top of page

の検索結果

空の検索で103件の結果が見つかりました。

  • 11 Lipplesgrabenstollen | glueckauf

    11 Lipplesgraben –トンネル スタッド名: 「オーバーンベルク-シュトーレン」、新しいヒルクライムとしての元の名前 Perneck塩貯蔵施設のMitterbergトンネルの上。 「Lipplesgraben-Stollen」、後に地域指定として名前が付けられました。 打たれた: 1567 長さ: 236メートル 高度: 1,001 m 1567年、マクシミリアン2世皇帝の下で、スタインバーグ収容所の「アルテスタインバーグトンネル」とペルネック収容所の「オーバーンベルクトンネル」が攻撃されました。 海抜1,001mに位置するLipplesgrabenトンネルは、塩の貯蔵につながったIschlerSalzbergの最も高い地平線でした。 1575年の山岳調査では、トーベンのオーバーンベルクトンネルの現場と、同じく非常に貧しい山々で、後頭部から掘り下げられた試掘が見つかりました。それにもかかわらず、無駄ではあるが塩が再び見つかることを期待して、メインシャフトをさらに110ステーク(119.5 m)で駆動することが決定されました。 後にリッペルスグラーベントンネルとして知られるオーバーンベルクトンネルでは、パーネッカー塩鉱床が偶然に発見されました。トンネルはReinfalzalmの下のPerneckerキャンプの露頭で開始されたため、ほとんど枯渇したHaselgebirgeにしか近づくことができませんでした。 1577年、14年間の調査の後、特別なものは何も見つかりませんでしたが、Salzamtの鉱業専門家は、Neuhauser(Kehr im Lipplesgraben)トンネルから建設物までのテスト掘削を設計し、下の塩水を排水することを決定しました。 1つのシュトーレン、マティアス–シュトーレン、開いています。 オーバーベルギトンネルのポンピングピットの状況-1600年頃の建物: 合計5つの水道; ノイハウザー–聖フロリアンの曲がり角–、レッテンバッハー– 名前のない穴。 Spillerの穴と名前のない穴のメインシャフトにあります。 Lipplesgrabenトンネルのメインシャフトは、最初に固い石灰岩を128バール(152.6m)通過し、次に不毛の枯渇した岩を45バール(53.6m)通過して塩分限界に達し、そこでノイハウザーベンドが右に伸びました。 ノイハウザーターン 塩の山の深さを調査するために建てられた古い保護観察所があり、次に聖フロリアンとレッテンバッハーの建設と別の名前のない建設がありました。長さ95スタベル(113.2m)のノイハウザーケールのフィールドロケーションは石であり、39スタベル(46.5m)のストレッチがすでに落ちていたので、そこに淡水が浸透しました。 メインシャフトの続きで、マティアス大公トンネルの下にメイン採石場がありました。これは、スピラー建設の内側にある塩山77 Stabel(92.0m)と、後にマティアス大公トンネルによってアンダーカットされた別の名前のない建設のためです。放流堰のために準備されました。また、淡水の流入を防ぐために、主軸の場所に古い試験ピットと堰がありました。 Lipplesgrabenトンネルの長さ-口の穴から現場までの主軸は当初4244/8Stabel(506.0m)でした。しかし、199½ポール(237.8 m)がフィールドサイトからフォールバックしたため、225ポール(268.2 m)はまだ開いていました。 メインシャフトの2つの穴も崩壊しました。 Lipplesgrabenトンネルには4つのトレンチがあり、メインシャフトに3つ、Neuhauserベンドに1つ、つまり「メイン会計係Tusch-Schurf」と呼ばれる「LowerWaterGallery」からの排水トレンチがありました。さらに、メインシャフトとノイハウザー-ケールから塩の山々をマティアス大公-トンネルまで探索するための試掘が行われました。 散水に必要な淡水を導入するために、レインファルツの海抜1,024mにあるLipplesgrabenトンネルの上に「NiederWasserstollen」を設置しました。 Nieder Wasserstollenは、タウベン山脈で75 Stabel(89.4m)の長さで運転され、31 Stabel(37.0m)の長さの水飲み場を介して、LipplesgrabenにあるNeuhauser-Kehr-aditに接続されていました。淡水は、日中に排水ピットの上にある泉から集められ、垂直の木製パイプを通してこのピットに運ばれました。 1654年頃、Lipplesgrabenトンネルはほぼ完全に排水されました。この時から、トンネルは真水を排水するためだけに開いたままにされ、下のトンネルに損傷を与えることはありませんでした。 1739年に、レインファルツに横方向の開口部があり、山の間の排水システムが拡張された「中水ギャラリー」が建設されました。 この新しいトンネルでいくらかの水が作られましたが、淡水がまだフラウエンホルツトンネルのストロイベル堰とスッツェン堰に浸透していたため、期待された成功は達成されませんでした。 Lipplesgrabenトンネルでの水掘りによって水へのアクセスがうまく封じ込められたのは1769年になってからでした。 1769年、Hofkammerrat Gigantは、LipplesgrabenトンネルによくまとめられたFrauenholzトンネルに浸透した地表水を発見しました。雨水の堆積から塩の貯蔵を保護するために、Rainfalzの日中のエリアと山の間は、排水溝と側溝の密なネットワークによって交差していました。これを減らすために、Verwesamtは1795年に、レタスの上を流れる排水システムの部分、つまり水不透過性の地面を放棄することを決定しました。ここでは、地表水の侵入の恐れはありませんでした。 1820年頃、Lipplesgrabenトンネルは、いくつかの水口を作成することにより、このトンネルに建設された淡水の換気と排水のために開いたままになりました。 1842年に排水管が移転された後に不要になったこれらの接続構造は開いたままにされました。これらには、「Niedere Wasserberg-Schachtricht」とWasserschurf(Niederer-Lipplesgrabenの水路トンネル-トンネル)、後部のLipplesgraben-とStが含まれていました。 ヨハネス-トンネル、マティアスの一部のストレッチ- とNeubergトンネル、およびFrauenholzトンネルのKößler変換。 1892年、帝国財務省は、1567年に開通したLipplesgrabenトンネルの近くにあった木造の小屋の代わりに、石積みで作られた労働者用の宿泊施設の小屋の建設を承認しました。ランドプラークの建設費は934fl70 Kr。でした-インサート番号1023、KG Perneck、BP。サイズ32m²のNo.18。 1950年まで、「レインファルツと山の間の石と木造の水路」は毎年イシュル塩鉱山によって修理され、建設作業員はリップルスグラーベントンネル近くのトンネル小屋に住んでいました。 1933年12月31日、LipplesgrabenトンネルのNeuhauser-KehrとWasseröffenは閉鎖され、閉鎖されました。最後に、1934年4月3日、放棄されたLipplesgrabenトンネルの適切な封鎖が完了し、主な検査の過程で承認されました。 使用されたソース: カール・シュラムル「アッパーオーストリアの塩は16世紀初頭から18世紀半ばまで機能する」、ウィーン1932年 カール・シュラムル「1750年からフランス戦争後の時代までの上部オーストリアの製塩所」、ウィーン1934年 カール・シュラムル「1818年から1850年の製塩所の終わりまでの上部オーストリア製塩所」、1936年ウィーン ヨハン・ステイナー「オーバーエスターライヒのスイスを旅する仲間」、リンツ1820、グムンデン1981を復刻 マイケル・ケファー「kk Salzberg zu Ischlの主な地図の説明」、1820年、ThomasNussbaumerによる転写、2016年9月13日現在 アルフレッド・ピヒラー「Lipplesgrabenstollenhütte」、LFHリンツ、2003年 アントン・ディクルバーガー「オーバーエスターライヒの塩鍋の体系的な歴史」、第1巻、イシュル1807、トーマス・ヌスバウマーによる転写、2018年6月現在

