die Hälfte seiner Bevölkerung und seines Viehbestandes verloren. Das Kammergut war für eine solche Erhöhung der Salzerzeugung nicht gerüstet, dazu fehlte es vor allem an Holz für die Pfannen, die Kufenanfertigung und den Schiffbau. Die Forste waren verwahrlost, viel Windwurf vermoderte unaufgearbeitet, die Aufforstung war unterblieben, es fehlte an der Kontrolle der Holzerzeugung und Abgabe sowie an einem ordentlichen Betriebsplan, weil das Salzamt verabsäumt hatte, die schon längst nötig gewordene Waldbeschau vorzunehmen. Drittes Reformationslibell 1656: Das jüngere dritte Reformationslibell 1656 führt den Titel: „Reformierte Ordnung des Salzwesens zu Gmunden, Hallstatt, Yschl und Ebensee. Angefangen Anno 1655 und geendet im Jahr 1656.“ Im Gegensatz zu den Angaben des Titels ist das Einführungsdekret vom 2. Jänner 1659 datiert, also drei Jahre später als der Druckvermerk. Das hängt mit dem Regierungswechsel 1657 zusammen. Am Beginn des Dekrets erscheint noch Kaiser Ferdinand III. als dessen Aussteller. Erst unter seinem Sohn Kaiser Leopold I. am 26. Jänner 1669 erfolgte durch die kaiserliche Bestätigung die Ratifizierung. Das dritte Libell stimmt auf weite Strecken mit dem zweiten Libell wortwörtlich überein. Die Abweichungen hängen hauptsächlich mit der Eröffnung des Ischler Salzbergbaues (1563) und der Errichtung der Sudanlage in Ebensee (1607) zusammen: Es enthält eine neue Waldordnung auf Grund der Generalwaldbeschau 1630 – 1634. Ganz neu ist die Ordnung im „Ischlerischen Salzwesen“, die sich in ihrer Anlage ganz an die bisherigen Libelle anschließt; dasselbe gilt bezüglich des Ebenseer Pfannhauses. Der dadurch vielfach verstärkte Betrieb erforderte nunmehr auch eine neue, sehr umfangreiche Fertigerinstruktion (1657) und die Regelung des Großkufenhandels und der Kufenanfertigung, sowie die der verschiedenen Entlohnungen bei der Kufenabfuhr nach Linz und Mauthausen. Auch die zu ansehnlicher Höhe gediehenen Salzbezugsrechte verschiedener Art wurden neu geordnet. Die Beziehungen zwischen dem Salzamt und der Stadt Gmunden wurden wiederum reguliert. Außerdem passte man die Instruktion des Schreibers am Stadl bei Lambach den neuen Verhältnissen an. Entfallen ist gegenüber dem zweiten Libell die Salzbereitung (Überwachung des Salzhandels), die wohl zum Teil in den neuen Institutionen aufgegangen ist. Die bisher bestandenen Vorschriften über die Pflichten der Beamten und Arbeiter wie über die Ordnung am Salzberg wurden im dritten Reformationslibell 1656 nicht abgeändert, dagegen haben die Löhne seit dem zweiten Libell eine erhebliche Steigerung erfahren, die durch die inzwischen stark gesunkene Kaufkraft des Geldes und die allenthalben herrschende Teuerung voll begründet war. Die im dritten Libell enthaltene eigene Ordnung für den Ischler Salzberg lehnte sich in den Grundzügen an jene für Hallstatt an. Nunmehr bestanden schon Grubenkarten von beiden Salzbergen, welche die bedeutende Entwicklung derselben während des 90jährigen Betriebes nach dem zweiten Libell erkennen lassen. Die Schöpfbaue waren zwar noch nicht verschwunden, doch stand ihnen in Hallstatt schon eine gleich große Anzahl von Dammwehren gegenüber. Von einer technischen Entwicklung des Salzbergbau- und Sudhüttenwesens ist im 17. Jahrhundert noch nichts zu merken, die Betriebe verblieben in den von alters her eingefahrenen Geleisen. Der Wiener Hofkammer fehlten die nötigen Fachkenntnisse, um auf die eigenartigen Betriebsverhältnisse der Kammergutsalinen fördernden Einfluss ausüben zu können. Der Salzamtmann wurde neuerlich ausdrücklich verpflichtet, die Verwesämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee in gewissen Zeitabständen zu besuchen und sich über die dortigen Betriebsverhältnisse an Ort und Stelle zu unterrichten. Diese Visitationen fanden in der Regel einmal im Jahre statt und erforderten zusammen etwa drei Monate. Die Untersuchungen blieben zumeist an der Oberfläche der Dinge haften und waren daher auch den Verwesamtsleuten nicht gefährlich. Die Klagen über die Saumseligkeit der Ämter in der Vorlage der Jahresrechnungen hörten nicht auf, die angedrohten Strafen blieben aus und um die Verweise der Hofkammer kümmerte man sich wenig. Im dritten Reformationslibell taucht der Begriff „Salzkammergut“ im Jahr 1656 zum ersten Mal auf. Mit dem Reformationslibell von 1656 wurde gleichzeitig die Abschottung der Region nach außen festgeschrieben. Die Saline konkurrierte auf dem internationalen Markt, man wollte tunlichst seine Betriebsgeheimnisse wahren. Die Verfügung formulierte das viel zitierte Betretungsverbot des Salzkammergutes. Die Region war für Fremde fortan weitestgehend abgeschlossen, wer sie bereisen wollte, der musste sich beim Salzoberamt in Gmunden oder beim Verwesamt in Hallstatt einen Pass besorgen. Dieser Anachronismus wurde erst 1825 mit dem aufkommenden Bäderwesen abgeschafft. Mit Fug und Recht konnte man die Reformationslibelle von 1524, 1563 und 1656 auch als Grundgesetz, als „Verfassung des Salzkammergutes“, bezeichnen. Diese Bücher waren eine Rechtskodifikation im weitesten Sinn, die zivil- und strafrechtliche Belange, ökonomische, arbeitsrechtliche, buchhalterische, betriebstechnische Angelegenheiten usw. regelte. Somit haben wir es hier auch mit einer fortlaufenden Gesetzessammlung, einer Betriebs-, Geschäfts- und Hausordnung, einem Lohn- und Preisabkommen etc. zu tun. Diese „Betriebsanleitung für die Firma Salzkammergut“ war die Basis allen Zusammenlebens, eine Art Regelwerk, das immer wieder herangezogen wurde. Zeit nach dem dritten Reformationslibell: Im Jänner 1707 erfolgte durch den neuen Hofkammerpräsidenten Gundacker Thomas Graf Starhemberg die Ankündigung einer neuerlichen Hauptvisitation des oberösterreichischen und steirischen Salzwesens unter der Leitung von ihm und dem Buchhaltereiraitrat Schickmayr. Die Kommission, welche ihre Aufgabe sehr ernst nahm und gründlich vorging, fand in allen Verwaltungszweigen eine erschreckende Unordnung und grobe Missbräuche. Fahrlässigkeit, Bestechlichkeit und Betrug waren die gewohnte Mittel geworden, deren sich die Beamten bedienten, um sich den Dienst zu erleichtern und ihr Einkommen zu erhöhen. Was war natürlicher, als dass die Meister und Arbeiter dem Beispiel ihrer Vorgesetzten folgten und sich in ähnlicher Weise Vorteile auf Kosten des Werkes zu verschaffen suchten. Die hierüber erstatteten Befehle machen den Beamten die genaueste Beachtung des Reformationslibells, aller Hofkammerbefehle, Kommissions- und Amtsverordnungen zur strengsten Pflicht. Die Beamten sollen die sie betreffenden Weisungen abschriftlich besitzen und sie dem Amtsnachfolger übergeben, damit sich künftig niemand mit der Unkenntnis der Verordnungen ausreden könne. Der energische Hofkammerpräsident Graf Starhemberg lies es bei dem ersten Eingriff in die Verwaltungszustände des Salzamtes nicht bewenden, sondern dehnte das Säuberungswerk auch auf die Verwesämter und sonstigen Betriebszweige aus. Im März 1709 verlangte er vom Salzamt die Vornahme einer Untersuchung über alle Personalangelegenheiten und die Absendung eines Berichtes zu seinen eigenen Händen. Über Auftrag der Hofkammer fand 1710 eine Beratung über die geplante Wirtschaftsreform des Salzwesens statt, an welcher jedoch der Salzamtmann Graf von Seeau nicht teilnehmen konnte. Viel