  • 08 Amaliastollen | glueckauf

    08皇后アマリア–シュトーレン スタッド名: 「皇后アマリア-シュトーレン」 1699年2月24日にウィーンで結婚したヨーゼフ1世皇帝の妻 打たれた: 1687 長さ: 572メートル 高度: 851メートル 皇后アマリアトンネルは、次の上部フラウエンホルツトンネルの下を運転し、下部の塩貯蔵施設を使用できるようにするために、1687年に開通しました。 主軸が拡張された年は見つかりませんが、1725年にこれらのトンネルでいくつかのポンプ工事がすでに使用されていたため、これは18世紀からずっと後のことではなかったに違いありません。 1734年に、アマリアトンネルの後部(主軸)で崩壊と水の浸入が発生しました。そのため、改造を行う必要がありました。その後、主軸を再度清掃し、崩壊した水を損傷することなく地表に戻しました。 貧しいHaselgebirgeの大きな圧迫圧力により、ルートの大工を強化する必要がありました。薪の消費を制限するために、1796年にOberamtrat Knerは、ハルシュタットとイシュルの塩水に浸すように命じました。その目的のために、アマリアトンネルの口の隣の塩水室が使用されました。これは、塩水に3か月間浸した1000本のスタンピングスティックを保持することができました。 1800年頃の皇后アマリアトンネルの堰の状況: 口の穴から塩の境界までの長さ496Stabel(591.2m)、そこからフィールドサイトまでの長さ404 Stabel 4つのヘアピンベンドと合計8つの堰があり、そのうち4つは役に立たず、4つは使用可能です。 これらのトンネルに元々配置されていたヘアピンベンドは、山の圧力が非常に大きかったため、ほとんどが壊れてすぐに放棄されました。メインシャフトへのアクセスを確保するために、複雑な変換セクションを作成する必要がありました。 1839年、労働者のプレセル、シュワイガー、ラパン、バロンスターンバッハは、アマリアトンネルで大怪我を負いました。 まだ開いていた鉱山の働きは、特別な注意を払って扱われなければなりませんでした。 1843年5月11日、Vasold Schurf(Amalia – Elisabeth – トンネル)採掘エリア全体が危険にさらされる程度まで。大量の水の流入は、フラウエンホルツトンネルのエルラッハ堰とエリザベストンネルのモールとフロイント堰の崩壊の結果でした。 1844年5月20日には、崩壊の危機に瀕していたイシュラーザルツベルクを救うために、カンメルグートの最も経験豊富な鉱夫で構成される委員会が会合しました。 委員会の提案で、崩壊の面積が測定され、IschlerSalzbergの木製モデルが作成されました。 モデルは、水がNiederen Rosenkogelから下降し、Potie-Schurf(Neuberg-Frauenholz-トンネル)からの延長によって遮断される可能性があることを示しました。何度か建設に失敗した後、雨水は最終的にこのように管理され、無害に捕らえられ、排水されました。延長によってアクセス可能になった崩壊室は、多数の木製のサポートボックスで固定することができます。 延長は3分の3のシフトで占められ、Häuerもハルシュタットの助けを借りるようになりました。不完全に収集された廃水は、崩壊したHaselgebirgeを浸出し続け、それが落ち着き、それとともに、天井から外れて目的を果たさなくなったサポートボックスが出てきました。 1845年に、表面から抽出された破片や採石場の石で洞窟のスペースを埋めることによって、衰退の新たな脅威に対抗する試みが行われました。また、陥没穴の下に隠された排水の出所の調査も成功を収めました。 ホーンサイトを含む高さ約60mのキーラー瓦礫 は非常に壊れやすく、裏地でしか固定できませんでした。同じ理由で、1848年に、ノイバーグの5番目の水延長(トンネルとアマリアトンネルの一部)をメインシャフトに組み込む必要がありました。 鋳鉄管で作られたより長い鉄管は、大量の雨水を迅速かつ安全に排水するために、キーラー(瓦礫)とレイヤー(レイヤー)のイシュラーザルツベルクに初めて敷設されました。 地上からの水の流入を減らすためのさらなる対策は、Reinfalzalmのエリアに側溝と集水域の広範なシステムを構築することでしたが、これには継続的なメンテナンスと監視が必要でした。 最後の対策として、堰の浸出状態を改善するために給水を移転する必要があります。堰のより迅速な浸出は、工場の重複のリスクを減らしました。ただし、これを行うには、ピットに供給される淡水の量を大幅に増やす必要がありました。より大きな断面の鉄パイプの設置に加えて、Bader-Schurf(Frauenholz-Amalia-トンネル)からSpringer-Kehr、Scharf-およびLiska-変換(Amalia-トンネル)を経由する新しい給水ルートVasold-Schurf(Amalia-on Elizabeth – トンネル)が計画されています。これは、生産作業員に大量の水を供給できるようにし、しだれ木管に浸されていた部分を排水することを目的としていました。法廷の決定によれば、必要な鉄パイプの調達は、1842年、1843年、および1844年に分散されることになっていた。 1842年に排水管が移転された後に不要になったこれらの接続構造は開いたままにされました。これらには、ニーデレワッサーバーグシャフトとニーデレン水路トンネルからリップルスグラーベントンネル、後部リップルスグラーベンとヨハネストンネル、マティアスとノイバーグトンネルの一部の区間、フラウエンホルツトンネルのケスラー転換が含まれます。 皇后アマリアトンネルの堰の状況– 1850年頃の堰: 合計9つの堰があり、すべて1850年頃に死亡したと宣言されています。 ウォルフェン-そしてカマーグラフ大佐v。バロン・スターンバッハ-堰(カット)、カパン-堰、スターンバッハ-堰、シュタイガー-堰、プレセル-堰、ラントシュタイナー-およびエベル-堰(カット)、ボイガー-堰。 生産労働者に水を供給するために、1933年まで精巧な地下パイプシステムが維持されていました。地上バージョンのTörlbachとマリアテレジアトンネルを介したこの水の供給の後でのみ、1933年から水やりを大幅に簡素化することができました。 ダイナマイト爆発 1919年6月4日-ザルツカンマーグート新聞2019年6月15日: バート・イシュルから、6日目に通知されます。 M.電話:1919年6月4日午前6時30分頃、ペルネック9番地に住む爆発物の専門家Gschwandtnerが、ペルネックのアマリアトンネルで爆破を行った。すべてのショットが完全な効果を持っていなかったので、Gschwandtnerはダイナマイトをつかみました。 しかし、それは凍っていました それで彼はトンネルを出て近くのドレッシング小屋を探し、そこでオーブンを加熱し、コンロにボードを置きました。 そこで彼は、総重量2.5kgのダイナマイトカートリッジを約35個ウォームアップしたいと考えました。その後、Gschwandtnerはストーブの前に座り、カートリッジを見ました。 UntereckNo.4に住む鉱夫MatthiasZeppezauerとWirlingNo.10に住むJosefKoglerもまた小屋に着替えました。突然、3人の労働者がダイナマイトカートリッジの近くで青い炎に気づき、ヒスノイズを聞いた。 彼らは逃げたかったが、爆発はすでに起こっていた。 GschwandtnerとZeppezauerは、鼓膜の粉砕と脳震盪、Koglerの内腹部損傷、および脳震盪に苦しんでいました。怪我は深刻ですが、致命的ではありません。 ブラスターであり、ダイナマイトカートリッジの取り扱いに精通しているはずのJosef Gschwandtnerは、軽罪に直面しています。 爆発物法の下で責任があります。 (製塩所の行政機関にダイナマイトの冷凍カートリッジを加熱する設備がないことは信じられないことであり、その結果、労働者は炉でそれらを加熱することを余儀なくされ、上記の結果になります それをもたらします。バート・イシュルのザルツベルクでの開催は2か月で2回目です 行政の過失により、家族の父親は死ぬか、働けなくなる。) 1933年までの水路: ジョン-シュトーレン: 排水洗掘-メインシャフト-Saherböck洗掘 マティアス-スタッド: 排水Schürfl-メインシャフト-PlenznerSchurf Neuberg-トンネル: Albrecht変換– Ritschner変換– Schwind Schurf フラウエンホルツ-シュトーレン: Kössler変換– Schmidt Schurf アマリア-スタッド: メインシャフト–ウィマーシュルフ イシュル山教会の海抜841mにある、現在も通行可能な最も高いトンネルであるアマリアトンネルでは、現在も換気と鉱山水の排水に使用されており、1994年に改修工事が開始され、トンネル口へのアクセス道路が整備されました。この目的のために建てられました。さらに、1983年に外部企業によってLiskaとLayerの変換、およびKeelerの瓦礫の大規模なメンテナンス作業が行われました。 使用されたソース: カール・シュラムル「アッパーオーストリアの塩は16世紀初頭から18世紀半ばまで機能する」、ウィーン1932年 カール・シュラムル「1750年からフランス戦争後の時代までの上部オーストリアの製塩所」、ウィーン1934年 カール・シュラムル「1818年から1850年の製塩所の終わりまでの上部オーストリア製塩所」、1936年ウィーン August Aigner「オーストリアアルプスの塩採掘」、Berg-undHüttenmännisches年鑑、ウィーン1892 Leopold Schiendorfer「Perneck-時代を超えた村」、Linz 2006 ヨハン・ステイナー「オーバーエスターライヒのスイスを旅する仲間」、リンツ1820、グムンデン1981を復刻 ゲオルク首相「イシュルの年代記」、イシュル1881、バート・イシュル1983の復刻 マイケル・ケファー「kk Salzberg zu Ischlの主な地図の説明」、1820年、マイケル・ヌスバウマーによる転写、2016年9月13日現在