kam hierbei nicht heraus. Gründung der Ministerial - Bankodeputation 1703: Mit der 1703 gegründeten Banco del Giro, die 1706 von der Wiener Stadtbank abgelöst wurde, ging die Oberleitung des Salzwesens im Kammergut an die Ministerial - Bankodeputation als Mittlerstelle zwischen der Bank und der Regierung über. Die erste amtliche Mitteilung über diese Neuerung langte in Gmunden aber erst im Jahre 1715 ein. In der Zeit von 1713 bis 1723 fand eine weitere Umbildung der Zentralverwaltung durch die Schaffung der Bankalität und des Bankalguberniums statt. Der Einfluss dieser Neuordnung auf die Verwaltung des Salzwesens im Kammergut äußerte sich lediglich in finanzpolitischer und administrativer Hinsicht, die betriebstechnische Seite des Salzwesens blieb nach wie vor der Hofkammer überlassen. Mit dem Übergang der staatlichen Geldwirtschaft an die Wiener Stadtbank unter Aufsicht der Ministerial - Bankodeputation war auch das Gmundner Salzamt der neuen Zentralstelle Ende Juni 1724 in allem angegliedert worden. Vom 1. Juli 1724 an kamen die Erträge des Salzverkaufes der Wiener Stadbank zugute, diese hatte aber alle nötigen Ausgaben für die Salzproduktion zu tragen. Die 1705 erfolgte Vereinigung der Hofkammern in Innsbruck und in Graz mit der Wiener Hofkammer, durch welche das ganze Salzwesen in Österreich unter eine gemeinsame Oberleitung gestellt wurde, brachte für das Gmundner Salzamt keine sichtbare Änderung; das benachbarte Verwesamt in Aussee behielt auch weiterhin seine selbstständige Stellung. Erst 1741 wurde das Hallamt in Aussee in das Gmundner Salzamt eingegliedert. Reformen des Salzamtmannes v. Sternbach: 1743 übernahm Johann Georg Freiherr von Sternbach, der große Reformer des oberösterreichischen Salinenwesens, die Leitung des Gmundner Salzamtes. Die Überfüllung des Mannschaftsstandes blieb auf die Holzarbeit nicht beschränkt, auch auf den Salzbergen und in den Pfannhäusern waren viel zu viele Arbeiter angestellt, allerorts herrschte Unwirtschaft und Verschwendung. Die von Sternbach in wenigen Jahren durchgeführte Verringerung des Personalstandes auf das wirtschaftlich gerechtfertigte Ausmaß war seine schwierigste Leistung; außerdem erneuerte er die veralteten Einrichtungen in den Betrieben, modernisierte das Markscheidewesen auf den Salzbergen, wandelte das Einnehmer- und Mautamt in eine zeitgemäße Buchhaltung und Kassa um. Sternbachs Reformen stießen begreiflicherweise vielfach auf Widerstand, am erbittertsten waren die Holzarbeiter über die zahlreichen Entlassungen und die erhöhten Leistungsanforderungen. Es kam zu einem Aufstand der Holzknechte in Ischl und zu offenem Aufruhr in Ebensee, der von den betroffenen Holzmeistern und Beamten geschürt wurde. Die wenigen, dem Salzamtmann ergebenen Beamten wurden tätlich angegriffen und misshandelt. Da griff die Regierung mit aller Schärfe ein, sie entsandte eine Untersuchungskommission mit ausgedehnten Vollmachten nach Gmunden und gab ihr 300 Mann Infanterie und 30 Mann zu Pferd als Unterstützung mit. Der Widerstand der Arbeiter war bald gebrochen, sie unterwarfen sich der neuen Ordnung. Sternbachs Reformeifer lies nichts unberührt. Um die drei Salzwerke in Ischl, Hallstatt und Ebensee auch nach außen hin einander gleichzustellen, wurde der bisherige Titel „Hofschreiber und Verweser“ in „Pfannhaus- und Bergverwalter“ abgeändert; die Gegenschreiberstellen wurden aufgelassen und deren Dienst in Hallstatt, Ischl und Ebensee den dortigen „Fuderzählern“ übertragen. Die Vereinigung des Einnehmeramtes mit dem Mautamt in ein Kassenamt ersparte nicht bloß die laufenden Regieausgaben, sondern auch Gehaltsforderungen, da Buchhalter und Kassier wesentlich geringere Bezüge hatten wie früher der Einnehmer und Mautner. 