  • Ischler Salzberg | Via Salis Bad Ischl

    IschlerSalzbergのトンネルの概要 姓 攻撃 長さ 海面 ミッターベルクトンネル* 古いスタインバーグトンネル* Lipplesgrabenトンネル 下の水の山 ノイバーグトンネル Mooseggテストギャラリー* マシューシュトーレン ロスムーステストギャラリー ミッターベルク-水路トンネル 女性の木のスタッド アマリアシュトーレン 高水山 レーベンブルントンネル* エリザベスシュトーレン 新しいスタインバーグトンネル* ジョン・シュトーレン Hubkoglテストトンネル テストギャラリーRehkogl 中水山 ルドビカ・シュトーレン ジョセフ・シュトーレン マリア・テレジア・シュトーレン レオポルドシュトーレン フランツシュトーレン Langmoos排水トンネル フランツ・ヨーゼフ・エルブストレン 1563 1567 1567 1567 1571 1577 1577 1584 1596年 1610 1687 1689 1692 1712年 1715年 1725年 1725年 1725年 1738年 1747年 1751年 1775年 1794年 1794年 1858年 1895年 197 938 236 100 1464 364 740 702 1073 40 1000 750 284 487 54 1013 1195 1590 1800 884 57 2860 886 852 1000 1024 909 625 959 894 880 851 1114 800 812 862 991 1030 764 722 680 643 588 503 塩採掘の16のトンネル 塩採掘のない1つのトンネル (フランツトンネル、1794年) 5つの水路トンネル (Perneckerに4つ、Lauffner岩塩ドームに1つ) 4つのテストトンネル 1563年から1895年にかけて26のトンネルが開通 (333年) これらのトンネルには「古い小さな岩塩貯蔵庫」があります(Lauffner Salzstock) 考え方が柔軟な IschlerSalzbergと鉱業全般に関するすべての詳細 Grubenriss Ischler Salzberg 1865 Ischler –Salzbergのマイニングマネージャー ハンス・カルス 1563 - 1571 (アルタウッセから来ています) トーマス・カルサム 1590年頃 マーティン・カルス (マーティン・カルセン) 1648年頃 アブラハムウィブメラム 1664年頃 ハンス・ウィブナー、 ハンス・ウィマーム 1710年頃 アントン・ディクルバーガー 1808 – 1.4。 1838年 フランツ・フォン・シュウィンド 1.4。 1838年 – 1841年7月16日 アロイス・フォン・レホロフスキー 1.12。 1841年 – 1.8。 1847年 グスタフ騎士 1.10。 1848年 – 1849年9月9日 KkHüttenmeisterRitterは、1807年1月5日にオージーで息子として生まれました。 kk PfannhausverwalterJosefRitterの生まれて死んだ 1884年3月27日 アウスゼーのガルテンガッセ4にある彼の家で、今日も 「Ritterhäusel」として知られています。 彼のチェッカーサービスの後-1829年に次のように記録されました 山の学生、彼はエーベンゼー、イシュル、ハライン、ハルシュタットで働いていました。 彼はまたガリシアのkkサリナスで奉仕しました-彼は1851年に HüttenmeisterからAusseeへ。 「Hüttenschaffer」リッターは、1840年に亡くなったときに知られるようになりました。 レンガ窯の建設にデスクファイアリングを導入し、大きな成功を収めました。 彼は薪を節約し、薪を完全に燃焼させることで塩を節約しました より純粋になります。 彼の仕事に加えて、彼は現在のトピックを扱い、それをドローイングに記録しました。彼は「おかしなオオバン」と呼ばれ、彼の適切なジョークの絵で地元で知られるようになりました。専門家は彼を「ヴィルヘルム・ブッシュ・フォン・オースゼー」と呼んだ。 多数のペン画も受け取りました アンナ・プロッフルも彼の芸術を非常に高く評価していました。 HüttenmeisterRitterは、1876年のカーニバルについても興味深い説明をしました。 彼はついに言った: 「....3つの美しい日の思い出、私たちの人生と同じように、誰もが他の人をだまし、隣人をだまして前進するという課題に対処しようとする、重大な夢の集大成です。」 アルバート・ヒップマン17。 9.1849-1。 7.1865 ジョセフウォールマン1865年7月1日-1865年7月8日5. 1873 8月Aigner1873年7月1日–7月1日1.1884 Karl Schedl 1884–1年1月1日。 6.1898 Robert von Possanner 6/1 / 1898–1。 4.1901 アレクサンダーブレッチナイダー 1901年4月1日–1 1.1909年 JosefGriessenboeck1。 2.1909-18。 11.1924 Erich Alfred Kubla 1925年1月26日–8。 8.1925 フランツピクル1926年1月4日–29日。 12.1926 ジュリアス・ロッター1927年1月1日–1 7.1933 Erich Ressel 1933年7月1日–3月31日。 1943年 ポールレペス1/17/1944-31。 7.1945年 Heimo Mayrhofer 1946年1月1日–1956年6月4日 フリードリヒハンペル 1976年1月1日-1978年7月31日 ルドルフ・ノイホールド 1978年 – 1988年 Gerhard Hirner 1988年 - 1993年4月30日 Walter Oberth 1993年5月1日 Horst Sochor 1994年 1994年5月1日から、鉱業会社は合併しました Altaussee、Hallstatt、Bad Ischl、およびザルツカンマーグートを採掘するためのプローブフィールド アーネストガイスバウアー 1994 – 2005 クレードマイケル 2005年から 使用されたソース: HollwögerFranz、Ausseer Land、Vienna 1956、page 90 and Dicklberger Anton、Salinengeschichte、volume 1、1817、transcripted by Nussbaumer Thomas、Weitra 2018、page375f。 Dicklberger Anton、Salinengeschichte、Volume 2、1817、transcripted by Nussbaumer Thomas、Weitra 2018、page422f。 Dicklberger Anton、Salinengeschichte、第1巻、1817年、Nussbaumer Thomasによる転写、Weitra 2018、389ページ。 Dicklberger Anton、Salinengeschichte、第1巻、1817年、Nussbaumer Thomasによる転写、Weitra 2018、439ページ。 Dicklberger Anton、Salinengeschichte、第2巻、1817年、Nussbaumer Thomasによる転写、Weitra 2018、568ページ。 バート・イシュル市立博物館、1階、ザルツベルク・イシュルの部屋の写真。 Schraml Carl、Saline History、第1巻、178、181、183ページ。 バート・イシュル市立博物館、1階、ザルツベルク・イシュルの部屋の写真。 Schraml Carl、Saline History、第2巻、157ページ。 Thomanek Kurz、塩の粒、Leoben 2007、166ページ。

  • Frauen- und Kinderarbeit im Salzberg | glueckauf

    Frauen- und Kinderarbeit im Salzberg 塩採掘における女性と児童労働

  • 18 Rabenbrunnstollen | glueckauf

    18レーベンブルントンネル スタッド名: 地域名として「Rabenbrunn-Stollen」 打たれた: 1692 長さ: 1,116メートル 高度: 800メートル 古いスタインバーグトンネルは、特に深部に向かって塩分が豊富だったため、1692年にレオポルト1世の下で使用するためにレーベンブルントンネルが掘られました。 Rabenbrunn Stollen-メインシャフトは最初は砂利の山にあり、その後、固い石灰岩で長く伸びていました。前進の最初の方向は南東にあり、古いスタインバーグトンネルを切り倒した。 320 Stabel(381.4m)のトンネリングの後、トンネリングの方向はNewSteinbergの下を通過することでした- トンネルは東に旋回しました。同じものとの接続線の建設後、Rabenbrunnトンネルの主軸は南東に振り返され、古いSteinbergトンネルをアンダーカットしました。 1725年、Rabenbrunnトンネルがすでに913 Stabel(1088.3m)まで延長されていたとき、最初の塩の痕跡が見つかりました。当初、オールドスタインバーグトンネルに建設された豊かなダムの下に行くという希望がありました。そのため、いくつかの探索ルートが発掘されましたが、豊富な塩分に遭遇することはありませんでした。塩は、単一のポンプ場を建設することがほとんどできないような短い資源でのみどこでも見つかりました。 1737年、レーベンブルントンネルで塩の山を見つけるというすべての希望はついに放棄されました。 1707年にスターヘンバーグ委員会によって発見された間違いは、オールドスタインバーグトンネルからの試掘でハセルゲビルジが実際にそこにあることを確認する前に、オールドスタインバーグトンネルを切り落とすためにレーベンブルントンネルを急いで開いたことでした。スターヘンバーグがどれほど正しいかは後で証明されました。その後20年間、建設を続け、Rabenbrunn-トンネルは石灰岩を離れることなく合計936本のロッド(1115.7m)を延長しました。最初はHaselgebirgeでしたが、長さは21 Stabel(25.0m)でした。 これらの見通しの悪さやその他のより重要なトンネルドライブのために、Rabenbrunnトンネルのそれ以上のトンネリングは1739年に完全に停止されました。そこに建てられた小さな山の家と山の鍛造場と一緒に、主軸だけがまだ維持されていました。 1751年にアイゼルベンドの塩山をさらに発見するためにオールドスタインバーグトンネルで試乗が行われ、他の場所で成功しなかったとき、オールドスタインバーグトンネルとレーベンブルントンネルはすぐに完全に放棄されました。 使用されたソース: カール・シュラムル「アッパーオーストリアの塩は16世紀初頭から18世紀半ばまで機能する」、ウィーン1932年 カール・シュラムル「1750年からフランス戦争後の時代までの上部オーストリアの製塩所」、ウィーン1934年 ヨハン・ステイナー「オーバーエスターライヒのスイスを旅する仲間」、リンツ1820、グムンデン1981を復刻 マイケル・ケファー「kk Salzberg zu Ischlの主な地図の説明」、1820年、Thomas Nussbaumerによる転写、2016年9月13日現在 アントン・ディクルバーガー「オーバーエスターライヒの塩鍋の体系的な歴史」、第1巻、イシュル1807、トーマス・ヌスバウマーによる転写、2018年6月現在

  • Altersversorgung | Via Salis Bad Ischl

    Salzkammergut Salzbergbau Sozialgeschichte Altersversorgung 社会問題–年金制度: 1563年の第2回宗教改革トンボには、初めて製塩所の従業員の老齢年金に関する情報が含まれています。手数料(年金)は当時はかなり良かったし、主人と労働者の通常の賃金の約2/3、未亡人の故人の給料の半分に達した。 ハルシュタットの塩田も恵まれており、イシュルの塩田のメンバーは、衰弱、老年、虚弱、病気の場合に入院しました。マクシミリアン1世からの財団基金と塩の献身で構成された898ギルダーの安全な年収がありました。 Salinenspital Hallstattでは、Kammergutの塩産業の貧しい人々、病気の人々、古いメンバーが宿泊施設と食料を見つけただけでなく、塩産業で働いていないケアを必要とする最大50人が恩恵と財政援助で支えられました。 宗教的義務の行使は、Salinenspitalで厳しく規制されていました。受益者(年金受給者)は毎日のミサに出席し、彼らの祈りに皇帝と皇室への要請を含めなければなりませんでした。病院の管理者は、住民に祈るように勧め、また彼らが何度か聖体拝領をし、「彼らがキリストを真に信じる者として、常に神を恐れる」ことを確認しなければなりませんでした。 受益者はひどく栄養を与えられていませんでした、彼らは毎日肉の日に1ポンドの牛肉と2ポンドのパンを受け取り、休日と聖体拝領の日に1パイントのワインを受け取りました。また、毎年2足の靴と、2年ごとに「ドレス」を受け取りました。 16世紀半ばまで、老後の製塩労働者はハルシュタットの製塩病院でのケアにのみ依存しており、1563年の第2回改革名誉毀損後、政府基金からの委託(猶予年金)を受けただけでした。 1593年頃、解雇された労働者の任務は週に15〜30クロイツァーでしたが、多くは10〜12ギルダーの1回限りの贈り物でしか扱われず、それ以外の場合は病院のケータリングに紹介されました。 すべての贈り物の金額は、賃金、勤続年数、行動に基づいていました。 委員会は恩赦の単なる罪状認否であり、特定の金額に拘束されていなかったため、この慣行は17世紀まで続きました。未亡人にとっては夫の手数料の半分に過ぎなかった低老齢年金は、物価が上昇したときに裸の寿命を延ばすのに十分ではなかったので、ホフカマーは手数料に加えて特に貧しい労働者とその未亡人を与えました、緊急援助が承認した場合のさまざまな金額の1回限りの猶予金。 フィニッシャー、マスターウッドワーカー、シップライトのプライベートサービスの労働者は委員会から除外されました。供給する権利のない人は、特別な必要性と価値がある場合に、慈悲としてサルザムトによって支援を与えられる可能性があります。 ソルトオフィスに直接雇用されている労働者による老齢年金は、一定の条件下ではほとんど賭けになっていた。とりわけ、委員会に申請する労働者は、生理食塩水医師の決定に従って永久に働くことができなくてはならず、彼の公式の行動は苦情の原因を与えていませんでした。ただし、他の理由で委員会が拒否されることもあります。 1751年、サルザムトマンシュテルンバッハは、「帽子を脱がずに役人が見せられなかったことを尊重したため」、労働者の任務を撤回しました。 1792年でさえ、使用人はまだ委員会に対する明白な権利を持っていませんでした。当時、法廷は、「長期の勤続期間を前提とするだけでなく、最も重要で、優れた有用な勤続、したがって優れたメリットを前提とする最高の恵みとして」、最後の有効な給与の額の手数料を宣言しました。 3か月ごとに、40年目の勤務を終え、委員会として全額賃金を受け取る資格のある委員を含む委員のプレゼンテーションがありました。この場合、Kammergutphysicusは、実際に仕事ができないかどうかを確認するために委員を調査する必要がありました。軽い仕事。 1770年2月8日の決議によれば、任務の資格は15歳から数えて8年間の勤務後に始まり、40年間の勤務で最高賃金に達した。勤続8年前に働けなかった労働者は、通常、1年分の賃金に相当する退職金しか受け取れませんでした。 しかし、彼らが仕事を辞めたとき、プロビジョニストは農場の穀物に対する彼らの主張も失いました。したがって、それは珍しいことではなく、経済的な理由から、労働者が「セミジュビリー」として40年勤務した後も工場に留まり、その後、以前の賃金のために軽い仕事をしなければならなかったということでさえ、ホフカマーによって奨励されました。 未亡人と孤児のコミッションは、ほとんどの場合、増加して支払われました。これは、非常に低いコミッションの貢献では、彼らをサポートするのに十分ではなかったためです。 Hofkammerが通常の手数料の引き上げを承認したか、毎週施しを追加しました。 父親のいない孤児も、毎週の手数料と、多くの場合、四半期ごとの手当を受け取りました。参照は12歳で終了し、1800年以降は14歳で終了しました。不法な子供たちは、その後の両親の結婚を通じてのみ手数料を受け取る能力を獲得しました。さもなければ、荘園システムが彼らの世話をしなければなりませんでした。 ジュビリー(引退)については、法廷は、責任ある医師と地区の医師が署名しなければならない証明書を使用して、医療が機能しないことの証明を要求しました。 40年間の奉仕は、法廷が祝うのに十分ではありませんでした。 製塩所の医師は、仕事ができない理由をナンセンスとしてしばしば挙げましたが、神経の衰弱、麻痺、難聴、肺中毒、てんかん、甲状腺腫、不自由、およびscrofula(腺疾患)も挙げました。これらの物理的欠陥の恐ろしい頻度は、退化のかなり憂慮すべき兆候の結果でした。これらのほとんどは確かにフランス時代の飢饉の余波でした。さらに、不適切で変化の少ない食事と、近親交配につながった商工会議所の土地の隔離も原因でした。ハルシュタットで特に広まったクレチン症は、19世紀の終わりになって初めて姿を消しました。悪意のあるゴシップはかつて、1970年代に多くの見知らぬ人を国に連れて来た鉄道の建設が、次世代にプラスの影響を与えたと主張しました。 医師が軽い仕事に適していると判断した60歳から65歳までのプロビジョニストは、第13四半期から第39四半期に、週に1から3シフト、つまり週に1から3シフト、道路作業を行う義務がありました。雪かき、砂の抽出、軽い木材の生産、作業用ギアの清掃、Geimeln(鉱山労働者の家の家の管理人)などの作業。 暫定的な仕事の価値が低く、それが行われたことへの不本意と行政機関による面倒な監督のために、省は1849年に交代なしで再びジュビリーシフトを廃止しました。 毎週の手数料の査定の基礎は1768年にさかのぼります。もちろん、そのような小さな規模の手数料は19世紀にはもはや十分ではありませんでしたが、それでも法廷はシステムに固執し、賃金と同様に暫定措置を講じました。 、生活費助成金および四半期助成金。 未亡人は、夫が8年間勤めた後で初めて、通常の委員会の資格を得るようになりました。彼女の夫が以前に亡くなった場合、彼女は彼の最後の四半期給与に等しい1回限りの退職金を受け取る権利しかありませんでした。労働者が勤続8年に達する前に致命的な事故を起こした場合にのみ、ホフカマーは未亡人に簡単な手数料を与えました。 1811年の州の破産の結果、ハルシュタットのSalinenspitalは、証券に投資された資産のほとんどすべてを失い、その義務を果たす手段を失いました。しかし、最大の支出削減と法廷の支援により、法定の受益者数を確保し、運営費をまかなうことができるようになりました。 1847年には、病院の資産はすでに非常に強力であったため、24人の受益者の全数に栄養を与え、39人の孤児が教育助成金と95件の支援を合計1,300ギルダーで受けることができました。 ハルシュタットのサリネンスピタルのように、オースゼーの聖霊病院は、貧しいベテランの帝国労働者、その未亡人、孤児を収容し、養うために役立った。その目的のために、ソルトオフィスから年間800ギルダーを受け取った。 1815年には、15人の受益者が病院に住んでいました。 イシュルの恩人の家(救貧院)は、王子様の施設ではなく、市場コミュニティの所有物でしたが、製塩所の従業員8人を収容し、さらに、重病に対応するために常に2つの部屋を利用できるようにする義務がありました。労働者。 1844年に、自治体は、ポストホフと劇場の間にある、つまり海辺のリゾートの最も活気があり最も頻繁なエリアにあるプレベンダリーの家を空け、より静かなエリアに代替の建物を作成することを意図していました。郵便局長のフランツ・コッホは、古いプレベンダリーハウスと引き換えにマーケット広場の東にある建物の区画を購入し、その上に新しいプレベンダリーハウスを自費で建てることに同意しました。 使用されたソース: カール・シュラムル「アッパーオーストリアの塩は16世紀初頭から18世紀半ばまで機能する」、ウィーン1932年 カール・シュラムル「1750年からフランス戦争後の時代までの上部オーストリアの製塩所」、ウィーン1934年 カール・シュラムル「1818年から1850年の製塩所の終わりまでの上部オーストリア製塩所」、1936年ウィーン イッシュルホームクラブ「バートイシュルホームブック2004」、バートイシュル2004 「鉱業-デュルンベルク鉱山労働者とハライン製塩所労働者の日常生活とアイデンティティ」、ザルツブルクの民間伝承への貢献、ザルツブルク、1998年