1745 wurde das Gmundner Salzamt zum Oberamt erhoben. Noch 1745 wurde das Salzamt verpflichtet, bei der Aufnahme von Beamten den Einheimischen den Vorzug zu geben. Die Söhne der Amtsangehörigen hatten begreiflicherweise den nächsten Anspruch und genossen alle Förderung durch Stipendien und sonstige Hilfe, doch fanden auch Fertiger- und Bürgersöhne Aufnahme in den Salzdienst. Eine Ausnahme machten nur die Ärzte, die von auswärts geholt werden mussten. Der Mangel an anderweitigen geistigen Berufen im Salzkammergut, der seinen Bewohnern anerzogene Drang nach der sicheren Versorgung im kaiserlichen Dienst und die wachsende Überbevölkerung führten zu einer Häufung der Angebote auf Beamtenstellen, die den Bedarf beträchtlich überschritten. Es folgte ein Wettstreit der Bewerber, die durch möglichst hohe, dem Salzamt angebotene Darlehen den Vorrang bei Personalentscheidungen zu erringen suchten. Die stets geldbedürftige Hofkammer nahm die Darlehen gerne an und gewährte in den meisten Fällen zwar nicht die angestrebte Stelle selbst, sondern bloß die unverbindliche Anwartschaft auf eine solche, ohne sich über den Zeitpunkt der Ernennung, den Dienstort und die Besoldung zu äußern. Diese Anwärter mussten oft Jahre lang auf ihre Anstellung warten und dienten anfänglich meist unentgeltlich, bevor sie auf eine wirkliche Beamtenstelle eingereiht wurden. Der Charakter des Darlehens als Kaution bestand bereits zu Anfang des 17. Jahrhunderts, zum klaren Ausdruck kommt er aber erst in einer Resolution Kaiser Leopold I. vom 13. Oktober 1657. Die Kaution war von den anzustellenden Beamten zu erlegen und diente zur Deckung des Salzamtes für eventuelle Verluste aus dem Verschulden des Darlehengebers. Sie blieb im Amt ruhen, wenn der Sohn dem Vater im Dienst folgte oder wurde den Erben nach abgeschlossener Rechnungsprüfung und nach Abzug der allfälligen Restschuld rückerstattet. Die Kaution blieb dauernd an die Dienststelle gebunden und war vom Nachfolger einzulösen. Darlehen über das Kautionsausmaß hinaus wurden auch in der Hoffnung gegeben, die angestrebte Stelle dauern behalten zu dürfen. Die kautionspflichtigen Beamten hatten überdies für sich und die Frau Verzichtsrevers zu unterfertigen, mit denen sie das Salzamt ermächtigten, sich mit der Kaution für alle materiellen Nachteile zu entschädigen, die diesem während der Dienstzeit des Beamten aus seinem Verschulden erwachsen waren. Der Rechtsanspruch des Ärars bezog sich sowohl auf Hab und Gut des Mannes wie auf das Eigentum der Frau und deren künftig, zu erwerbenden Güter. Die dritte und letzte Bedingung, welche der neuernannte Beamte außer der Kautionsleistung und der Ausstellung der Verzichtsrevers noch vor dem Antritt des Dienstes zu erfüllen hatte, war die Ablegung des Gelübdes in die Hände des Salzamtmannes. Erst unter Baron Sternbach wurde mit dem System der Darlehen endgültig gebrochen und die Besetzung der offenen Stellen auf Grund der vom Salzamt zu erstattenden Dreiervorschläge ausnahmslos vorgenommen. 1776 wurden die Salzfertigerrechte den Berechtigten im Salzkammergut gegen eine jährliche Entschädigung von je 300 Gulden C. M. abgenommen. Ideen der Aufklärung Ende des 18. Jahrhunderts: Das Salzkammergut als Staat im Staate geriet mit Ende des 18. Jahrhunderts zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik. Vor allem den Aufklärern, die für einen „logischen Staatsaufbau“ und gegen jegliche Sonderregelung kämpften, waren die Reformationslibelle ein Dorn im Auge, weil sie „jede Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichheit mit anderen