  • 20 Der Kaiser Franz Josef – Erbstollen | glueckauf

    20 皇帝フランツヨーゼフ– Erbstollen スタッド名: 「皇帝フランツヨーゼフエルブストレン」 フランツヨーゼフ1世皇帝、1848年から1916年の治世 打たれた: 1895年12月4日/バーバラの日 –口の穴の近くのウルムの案内板 完了: 1906年 長さ: 2,860m 高度: 503メートル 早くも1807年に、180 m下にあるトラウンタルから既存のペルネッカー鉱山の下を運転することが提案されましたが、長いトンネル運転の難しさのため、当初は省略されました。 1825年5月27日にマイケルケファーが「HochloblichekkAllgemeineHofkammer」に作成した原稿には、「最後の主要な地下道トンネル、つまりイシュル(市場、トイフェルスミューレ、元パン屋Vocktenhuber)から、ブルンライテンからそれほど遠くない場所、またはAnzenauerMühlbach。」 続いて、4つの考えられる影響点がより綿密に調査されました。 イシュルのトイフェルスミューレから:エルブストーレンの長さ5,289 m、レオポルドシュトーレンの下を204m進む イシュル近くのレッテンバッハ渓谷から:エルブストーレンの長さ3,507 m、レオポルドアディットの下を151m進む ラウフェンから鉄道駅まで:エルブストーレンの長さ3,460 m、レオポルドシュトーレンを190mアンダーカット Brunnleitenから:Erbstollenの長さ3,450 m、LeopoldAditの下を195m進む 美術品の救済1944/45 Salzberg Bad Ischl地下道トンネル、BadIschl塩採掘アーカイブの提案 プロジェクトは当初保留されていましたが、この問題が再び動き始めたのは1868年のことでした。そのとき、帝国および王立財務省がすべての高山の塩山とそれらの豊かさに関して塩の堆積物の深さを調べるために。 Ischler Salzbergでは、Dunajewski試掘シャフトがLeopoldトンネルのRosenfeldkehrから94 mの深さまで沈められ、シャフトの底からさらに250mの深さのボアホールが掘削されました。これは、Pernecker塩鉱床が少なくともさらに344mの深さに達したことを示しています。 塩の貯蔵のこの証明された深さは、新しい地下道建設を発掘するという1890年の最終決定にとって決定的でした。 エルブストーレンの4つの衝突地点から、野生のラウフェン近くの水力発電を考慮して、このトンネルは、アンツェンベルクの西斜面にあるマーケットタウンのラウフェンからそれほど遠くない場所に、2,847.7mの長さで打たれました。 底部の上昇が1ミルあたり2(長さ1000mで2m)の場合、同じものがLeopoldトンネルによって下げられたDistlerシャフトに接触するはずです。そのため、その底からLeopoldトンネルの地平線まで、180の採掘可能な岩塩ドームがあります。厚さm、高さ30mの6階建てになります。 1895年12月4日から、皇帝フランツヨーゼフエルブストレンがラウフェンから発掘されました。 1906年9月22日、ビリンスキーベンドで2700 mを走行した後、180mの深さまで沈んでいたディストラーシャフトで突破口が開かれました。 トンネルの駆動には、Siemensの2つのインパクトドリルと4.5hpのHalskeの2つのインパクトドリルが使用されました。これらの掘削機は4人の作業員によって操作され、通常、8時間のシフトで深さ約1〜1.1 mの19〜20本の試錐孔を通して5.75m²のトンネルプロファイル全体を掘削して撮影しました。 1ショットあたり約10.5kgのダイナマイトが必要でした。シフトあたりの平均トンネリング性能は、長さが0.9〜1.0mでした。トンネルは、幅2.5 m、高さ2.3 mの長方形で、断面積は5.75m²でした。 切り刻まれたシフトの終了後、7人の運搬人が、0.75m³の鉄製の転倒ホイストを使用して、さらに8時間のシフトで山を水面に出すために使用されました。 ラウフェンに発電所を設置し、インパクトドリルに電力を供給しました。 23馬力のJounvalタービンは、2台のダイナモマシンを動かすことができます。 Erbstollenの軸は、Ferwegerシャフトの下のAusseerSalzbergに直線で接するように設計されました。 Ausseer Salzbergへのプロジェクトは実現しませんでしたが、地下距離は約5000mでした。ペルネッカー岩塩ドームを3,672mで離れた直後に、ラッシュバーグの石灰岩の群れから大量の水が流入しました。これは、1919年に多大な努力を払うことによってのみ管理できました。トンネルの勾配が小さいため、大きな水塊は排水できませんでした。 Bergrat Karl Balz Edler von Balzbergによるトンネルポータルのデザインは、形とジェスチャーの点で古代の記念アーチをモチーフにしています。フランツ・ヨーゼフ皇帝自身が彼の治世の50年目にエルブストーレンを開いたという事実を考慮すると、この記念碑の設計意図は理解できるようになります。口穴の入口は、カルバッハ大理石で作られた実物大の切石積みでできており、高さは10mを超えています。 第二次世界大戦中、1944年12月、2つの部屋が遺産トンネル、つまりトンネルメーター250と280で爆破されました。総統コレクションからのより大きな形式の救助品は、オーゼーに大きなピース。ちなみに、2つの部屋は、湿りすぎていることが判明したため、一時的に、そして最悪の危機の間だけ、芸術の宝物を収容していました。 1989年の終わりに、カイザーフランツヨーゼフエルブストレンの新しい地上施設が稼働しました。 カイザーフランツヨーゼフエルブストレンは、おおよそW –E方向に走っています。 いわゆるVorhauptlagerは、Erbstollenの始点の0〜1030mにあります。これは、実験的に採掘された大量の硬石膏と石膏が非常に豊富です。地質学的に「Buntsandsteinhaselgebirge」に属するVorhauptlagerの岩塩ドームはまだ浸出されていません。 Totengebirgsナップからの石灰岩の背斜破裂は、メインキャンプ前に続きます。 Erbstollenの2782mでのみ、Perneckerメインデポジットのデポジット制限を見つけることができます。 Hasel Mountainsの境界は、ジュラ産の濃い灰色がかった茶色のチャートを含むOberalmer石灰岩によって形成されています。 トンネル内で運転されたのは、作業員のBlaschke(1983年まで)とVogl(2011年まで、II。土木工学までの解散)とボアホールプローブBL 1 / E(2011年まで)だけでした。 BL 1 / Eボアホールプローブは、廃止される前にまぐさに変換されました。 2011年2月、IIで最後に操業されたバートイシュル鉱山での地下ブライン生産。 Erbstollenの2,366mと2,526mに2つの硫黄泉が見つかりました。 州のヘルスリゾートは現在、2525mのエルブストレンに出現する硫黄泉IIから約30m³の癒しの水を汲み上げています。これは、塩化ナトリウム-硫酸塩-硫黄泉(グラウバー塩泉)であり、スパ運営のためにエルブストレンの州立温泉によって設置された薬用水処理プラントで処理されます。 使用されたソース: カール・シュラムル「1750年からフランス戦争後の時代までの上部オーストリアの製塩所」、ウィーン1934年 カール・シュラムル「1818年から1850年の製塩所の終わりまでの上部オーストリア製塩所」、1936年ウィーン イッシュルホームクラブ「バートイシュルホームブック2004」、バートイシュル2004 オーガスト・エイグナー「イシュルの皇帝フランツ・ヨーゼフ・エルブストレンについて」、シュタイアーマルク自然科学協会からの連絡、第41巻、グラーツ1904 フリードリヒ・イダム「カイザー・フランツ・ヨーゼフ・エルブストレン」、原稿インターネット Leopold Schiendorfer「Perneck-時代を超えた村」、Linz 2006 Leopold Schiendorfer、Thomas Nussbaumer「バートイシュルでの450年の塩採掘」、バートイシュル2013 KatharinaHammer「ShineintheDark」、アルタウッセ1996 この場所は活発な採掘エリアであるため、現在訪問できません。

  • Verwaltung Des Salzkammergutes | Via Salis Bad Ischl

    Verwaltung des Salzkammergutes ザルツカンマーグートの管理 Salzgewinnung durch geistliche Grundherren: Die in den Händen der Nonnen des Klosters Traunkirchen liegende bergmännische Salzgewinnung und das Salzsieden in Hallstatt waren sicher vor 1311 wieder aufgenommen worden. Im ausgehenden Mittelalter errangen auch die Landesfürsten das Recht auf Regale (vom lateinischen „regalis“ = dem König gehörend), es gelang aber erst nach und nach, dieses durchzusetzen, den gerade bei der Salzproduktion waren die geistlichen Grundherren noch längere Zeit hindurch sehr aktiv. Salzgewinnung der Landesherren: Bereits Anfang des 13. Jahrhunderts erreichte der steirische Landesherr das Monopol über die Saline in Aussee, nachdem er die Besitzrechte des Zisterzienserklosters Rein ablöste. Erst hundert Jahre später konnten auch die Habsburger die Salzregale in Hallstatt vom Kloster Traunkirchen für sich beanspruchen. Anlässlich ihrer Heirat mit Herzog Albrecht I. (ab 1282 Herzog von Österreich und Steiermark) erhielt 1280 Elisabeth, die Tochter Meinrads II. von Tirol, die Herrschaftsrechte im heutigen Salzkammergut als Morgengabe. Bald nach dem Tod ihres Gemahls im Jahre 1308 hatte Elisabeth an der uralten Salzstätte, dem „halperg“ zu Hallstatt, ein neues Salzwerk „vom wilden gebirge und grünen wasen gepawet und gestiftet“ und dann im Jahre 1311 sowohl dessen Betrieb als auch den Absatz des gewonnenen Produktes, „daß unser saltznutzlich und fürderlich werde verchouffet“, durch Verleihung gewisser Konzessionen an private Unternehmer gesichert. Diese Konzessionen waren die „Burglehen“ oder „Junkhernrechte“, weil sie an Adelige, und die „Burgerrechten“, weil sie an Bürger vergeben worden sind. Die Inhaber der erstgenannten Rechte waren hauptsächlich zur Erzeugung, die Besitzer der letzteren zum handelsmäßigen Vertrieb des Salzes verpflichtet. Die am 12. Jänner 1311 von Elisabeth ausgestellte Urkunde, gab dem bereits vorhandenen Hallstätter Salinenwesen eine erste feste organisatorische Form. Hallstatt wurde Markt und Hallstätter Bürger erhielten die sogenannten "Salzfertigerrechte". Frühe Strukturen herrschaftlicher Verwaltung: Sowohl das Ausseer Land als auch das Ischlland waren demnach bereits zu Anfang des 14. Jahrhunderts „verstaatlichte“ Bergbauregionen, die als landesfürstliches Eigengut dem Herrscher direkt unterstanden und von landesfürstlichen Beamten verwaltet wurden. Von der Struktur her waren es schon „Kammergüter“, nur der Begriff existierte noch nicht. Der Landesfürst war in diesem Raum nicht nur Landesherr, sondern auch Grundherr und die Einnahmen aus den Salzvorkommen flossen direkt in die landesfürstliche Finanzkammer. Es bildete sich ein Staat im Staate mit eigenen Rechten und Organen, die direkt dem Landesfürsten und der kaiserlichen Finanzverwaltung, der "Kammer" unterstellt waren. Als weisungsgebundene Beamte erscheinen der Salzamtmann urkundlich zuerst im Jahre 1335, der Hofschreiber zu Hallstatt 1338 und der Bergmeister 1346. Es begann eine neue Ordnung im Salzwesen, die anfangs vom Pfleger in Wildenstein als dem Vertreter des Landesfürsten geleitet wurde. Noch 1452 war der Pfleger zugleich auch Salzamtmann. Mit der Zunahme der Salzerzeugung war die Vereinigung beider Ämter in einer Hand nicht mehr länger sinnvoll; während der Pfleger zu Wildenstein die Vogtobrigkeit und die Gerichtsbarkeit weiter behielt, wurde ein eigenes Salzamt in Gmunden errichtet und diesem ein Salzamtmann vorgesetzt. Die Wahl von Gmunden als Amtssitz war wohl dadurch gegeben, dass Gmunden der von der Natur gegebene Umschlagplatz und damit auch Zentrum des Salzhandels war. Außerdem war dort auch die sehr wichtige Salzmaut beheimatet. Ein vollständiger Ausbau und eine eingehende Regelung der Verwaltung des Kammergutes war jedoch während des ganzen Mittelalters nicht möglich, da die Landesfürsten das Kammergut nicht in eigener Regie führten, sondern in Pacht vergeben hatten. Die kriegerischen Zeiten am Ausgang des 15. Jahrhunderts und die damit zusammenhängende stete Geldnot der Landesherren führten zur ungemein schädlichen Verpachtung des gesamten Salinenwesens. In Aussee musste das Pachtsystem schon lange vorher bestanden haben, da 1492 geklagt wurde, dass dessentwegen mehr als 60 Jahre kein „Fürbau“ mehr geschehen sei. Zwischen 1478 und 1491 lag der Hallstätter Betrieb nacheinander in fünf verschiedenen Händen, jeder Pächter suchte aus ihm mit den geringsten Unkosten den größtmöglichen Gewinn zu ziehen und sich auf Kosten des Staates und der Volkswirtschaft zu bereichern. Zu einer wirklich ergiebigen Einnahmsquelle wurde das oberösterreichische Salzwesen erst unter der Regierung des Kaisers Maximilian I. und seiner Nachfolger. Reform des Salzwesens durch Maximilian I.: Maximilian I., der die Wichtigkeit einer geregelten Betriebsführung im Salzwesen für das Staatswohl und die Erträge des Salzregals erkannte und den Salinen des Kammergutes seine besondere Aufmerksamkeit schenkte, löste die Pachtverhältnisse noch vor Ablauf der Vertragsdauern nicht nur in Hallstatt, sondern auch in Aussee auf und führte die gesamte Salzwirtschaft in die landesfürstliche Verwaltung zurück. Zugleich erlies er genaue Weisungen über die Betriebsordnung am Salzberg und im Pfannhaus, über die Entlohnung der Arbeiter und Beamten wie über das Waldwesen, wobei er sich des Rates erfahrener, fachkundiger Männer von anderen Bergbauen und Ämtern bediente, die er als Kommissionäre zur Bergbeschau anordnete. Solche Bergvisitationen wurden unter Maximilian I. wiederholt abgehalten. Die erste urkundlich nachgewiesene Untersuchung des Salzwesens zu Hallstatt und Gmunden unter Maximilian I. fand im Jahre 1494 statt. Eine Salzordnung Maximilian I. ist uns nicht erhalten geblieben, dass eine solche aber tatsächlich bestanden hat, geht aus zwei Schriftstücken hervor, die sich im Stadtarchiv von Enns befinden. Ausseer Hallamtsordnung 1513: Kaiser Maximilian I. befahl 1513 die Verfassung der Ausseer Hallamtsordnung, die als älteste Waldordnung gilt. Die relativ kurze „Instruction und Ordnung bey dem Salzbergwerke zu Aussee“ aus dem Jahr 1513 verfolgte einen doppelten Zweck. Einmal versuchte sie Missstände zu beseitigen, zeitgemäße Reformen durchzuführen und damit den Ertrag von Bergbau und Saline zu steigern; andererseits war sie sichtlich bemüht, die Rechte des Landesfürsten zu festigen. Die „heimliche Beinutzung“, das heißt mit anderen Worten, die Bestechungsgelder, sollten abgeschafft werden. Dazu waren vornehmlich zwei Dinge notwendig: Erstens sollten die Beamten wie auch die Arbeiter besser bezahlt werden und ihre Löhne pünktlich erhalten, dies nicht so sehr aus sozialen Erwägungen heraus, sondern damit sie von ihren Löhnen auch tatsächlich leben konnten und auf Nebeneinkünfte nicht angewiesen waren. Die zweite Forderung ging nach einer strengen Überwachung aller Angestellten durch den Verweser. Daran scheint es sehr gefehlt zu haben. Im Waldwesen tritt besonders auffallend die neue Haltung der landesfürstlichen Politik in Erscheinung. Die Unordnung war in den, den landesfürstlichen Ämtern unterstehenden Wäldern, den sogenannten Kammerwäldern, ganz besonders groß. Die Forderung nach Heranziehung auswärtiger Fachleute sagt genug aus. Die Ordnung von 1513 bildete schon eine durchaus bürokratische Maßnahme. Allein Maximilian I. war noch nicht imstande, die Ausführung dieser Ordnung durchzusetzen. Anders sein Enkel und Nachfolger Ferdinand I. Ferdinand I., ganz im Sinn absolutistischer Tradition am spanischen Hof erzogen, suchte, wie viele andere auch, das Salinen- und Waldwesen im Salzkammergut vollständig der landesfürstlichen Gewalt zu unterwerfen. Sogleich nach seinem Regierungsantritt gab er Befehl, dass durch Sachverständige aus Hall in Tirol und aus Eisenerz eine neue Hallamtsordnung ausgearbeitet werde. Sie ist mit 4. Oktober 1521 datiert, ist aber verschollen. Ausseer Hallamtsordnung 1523: Auf Grundlage der Ordnung von 1521 wurde die „Instruction und Ordnung bei dem Salzbergwerke zu Aussee“ vom 13. Mai 1523 ausgearbeitet. Die Hallamtsordnung von 1523 bestimmte zunächst als übergeordnete Behörde, ohne deren Befehl keine neuen Baue errichtet und keine Ausgaben verrechnet werden durften, die Niederösterreichische Raitkammer. Die „heimliche Beinutzung“ der Verweser und Amtleute, die „zum Nachteil und zur Schmälerung des landesfürstlichen Kammergutes führte“, wurde „aufgehoben und abgetan“. Die Beamten mussten sich fortan auf ihren „ordinari soldt“ beschränken und durften nur so viel Holz und Salz beziehen, als sie „zu irrer zimblichen hausnotturft“ bedurften, mussten dieses Holz und Salz auf ihre eigenen Kosten aus dem Werk wegführen und das Holz ebenfalls auf ihre eigenen Kosten hacken lassen. Eine bescheidene Entschädigung dafür erhielten der Verweser und der Gegenschreiber in einer Art „Reisekosten“. Für verschiedene Arbeiten wurde eine Art Akkordlohn eingeführt, d. h. es wurde nicht mehr die ausgewendete Zeit vergütet, sondern die tatsächlich verrichtete Arbeit verrechnet. Die Beamtengehälter wurden beträchtlich erhöht. Die Hallordnung von 1523 war eine streng bürokratische Ordnung, die zwischen einer vorgesetzten Behörde, der Niederösterreichischen Raitkammer, und einem nachgeordneten Amt, dem Hallamt zu Aussee unterscheidet, sowie unnachsichtig vorschreibt, dass alle Beamten mit fixen Barlöhnen das Auskommen zu finden hatten. Da bereits 1524 eine ähnliche Neuordnung des Siedens in Hallstatt und Gmunden getroffen wurde, ist anzunehmen, dass nunmehr die bürokratische Ordnung in einer angemessenen äußeren Form der kaiserlichen Befehle den vollen Sieg davongetragen hatte. Erstes Reformationslibell 1524: Libelle waren kleine Büchlein (lateinisch „liber“ = das Buch), die Sammlungen von Urkunden und Texten enthielten. Reformationslibelle enthielten die für die jeweilige Wirtschaftsweise geltenden Gesetze, kompakt zusammengefasst, sowie Analysen mit zukunftweisenden Anordnungen. Sie galten als Nachschlagewerke oder Handbücher für eine ganze Region. Das erste Reformationslibell mit dem Titel „Libell der Newen Reformation unnd Ordnung des Siedens Hallstat unnd ambts zu Gmunden 1524“ steht an der Grenze zweier Epochen des Hallstätter Salzwesens. Bis in die Zeit Kaiser Friedrich III. lag der Betrieb in den Händen Privater, den Pfannhausern, Erbeisenhäuern und Burgern, letzter waren für den Transport und Verschleiß zuständig. Friedrich III. begann, diese privaten Rechte abzubauen und dafür die landesfürstlichen – grundherrlichen eintreten zu lassen, was seine beiden Nachfolger fortsetzten und beendeten. So trat der Landesherr in die Aufgaben und Rechte der bisherigen Unternehmer ein. Daraus entstand ein bedeutender, landesfürstlicher Verwaltungskörper. Die Reformationskommission bestand aus den Hofräten Hans Schärfenberg, Inhaber der Herrschaft Ort, Hans Hofmann zu Grünbühel, Christof Praunfalk, Verweser in Aussee, Ulrich Stark und Hans Segkher, Mautner zu Gmunden und hatte den Befehl „die Salzwesensordnungen, die aus den alten Briefen und Libellen seit Königin Elisabeth aufgestellt waren und sich in der langen Zeit und aus anderen täglichen Zufällen zum Nachteil des Kammergutes in etwas verändert haben, zu erneuern.