Einheiten vermissen“ ließen. Besonders die Linzer Behörden stießen sich an der „exempten“ (= rechtsfreien) Landschaft im Süden, die Wien quasi als Exklave unterstellt war. 1757 gelang es der Linzer Landeshauptmannschaft, die dritte Instanz der Rechtsprechung von der Hofkammer an sich zu ziehen, mit dem Argument, dass das Beschreiten dieses Rechtsweges für viele Salzkammergutbewohner wegen des weiten Weges nach Wien faktisch unmöglich sei. Trotzdem bestätigte Maria Theresia das Grundgesetz – die Reformationslibelle – nochmals ausdrücklich. Die Integration nach Oberösterreich und das Ende des Staates im Staate waren indes nicht mehr aufzuhalten. Schon in den 1770er – Jahren wanderten das Polizei- und Steuerwesen nach Linz. Der letzte landesfürstliche Eigentümer des Salzkammergutes war Kaiser Josef II., der 1780 die Alleinherrschaft über die österreichischen Erbländer übernahm. Aufhebung der Reformationslibelle unter Josef II.: Josef II. erbte durch den Tod seines Vaters im Jahre 1765 ein Riesenvermögen von ungefähr 18 Mio. Gulden. 12 Mio. davon brachte er in den fast bankrotten Staatshaushalt ein, für die restliche Summe wurde ein Familienversorgungsfonds eingerichtet, der von nun an das „Erzhaus“ finanziell vom Staat unabhängig machte. Am 10. Juli 1782 wurde das Salzkammergut von Josef II. dem Staat überantwortet. Kaiser Josef II. hatte damit die alte Kammergutverfassung aufgehoben und unterstellte 1783 diese Region politisch der Landeshauptmannschaft ob der Enns. Als Abschluss dieses Rechtsaktes erfolgte 1786 die Aufhebung der Reformationslibelle. Gründung der ärarischen Salzproduktion: Bis zu diesem Zeitpunkt war zwischen dem Besitz des Monarchen und dem Staatsbesitz nicht unterschieden worden, beides bildete eine Einheit. Nun differenzierte man, und damit erlosch der alte, ursprüngliche Rechtsbegriff vom „Privatbesitz“ des Monarchen. Die Region wandelte sich vom „Kammergut“ zum „Ärar“ (von lateinisch „aerarium“ = Bezeichnung für Staatskassa und Staatsvermögen). Mit der Eingliederung des Kammergutes in das übrige Oberösterreich endete auch das uralte Recht der Salzarbeiter auf Befreiung vom Militärdienst. Unter Leopold II. wurde 1791 die Gerichtsbarkeit an den Magistrat Gmunden übertragen und endgültig dem Salzoberamt entzogen. Damit war der letzte Rest der alten Verfassung des Kammergutes endgültig beseitigt worden. Organisation des Gmundner - Salzamtes im 19. Jahrhundert: Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren im Gmundner Salzoberamt 70 Beamte beschäftigt, an deren Spitze der Salzoberamtmann stand. Ihm beigestellt waren 5 bis 7 Salzoberamtsräte als Abteilungsleiter für das Berg- und Hüttenwesen, die Wald- und Landwirtschaft, den Salzverschleiß und Transport, und noch verschiedene andere Angelegenheiten wie Provisionen, Vogtei und Stiftungen. Der Salzoberamtmann und seine Räte bildeten zusammen das Oberamtsgremium, dem auch der erste Buchhalter angehörte. Diesem Gremium unterstanden in weiterer Folge die Salzerzeugungs- (Verwes-) ämter, zuerst nur von Ebensee, Ischl und Hallstatt. Vom Jahre 1826 an kam auch Aussee dazu, dass bis dahin ein eigenes Oberamt gewesen war. Am 1. Juli 1831 ging die Oberleitung der Saline Hallein an das Salzoberamt in Gmunden über. Am 1. November 1849 wurde die Salzburger Berg-, Salinen- und Forstdirektion gegründet und das Gmundner Oberamt musste die Leitung der Saline Hallein wieder abgeben. Der geringe Rest an politischen, gerichtlichen und wirtschaftlichen Einfluss im Kammergut, der dem Salzamt im 19. Jahrhundert noch geblieben war, ging im Revolutionsjahr 1848 verloren, das mit den herrschaftlichen Rechten aufräumte und den Untertanenverband löste. An die Stelle der veralteten Pflegämter traten die Bezirkshauptmannschaft, die Bezirksgerichte und die Steuerämter, der Wirkungskreis des Salzoberamtes blieb auf das Salz- und Forstwesen beschränkt. Das Salzoberamt blieb bis zum Jahre 1850, also über ein Jahrhundert bestehen. 