“ Um über den Zustand und die Ausdehnung des Bergbaues eine Übersicht und damit eine Grundlage zur weiteren Beratschlagung zu gewinnen, war eine Vermessung der Grubengebäude angeordnet worden, zu welcher auch die Bergmeister von Hall in Tirol und Aussee herangezogen wurden. Die Berufung der Haller Bergleute hatte ihren Grund darin, dass diese ihre Hallstätter Kollegen in der Kenntnis der Grubenvermessung übertrafen; dagegen besaßen die von Aussee in der Markscheiderei die geringste Erfahrung. Nun hatte zwar der Bergmeister von Hallstatt, Wolfgang Huebner, über höheren Auftrag schon am 14. Mai 1523 mit der“ Verschienung“ des Salzberges begonnen, sie aber nicht zu Ende geführt. Die von den fremden Bergmeistern gemachten Teilaufnahmen stimmten weder untereinander noch mit der Hallstätter „Schien“ überein, auch grobe Fehler kamen vor, kurz, der Kommission war mit der Vermessung sehr wenig geholfen. Es fehlte an Aufschlüssen über die Lage, den Umfang und die Versudhöhe der verschnittenen Schöpfbaue und der anzulegenden Verbindungsschürfe. Die fremden Bergleute wussten überhaupt nicht, warum man sie vermessen lies. Bei der „Darschlagung der Schien“ (dem Auftragen der Vermessung über Tage in natürlicher Größe) waren weder die ortskundigen Hallstätter Bergleute noch Fachmänner aus Gmunden zugegen. Die Vermessung war für die Kommission fast wertlos und diese genötigt, ihre Beschlüsse hauptsächlich auf Grund der eigenen Wahrnehmung bei der Bergbeschau nach den damals geltenden bergwirtschaftlichen Grundsätzen zu fassen. Das erste Reformationslibell 1524 suchte zunächst das durch den Raubbau gestörte Gleichgewicht zwischen Vorratswirtschaft und Erzeugung wieder herzustellen, vermehrte die Mannschaft, insbesondere die Zahl der Säuberer, und drang auf die rasche Erschließung der hinteren Lagerteile der Abbauhorizonte im Hallstätter Salzberg. Der Salzberg wurde zum ersten Mal vermessen, doch nicht kartiert, weil man Grubenpläne im verjüngten Maßstab noch nicht anzufertigen verstand. Auch die markscheiderische Aufnahme der Schöpfbaue unterblieb, deren Ausdehnung und gegenseitige Lage war daher nicht genau bekannt. Das Zusammenschneiden der Baue dauerte weiter an, wurde bisweilen sogar absichtlich herbeigeführt, Schutzdämme dagegen kannte man nicht. Der Inhalt des ersten Reformationslibells gliedert sich folgendermaßen: A. Einführungsdekret Erzherzog Ferdinands 1525 Jänner 8. - Beginn I. Teil Das Sieden zu Hallstatt B. Privilegien – Privilegien von 1311 und 1455 durch Erzherzog Albrecht, Ablösung der Jungherrenrechte und Pfannhausstätten 1524 C. Vermessung und Bestandsaufnahme des Salzberges zu Hallstatt 1523 D. Ordnung für den Bergbau – Bergmeister, Bergschaffer, gemeine Bergleute, Besoldung, Unschlitt, besondere Auslagen E. Pfannhausordnung – Feuerarbeit, Sudarbeit, Instandsetzung F. Ordnung für den Eisenwarenbedarf G. Ordnung für den Aufsatz des Werk- und Brennholzes H. Ordnung der Wälder und der Waldarbeit J. Ordnung in der Waldhegung und des Holzbezuges K. Pflegamt Wildenstein L. Ordnung für das Verwesamt Hallstatt: aAllgemeine Bestimmungen – Amtsführung, Aufsichtspflicht, Überwachung des Siedens, Proviantwesen, Neubauten, Feuerwache Ordnung für die Gemeinde Hallstatt – Lebensmittelpreise, Salzbezug, Gründe zu Obertraun Hofschreiberamt Mitverweser und Richter zu Hallstatt Gegenschreiber und Pfieselschreiber II. Teil Das Salzamt zu Gmunden M. Ordnung für das Salzamt in Gmunden a. Amtsführung – Salzfertiger und Aufsicht über das Verwesamt b. Mautamt und Verwaltung in Gmunden c. Handel und Gewerbe in Gmunden d. Traunfall – Fallmeisteramt e. Schifffahrt zu Gmunden – Wasserfahrt bis Stadl f. Das Amt in Stadl g. Die Schifffahrt auf der Traun h. Ordnung der Ladstätten zu Enns, Freistadt, Ardagger und Wallsee III. Teil Verschiedene Ordnungen N. Großkufenhandlung der Stadt Gmunden O. Ordnung der Salzbereitung für den Landrichter ob der Enns P. Ordnung des Handels mit bayrischem Salz Q. Schluss des Einführungsdekrets Mit dem ersten Libell war die Grundlage geschaffen, auf der sich die gesamte Wirtschaft im Salzkammergut für die Folgezeit aufbaute und in den späteren Ordnungen bloß eine zeitgemäße Abänderung und Erweiterung erfuhr. Zeit zwischen dem ersten und zweiten Reformationslibell: Seit dem Jahre 1527 unterstand das Salzamt der Hofkammer als oberster Verwaltungsbehörde des Kammergutes. Mit der Gründung der Hofkammer wurde eine Art „Holding“ für die österreichischen Kammergüter geschaffen. Diese sorgten für regelmäßigen und ausreichenden Zustrom in das fürstliche Budget, zeitweise steuerte das Salz bis zu einem Viertel der Einnahmen bei! Das Lohnniveau im Salzkammergut wurde niedrig gehalten, der Salzpreis den Budgeterfordernissen angepasst; er lag weit über den marktwirtschaftlichen Tarifen, was Salzschmuggel und Schleichhandel förderte. Nun setzten die alles wirtschaftliche Leben umfassenden Vorschriften des ersten Libells auch die Möglichkeit und den Willen der Beamten und Arbeiter voraus, in allem danach zu handeln, und die Macht und Eignung der leitenden Ämter, sie dauernd zur Geltung zu bringen. Gerade damit schien es aber zu Anfang des 16. Jahrhunderts übel bestellt gewesen zu sein, da, wie im zweiten Libell zu lesen, mancher Amtmann und Verweser das erste Reformationslibell nicht kannte. Im Jahre 1532 wurde geklagt, dass ein Mangel an Hofschreibern sei, deshalb dieses Amt lässig behandelt und viel Handlung von Hallstatt nach Gmunden gezogen werde, welches dem Salzhandel unleidlich und eine große Verschwendung wäre. Demnach erging von der n. ö. Hofkammer nach Gmunden der Befehl, um einen tapferen, geschickten und kundigen Mann für einen Hofschreiber zu sehen, dem auch mehr Gewalt als bisher einzuräumen sei. Offenbar hatte sich das Salzamt in Gmunden während des Fehlens einer Amtsleitung in Hallstatt deren Befugnisse angeeignet und nicht die Absicht gehabt, sie in der Folge wieder abzugeben. Neben der Notwendigkeit, die gelockerte Ordnung im Salzwesen wieder zu festigen, sprachen noch andere gewichtige Gründe dafür. Die gewaltige Vergrößerung der Habsburgischen Hausmacht durch den Anfall der Kronen von Ungarn und Böhmen im Jahre 1527 und die Zurückdrängung der Einfuhr fremden Salzes in die österreichischen Länder hatte eine starke Vermehrung des Absatzes von Gmundner Salz zur Folge. Die Sudpfannen in Hallstatt und Aussee waren schon früher vergrößert und, als dies nicht mehr ausreichte, durch den Zubau je, einer weiteren Pfanne verdoppelt worden. Um für die Dauer der Hauptzurichten die Salzerzeugung nicht zu stark einschränken zu müssen, wurde die Errichtung einer dritten Wechselpfanne in Erwägung gezogen, die in Hallstatt aufgestellt werden sollte. Kaiser Ferdinand I. ernannte zu diesem Zweck am 26. August 1562 eine eigene Kommission, an welche sich eine Generalwaldbeschau anschloss. Das Ergebnis dieser Beschau war, dass die Erbauung einer dritten Pfanne in Hallstatt mangels des dazu nötigen Brennholzes untunlich sei. Die fast gleichzeitig mit den Beratungen der Reformationskommissäre beschlossenen Schürfungsarbeiten in Perneck bei Ischl führten zur Aufschließung eines neuen Salzlagers und zum Bau des Pfannhauses in Ischl, mit dessen Hilfe die erhöhten Salzansprüche in der ersten Zeit voll befriedigt werden konnten. Zweites Reformationslibell 1563: Das zweite, von Ferdinand I. am 30 November 1563 erlassene Reformationsibell, reagierte auf den drastischen Wandel in der Salzproduktion, der durch die Boomphase des 16. Jahrhunderts eingeleitet worden war und sich in der Folge ungebremst fortsetzte; das neue Pfannhaus in Ischl eröffnete 1571 und jenes in Ebensee 1607. Das zweite Reformationslibell 1563 trägt den Titel „Reformierte Ordnung des Saltzwesens zu Gmunden und Haalstat. Auffgericht im 1563. Jar“. Dem zweiten Libell das erste von 1524 zum Muster gedient. In Anlage und vielen Einzelbestimmungen herrscht daher zwischen den beiden breite Übereinstimmung. Bei näherer Betrachtung sind folgende Unterschiede zu finden: Gleich zu Beginn wurden die Privilegien und Urkunden mit ausdrücklicher Bezugnahme auf das Libell von 1524 ausgelassen. Ganz verändert erscheint die Pfannhausordnung, weil der Umbau der alten Sudanlage auf die Haller Form eine teilweise Neuordnung der Arbeit erforderlich machte. Das Spital in Hallstatt wird erstmals erwähnt. In die Waldordnungen werden die Ergebnisse der 1561 und 1562 vorgenommenen Generalwaldbeschau detailiert eingearbeitet. Neu ist die Ordnung für das Fuderführen von Hallstatt bis Gmunden. Besonders stark hat die Reform 1563 in das Gmundner Salzamt eingegriffen, das mit dem Einnehmeramt zu den bestehenden Ämtern ein neues mit eigener Instruktion bekam. Der Kleinkufen- und Großkufenhandel – dieser mit der Ordnung von 1544 – sowie die Einrichtung von Salzniederlagen wurden geregelt. Die Errichtung einer großen und kleinen Maut machte die Erneuerung der Instruktion des Mautners und Gegenschreibers nötig. Eine Einschränkung erfuhr die Gewalt des Salzamtes gegenüber der Stadt Gmunden. Das zweite Reformationslibell begründete die neue Ordnung damit, „als sich durch die danach geschehene Erweiterung und Mehrung des Salzsiedens allerlei Veränderungen, Bedenken und Missverständnisse zugetragen, also dass unsere Notdurft erfordert, nicht allein bemeldte (erste) Amtsordnung zu bessern, zu erweitern und zu verändern, sondern auch Beratschlagung darüber zu halten, wie die bisher eingerichtete Veränderung der Pfannen und Erweiterung des Salzsudes und sonderlich die gemachte Ordnung und Austeilung der Wälder zu immerwährender Versorgung des Salzwesens zu richten und beständiglich zu erhalten sei“. Die Reformationskommissäre Christof Urschenböck, Hans Aspan, Jakob Ginger, Wolf Grüntaler und der Salzamtmann Georg Neuhauser fanden das Bergwesen in guter Ordnung. Die Ausrichtung des Hallstätter Salzlagers und die Anzahl der benützbaren Schöpfbaue war befriedigend und reichte auch für den inzwischen wesentlich vermehrten Solebedarf vollkommen aus. Das zweite Libell stellte mehrfache in der Zeit eingerissene Missbräuche ab, erneuerte die Arbeitsordnung und erweiterte die Machtbefugnisse des Hofschreibers dem Bergmeister gegenüber. Die Verantwortlichkeit des Bergmeisters in der Rechnungslegung wurde verschärft und er wurde zur regelmäßigen Berichterstattung