1850 kam es zu seiner Auflassung und an dessen Stelle zur Errichtung der kk Salinen- und Forstdirektion für Oberösterreich mit dem Sitz in Gmunden. Die kk Salinen- und Forstdirektion hatte gegenüber dem alten Salzoberamt durch die Lostrennung der politischen und gerichtlichen Befugnisse in ihrer Machtstellung bedeutend verloren. Die Salzkammergutforste wurden im Jahre 1850 vom Salinenwesen wirtschaftlich getrennt. 1868 erfolgte die Gründung der Staatsforste als selbstständiger Wirtschaftskörper. Auflösung des Gmundner - Salzamtes 1868: In weiterer Folge lies die Regierung aus finanziellen Gründen die Salinenämter direkt dem Finanzministerium zu unterstellen. Damit war die Salinen- und Forstdirektion Gmunden überflüssig geworden, ihre Auflösung erfolgte mit kaiserlicher Entschließung vom 15. Oktober 1868. In Gmunden verblieb lediglich das Salzverschleißamt. Am 1. November 1877 wurde der gesamte Salzverschleiß des Kammergutes nach Ebensee verlegt. Damit waren die letzten Reste des einst so mächtigen Salzoberamtes aus Gmunden entfernt. Bei der Unterstellung der Salinenverwaltungen unmittelbar unter das Finanzministerium wurde der Saline in Ebensee als der größten und bedeutendsten der Vorrang eingeräumt. Deren Vorstand war zugleich auch der Vorstand der übrigen Salinenverwaltungen des Salzkammergutes und stand als solcher im Rang eines Oberbergrates. Gründung der österreichischen Salinen 1925: Nach Zertrümmerung der alten Monarchie kam es zu einer Umstellung wichtiger Zweige der staatlichen Hoheitsverwaltung in kaufmännisch geleitete Unternehmungen. Die österreichischen Salinen wurden selbstständig und Anfang 1925 unter die Leitung einer Generaldirektion gestellt. 1926 errichtete das Finanzministerium die Generaldirektion der österreichischen Salinen in Wien. Im Herbst 1975 verlegte man im Zuge einer Reorganisation die Generaldirektion der österreichischen Salinen wiederum von Wien nach Bad Ischl in die Nähe der Produktionsstandorte. Gründung der österreichischen Salinen AG 1979: Am 1. Jänner 1979 wurde die historische Salinenverwaltung aufgelöst und die österreichische Salinen AG gegründet. Die österreichische Salinen AG, in welche sämtliche Betriebe und Liegenschaften des Bundesbetriebes der österreichischen Salinen übertragen wurde, befand sich zu 100 % im Besitz der Republik Österreich. Die gesetzliche Basis für diese Rechtsformänderung war das Salzmonopolgesetz 1978, das von allen drei im Parlament vertretenen Parteien einstimmig beschlossen wurde. Durch dieses Gesetz wurden auch die bis dahin noch in Geltung gestandenen Artikel der Zoll- und Staatsmonopolordnung vom 11. Juli 1835 aufgehoben. Privatisierung der österreichischen Salinen AG 1997: Am 7. Mai 1997 übernahm eine private, österreichische Käufergruppe als neuer Eigentümer in Form einer Erwerbsgesellschaft, der Salinen Beteiligungs - GmbH, die Österreichische Salinen AG mit allen ihren Gesellschaften. 2001 kam es zur Verschmelzung der Salinen Beteiligungs - GmbH mit der österreichischen Salinen AG zur Salinen Austria AG. Gleichzeitig wurde der Produktionsstandort „Salzbergbau Salzkammergut“ der Salinen Austria AG, in welchem die Salzbergbaue Altaussee, Hallstatt und Ischl zusammengeschlossen sind, gegründet. Salinen – Eigentümer und Organisation: 1449 Ablöse der Hallinger – Rechte durch Kaiser Friedrich III., Grundstein für einheitliche Verwaltung und Monopolisierung. 1835 Gesetzliche Verankerung des Salzmonopols 1850 Gmunden Salinen- und Forstdirektion 1868 kk – Finanzministerium Wien 1905 - 1926 Finanzlandesdirektion Linz 1926 - 1938 Alpenländische Salinen Wien 1938 - 1945 Ostmärkische Salinen Wien 1945 - 1975 Eigentümer Republik Österreich, Generaldirektion in Wien 1975 Ausgliederung aus dem Bundesbudget 1979 Aktiengesellschaft 1995 Wegfall des Monopols 1996 - 1997 ÖIAG Ausschreibung für Privatisierung 1997 Privatisierung an österreichische Gesellschafter Verwendete Quellen: Carl Schraml „Die Entwicklung des oberösterreichischen Salinenwesens im 16. Und 17. Jahrhundert“, Jb. des OÖ Musealvereines, 83. Bd., Linz 1930 Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis in die Zeit nach den Franzosenkriegen“, Wien 1934 Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes 1850“, Wien 1936 Carl Schraml „Vom Salzamt zur Generaldirektion“, Werkszeitung Österreichische Salinen, 4. JG, 12. H, Wien 1931 Ischler Heimatverein „Bad Ischl Heimatbuch 2004“, Bad Ischl 2004 Ferdinand Krakowizer „Geschichte des Gmundner Salzhandels“, Werkszeitung Österreichische Salinen, 3. JG, 8. + 9. H, Wien 1930 Michael Kurz „Von der Grundherrschaft zur Tourismusdestination 350 Jahre Salzkammergut“, OÖ Heimatblätter, 60. JG, 3. + 4. H, Linz 2006 Ferdinand Tremel „Die Ausseer Hallordnungen des 16. Jahrhunderts“, Veröffentlichungen Österr. Museum für Volkskunde, Bd. XVI, Wien 1975 Kurt Thomanek „Salzkörner“, Leoben 2007
- Stollen Hinterradrunde | glueckauf
後輪ラウンド 02 Der Kaiser franzens - Stollen Angeschlagen: 1794 - gemeinsam mit Kaiser Leopold Stollen Länge: 884 m - 1834 Vortrieb eingestellt. 1540 m zur Salzgrenze Seehöhe: 588 m Weiterlesen 03 Der Kaiser Leopold – Stollen Angeschlagen : 1794 – gemeinsam mit Niederer Kaiser Franzens – Stollen ( 1. Mai ) Länge : 1.800 m Seehöhe : 643 m Weiterlesen 04 Der Kaiserin Maria Theresia - Stollen Angeschlagen : 1775 am 26. September, unter „merkwürdigen Feierlichkeiten“ Länge : 1.590 m Seehöhe : 680 m Weiterlesen 05 Der Kaiser Josef Stollen Ursprünglich „Erzherzog Josef – Stollen“ Regierung Kaiserin Maria Theresia, 1740 – 1780 Angeschlagen : 1751 am 26. Oktober, „Feierlich aufgeschlagen“ Länge : 1.195 m Seehöhe : 722 m Weiterlesen 06 Der Kaiserin Ludovika- Stollen Angeschlagen : 1747 Länge : 1.013 m Seehöhe : 764 m Letzte Befahrung : 5. März 1934 Weiterlesen 07 Der Kaiserin Elisabeth – Stollen Angeschlagen : 1712 Länge : 750 m Seehöhe : 812 m Weiterlesen 08 Der Kaiserin Amalia – Stollen Angeschlagen : 1687 Länge : 572 m Seehöhe : 851 m Weiterlesen 09 Die Bergkirche Erbaut 1751 Weiterlesen 10 Der Frauenholz – Stollen Angeschlagen : 1610 - am 2. Oktober, aber erst am 22. Juni 1632 Salz angetroffen Verlassen : bis 1745 unterhalten, verlassen um 1848 Länge : 706 m Seehöhe : 880 m Weiterlesen 16 Der alte Steinberg Stollen Angeschlagen : 1567 Verlassen : Aufgelassen mit Rabenbrunn – Stollen, bald nach 1751 Länge : 902 m ( 658 m im Kalk, 244 m im Haselgebirge ) Seehöhe : 852 m Weiterlesen 17 Der neue Steinberg Stollen Angeschlagen : 1725 Verlassen : 1775 beendigte Benützung, dem gänzlichen Einsturz überlassen Länge : 280 m Seehöhe : 862 m Weiterlesen 19 Die Steinberg Säge Weiterlesen
- Wanderführer Via Salis | glueckauf
Wanderführer zur Wanderung. 64 Seiten Infos VIASALISバートイシュルへのハイキングガイド ツアーの64ページに集中情報。 トンネルのそばのボードの情報については、ハイキングガイドにさらに多くの詳細があります。 ここでは、個々のトンネル、地質学、信仰、教会、ザルツカンマーグートの人々の創意に富んだ精神、テクノロジーに関する歴史的情報について詳しく説明します。 セール: バートイシュルにあるSalinenTourismusGmbHのソルトワールドショップ(Kaiser-Franz-Josef-Straße) Tourismusverband Bad Ischl、Auböckplatz5-ポンプ室、A-4820 Bad Ischl 注文は私たちと一緒に行うこともできます:Tel。No. 067761168967 、Eメール: horst.feichtinger@gmx.at 価格: €5.00 Hier gibt es das Buch: Ischler Heimatverein, donnerstags 9 – 12 Uhr Salzkammerguttouristik Götzstraße Tourismusverband Trinkhalle Buchhandlung Thalia, Pfarrgasse
- Kontakt | Via Salis Bad Ischl
067761168967 Horst Feichtinger horst.feichtinger@gmx.at ボタン
- 16 Alte Steinbergstollen | glueckauf
16オールドスタインバーグ–トンネル スタッド名: 密な石灰岩のルートのための「AlterSteinberg-Stollen」 打たれた: 1567 長さ: 902 m(Kalkで658 m、Haselgebirgeで244 m) 高度: 852メートル 1567年、フェルディナント1世皇帝の下で。 「AlteSteinberg-Stollen」と「Oberberg-Stollen」は、後に「Lipplesgraben-Stollen」と改名されました。 新しいトンネルは、ミッターベルクトンネルで発見された塩山を利用し、ミッターベルクトンネルの2つの揚水工事を放流堰に変換することを可能にしました。 ミッターベルクトンネルから作成されたテストディグに勇気づけられて、イシュル鉱山労働者はわずかに低い位置にあるオールドスタインバーグトンネルを開始しました。メインシャフトは石灰で552Stabel(658.0m)で駆動する必要があり、その後ろで少なくとも205 Stabel(244.4m)の長さの豊かなHaselgebirgeに遭遇しました。 1575年、3つのオーゼー、ハルシュタット、イシュルの製塩所の専門家がイシュラーザルツベルクを視察し、助言しました。 古いスタインバーグトンネルでは、メインシャフトの左側に山を開くための水平なピットがあり、その隣には南に設計されたポンプ場がありました。 Ebenschurfの下に拡張された試験炉は塩分が豊富な山にあったため、検査官は、TaubenのEbenschurfのフィールドサイトをさらに拡張する必要があることを提案しました。 淡水が持ち込まれたため、状態の良いダムが建設されました。 オールドスタインバーグトンネルの現場は耳の聞こえない山にあったため、検査官は陥没穴を掘って塩山を探索し、オーブンで山を調べることにしました。 後頭部の石灰岩を堆積物と見なした鉱夫の経験不足のため、突破後に塩が再び来なければならないため、オールドスタインバーグトンネルで強力な自己散水が開始され、その対処が原因でした大きな困難。 1580年、スタインバーグにまだ水を含んだギザギザの石灰岩があったとき、それ以上のトンネル掘削をやめようとしていました。 1654年に作成されたピットプランは、古いスタインバーグトンネル-メインシャフトが最初に裸の岩と材木で156スタベル(186.0m)であり、次に40スタベル(47.7m)の長さのセクションが密な石灰岩で建設されたことを示しています。から来た彼の名前もまた、タウベン山脈の113スターベル(134.7m)から来ました。全長309スタベル(368.3m)の後、古いスタインバーグトンネル-メインシャフトはついに塩の山に到達しました。 Hasel Mountainsでは、まっすぐなメインシャフトが継続され、2つのベンドが作成されました。つまり、右側のボウルベンドと、左側のChristophEyselベンドです。 ボウルターンの長さは135スティック(160.9m)で、フィールドの場所は石で書かれていました。このヘアピンカーブには、2つの放棄されたポンプ場、つまりフックステーションとシューティングステーションがありました。 ChristophEysel-Kehrの長さは80Stabel(95.4m)で、2つの新しいポンプ工事がありました。MathiasEysel-とHörlin-の建物で、最初の散水時に4つのStuben Sulzen(452.8m³)がありました。このターンのフィールドの場所は石膏石でした。 塩山のZwerchschurf(対角Schurf)205 Stabel(244.4m)に立ち上がった主軸の真っ直ぐな続きには、6つの穴がありました。これらの上水道の名前は、Ederinger、Ebinger、Hinterdorfer、Neuhauser、Schroffensteiner、および古いWeidinger-Bauでした。巣穴は部分的に交差しており、すでにほとんど使用されています。 古いWeidingerの建物には追加のダムが設けられていたため、メインシャフトの後ろにある塩の山からの落下も水で満たすことができました。 上記の2つのベンドに加えて、メインシャフトの左側に延長されたEderベンドとWeidingerベンドもありました。 67バール(79.9 m)の長さのエダーベンドには、フィールドの場所が石で書かれていました。エダービルは現在も使用されており、深さ14バール(16.7 m)で、3部屋(339.6m³)の塩水を保持していました。 Weidinger-Kehrは塩辛い山の中に34Stabel(40.5m)を立て、同じように新しいWeidinger-の建物があり、建設深度は8 Stabel(9.5m)、Suoleの部屋は12室(1358.4m³)でした。 メインシャフトの後部では、塩山を探索するために、右側に40極(47.7m)、左側に28極(33.4m)の横方向の掘り(横方向の掘り)が延長されました。前者の野原は石と不毛の山にあり、後者には接近した淡水の流入を防ぐために木製の堰がありました。 このZwerchschurfの後ろで、メインシャフトは塩の山からの落下の上にさらに30本の棒(35.8 m)によって伸ばされました。彼らの野原は石と不毛の山々にありました。 また、このメインシャフトには、ミッターベルクトンネルから下のメイントレンチと、ミッターベルクトンネルに建設されたシェレンバーガー堰の22スタベル(26.2 m)と8スタベル(9.5 m)の長さの排出炉がありました。 ハルシュタットからのSulzstrehnの長い修理作業のため、イシュルとエーベンゼーの両方の塩田の塩水は、主にオールドスタインバーグトンネルで生産されなければなりませんでした。 そのため、1654年には、10スタベル(11.9m)を除いて、32スタベル(38.1m)の強大な山の厚さ全体がすすけていました。 1656年に、古いスタインバーグトンネルは豊富な塩のコアに立っていて、時々頻繁に使用されなければならなかった12の水ダムを含んでいました。巣穴はすでに崩壊していた。委員会はスタインバーグをアンダーカットすることを推奨しましたが、外部の専門家の関与を得てさらなる協議を行う必要があります。 最後に、1692年に、新しい地下道トンネル、つまりRabenbrunnトンネルが打たれました。 長さ1,000mを超えるレーベンブルントンネルでは、進行方向が間違っていて傾斜が強すぎるため、1つの建物を建設するために塩山にしか近づくことができませんでした。 1751年、塩の山々を探索するための古いスタインバーグトンネルでは、アイゼルベンドや他の場所のテストピットも成功しませんでした。 したがって、オールドスタインバーグ(およびレーベンブルン)トンネルはその後すぐに放棄されました。 使用されたソース: カール・シュラムル「アッパーオーストリアの塩は16世紀初頭から18世紀半ばまで機能する」、ウィーン1932年 カール・シュラムル「1750年からフランス戦争後の時代までの上部オーストリアの製塩所」、ウィーン1934年 ヨハン・ステイナー「オーバーエスターライヒのスイスを旅する仲間」、リンツ1820、グムンデン1981を復刻 マイケル・ケファー「kk Salzberg zu Ischlの主な地図の説明」、1820年、Thomas Nussbaumerによる転写、2016年9月13日現在 アントン・ディクルバーガー「オーバーエスターライヒの塩鍋の体系的な歴史」、第1巻、イシュル1807、トーマス・ヌスバウマーによる転写、2018年6月現在 B.ピルウェイン「エンスとザルツブルク公国の上の大公国の歴史、地理、統計」、第2部、トラウンビアーテル、リンツ1828