an das Salzamt in Gmunden verhalten. Bergtechnische Fortschritte waren seit der Erlassung des ersten Libells keine gemacht worden, der Übergang von den Schöpfbauen zu den Dammwehren erfolgte erst später und auch dann nur zögernd. Die Erschließung des Ischler Salzberges fällt gerade in diese Zeit, weshalb er im zweiten Libell noch nicht erwähnt wird. Im Einführungsdekret des zweiten Libells vom 30. November 1563 heißt es, man habe etliche Exemplare drucken lassen und darunter vier Exemplare mit dem kaiserlichen Siegel beglaubigt, von denen je eines an die Niederösterreichische Raitkammer, an das Salzamt in Gmunden, an das Mautamt in Gmunden und an das Hofschreiberamt in Hallstatt übergeben worden ist. Zur besseren Einhaltung der Bergordnung wurde die Verlesung des zweiten Libells bei jeder vierteljährlichen „Abmaß“ (Vermessung) anbefohlen und den Bergbeamten verboten, ihre Arbeiten durch andere besorgen zu lassen. Auch durften sie ohne Wissen des Hofschreibers fernerhin keinen Arbeiter zum Bergdienst aufnehmen. Dem Bergmeister wurde die jährliche Vorlage des Berichtes über die Streckenauffahrungen und den Werkerstand nachdrücklich in Erinnerung gebracht. Das zweite Libell wahrte die Machtbefugnisse des Hofschreibers in allem, besonders bei der Aufnahme und Entlassung von Bergarbeitern. Dabei fällt die Ermächtigung auf, die es dem Bergmeister erteilte, dienstliche Anzeigen nötigenfalls unmittelbar an das Salzoberamt in Gmunden zu richten. Einiges Misstrauen gegen den Hofschreiber war dabei wohl mitgelaufen. Organisation des Gmundner – Salzamtes: Das Salzamt hatte nicht bloß die Oberleitung der Erzeugungsämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee, sondern überwachte auch die Weiterverarbeitung des Salzes und dessen Verführung in die Lade- und Legstätten des Landes, den Salzfertigerdienst und die Salzschifffahrt sowie das ganze Waldwesen. Die wichtigste Abteilung im Salzamt mit gesonderter Verrechnung war das Einnehmeramt, an dessen Spitze der Einnehmer, als Vertreter des Salzamtmannes, und sein Gegenschreiber standen. Er führte die Hauptkassa, aus der die übrigen Ämter ihre Gelderfordernisse bezogen. Dafür empfing er Gelder vom Deputiertenamt in Prag und dem niederösterreichischen Salzamt sowie die Einnahmen des Mautamtes aus dem Fuderverkauf im Land und die sonstigen Einnahmen. Dem Einnehmeramt fiel außerdem noch die Verrechnung mit den Salzfertigern und die Abrechnung der Salzdeputate zu. Der nach dem Einnehmer gereihte Mautner und sein Gegenschreiber besorgten den Fuderlverkauf im Land, leiteten die Salzausfuhr bis nach Stadel und die Verbauungsarbeiten an der Traun. Dem Mautamt waren auch alle Instandhaltungsarbeiten an den Amtsgebäuden und sonstigen Baulichkeiten überantwortet. Dem Hofkastner oblag die Gebarung mit dem Getreide, er hatte auch die Salzaufschütt und die Salzzähler über das in Gmunden einlangende Fudersalz und das durch die Seeklause abgehende Kufen- und Fasselsalz zu beaufsichtigen. Das Großkufenhandelsamt umfasste die Erzeugung und Ablieferung des böhmischen Salzbedarfes an großen Kufen und Zentnerfassel bis zu den Ladstätten in Linz, Mauthausen und St. Johannes. Die Amtsregistratur, deren Anfänge auf Maximilian I. zurückreichen, bestand für das Kanzleiwesen und das Archiv. Abgesehen von dem Stab an Beamten und Meistern, die jedes der genannten Ämter besaß, gehörten dem Salzamt noch der Medikus für das Sanitätswesen an, dann der Forstmeister für Wald und Jagd, der Fischmeister für die Fischerei und ein meist in Linz wohnhafter „Advocatus Fisci“ als Berater in Rechtsfragen und Vertreter des Salzamtes vor Gericht. Dem Salzamtmann unterstanden unmittelbar das Hofschreiberamt in Hallstatt und die Verwesämter in Ischl und Ebensee, dann die Grafschaft Ort und die Pflegschaft Wildenstein; mittelbar aber auch alle Ortsgemeinden. Damit war der Salzamtmann der oberste kaiserliche Beamte im Kammergut geworden, der nur der Hofkammer in Wien unterstand und verantwortlich war. Der Salzamtmann war verpflichtet, die Verwesämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee in gewissen Zeitabständen zu besuchen und sich über die dortigen Betriebsverhältnisse an Ort und Stelle zu erkundigen. Diese Visitationen fanden in der Regel einmal im Jahr statt und erforderten zusammen etwa 3 Monate. Die Visitationen wurden für den Amtmann zu einer einträglichen Abwechslung des Dienstablaufes. Die Untersuchungen blieben zumeist an der Oberfläche der Dinge haften und waren daher den Verwesamtsleuten auch nicht gefährlich. Bereits 1598 war „das Gmundtnerische Kammerguetswesen“ mit einer jährlichen „Nutzung von etlich“ 100.000 Gulden ein „solches Stuckh und Regale, dergleichen in den österreichischen Landen keines oder doch nit darüber zu finden“, und auch in der Folge bildete das oberösterreichische Salzwesen das einträglichste aller „Kameralgüter“ (Staatsgüter). Zeit zwischen dem zweiten und dritten Reformationslibell: In die Zeit zwischen dem zweiten und dritten Reformationslibell 1656 fällt die durch Luther hervorgerufene gewaltige religiöse Bewegung in Deutschland und Österreich und die Ausbreitung des Protestantismus, der im Salzkammergut überzeugte und treue Anhänger fand. Der Salinenbetrieb litt unter diesen Wirren verhältnismäßig wenig. Die Arbeiter freilich hatten unter der wachsenden Teuerung und den Drangsalen der militärischen Besetzung schrecklich zu leiden. 1622 kam Österreich unter bayrische Pfandherrschaft. Das Erneuern der alten Salzordnung und die Herausgabe eines neuen Libells waren schon lange notwendig geworden, weil die Vermehrung der Salinenbetriebe im Kammergut wesentliche Veränderungen in der Salzerzeugung, der Waldwirtschaft und dem Salztransport im Gefolge hatte und der neue Bergbau in Ischl wie die Pfannhäuser in Ischl und Ebensee einer eigenen Ordnung bedurften. Die Hofkammer hatte schon im Jahre 1620 die Absicht dazu gehabt, war aber durch die böhmischen Unruhen daran gehindert worden. Dann folgte von 1622 bis 1628 die bayrische Pfandherrschaft über das Salzkammergut und auch die kriegerischen Zeiten bis zum westfälischen Frieden im Jahre 1648 waren zur Vornahme einer so umfassenden Verwaltungsreform nicht geeignet. Nun aber konnte die Überprüfung der alten Vorschriften von 1563 und deren Angleichung an die so vielfach geänderten Verhältnisse nicht länger mehr hinausgeschoben werden. Das Salzkammergut war durch die langjährigen Wirrnisse religiöser und wirtschaftlicher Natur und die unerträgliche Teuerung aller Lebensbedürfnisse im Innersten aufgewühlt und dessen Verwaltung, durch die in allen Betriebszweigen eingerissene Unordnung und Unbotmäßigkeit völlig zerrüttet. Besonders während der Amtszeit von Salzamtmann Georg Prugglacher rutschten die Verhältnisse zunehmend ins Arge. Dem von 1625 bis 1653 tätigen Manager war das Heft weitestgehend entglitten, Schlendrian und Misswirtschaft blühten, seine maßlose, egoistische und herrische Art stiftete Unfrieden und Zwietracht. Eine weitreichende Korruptions- und Veruntreuungsaffäre brach ihm schließlich das Genick und führte zu seiner Absetzung. Mit der Resolution vom 25. August 1651 wurde die Erneuerung des alten Reformationslibells beschlossen, doch dauerte es noch weitere drei Jahre, bis die zu ihrer Verfassung erforderliche Hauptvisitationskommission am 20. Juni 1654 ernannt wurde. Zu den auswärtigen Mitgliedern der Kommission zählten der hochbefähigte Hofkammerrat Clement von Radolt als Leiter, Hofkammersekretär Adolf Merpold und Buchhalterei – Raitrat Wolfgang Spitzel. Von Gmunden nahmen noch Teil der Salzamtmann Achaz von Seeau und der Einnehmer Friedrich Streubl. An der ersten Beratung der Kommission am 17. Juli 1654 waren auch Vertreter des böhmischen Deputiertenamtes anwesend, da die Lieferansprüche der Salzversorgung Böhmens von 50.000 auf 70.000 bis 100.000 große Kufen jährlich erhöht werden sollte. Es war dies noch immer nicht der Salzabsatz von der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg, unter dessen Nachwirkungen Böhmen litt, hatte es doch während desselben die Hälfte seiner Bevölkerung und seines Viehbestandes verloren. Das Kammergut war für eine solche Erhöhung der Salzerzeugung nicht gerüstet, dazu fehlte es vor allem an Holz für die Pfannen, die Kufenanfertigung und den Schiffbau. Die Forste waren verwahrlost, viel Windwurf vermoderte unaufgearbeitet, die Aufforstung war unterblieben, es fehlte an der Kontrolle der Holzerzeugung und Abgabe sowie an einem ordentlichen Betriebsplan, weil das Salzamt verabsäumt hatte, die schon längst nötig gewordene Waldbeschau vorzunehmen. Drittes Reformationslibell 1656: Das jüngere dritte Reformationslibell 1656 führt den Titel: „Reformierte Ordnung des Salzwesens zu Gmunden, Hallstatt, Yschl und Ebensee. Angefangen Anno 1655 und geendet im Jahr 1656.“ Im Gegensatz zu den Angaben des Titels ist das Einführungsdekret vom 2. Jänner 1659 datiert, also drei Jahre später als der Druckvermerk. Das hängt mit dem Regierungswechsel 1657 zusammen. Am Beginn des Dekrets erscheint noch Kaiser Ferdinand III. als dessen Aussteller. Erst unter seinem Sohn Kaiser Leopold I. am 26. Jänner 1669 erfolgte durch die kaiserliche Bestätigung die Ratifizierung. Das dritte Libell stimmt auf weite Strecken mit dem zweiten Libell wortwörtlich überein. Die Abweichungen hängen hauptsächlich mit der Eröffnung des Ischler Salzbergbaues (1563) und der Errichtung der Sudanlage in Ebensee (1607) zusammen: Es enthält eine neue Waldordnung auf Grund der Generalwaldbeschau 1630 – 1634. Ganz neu ist die Ordnung im „Ischlerischen Salzwesen“, die sich in ihrer Anlage ganz an die bisherigen Libelle anschließt; dasselbe gilt bezüglich des Ebenseer Pfannhauses. Der dadurch vielfach verstärkte Betrieb erforderte nunmehr auch eine neue, sehr umfangreiche Fertigerinstruktion (1657) und die Regelung des Großkufenhandels und der Kufenanfertigung, sowie die der verschiedenen Entlohnungen bei der Kufenabfuhr nach Linz und Mauthausen. Auch die zu ansehnlicher Höhe gediehenen Salzbezugsrechte verschiedener Art wurden neu geordnet. Die Beziehungen zwischen dem Salzamt und der Stadt Gmunden wurden wiederum reguliert. Außerdem passte man die Instruktion des Schreibers am Stadl bei Lambach den neuen Verhältnissen an. Entfallen ist gegenüber dem zweiten Libell die Salzbereitung (Überwachung des Salzhandels), die wohl zum Teil in den neuen Institutionen aufgegangen ist. Die bisher bestandenen Vorschriften über die Pflichten der Beamten und Arbeiter wie über die Ordnung am Salzberg wurden im dritten Reformationslibell 1656 nicht abgeändert, dagegen haben die Löhne seit dem zweiten Libell eine erhebliche Steigerung erfahren, die durch die inzwischen stark gesunkene Kaufkraft des Geldes und die allenthalben herrschende Teuerung voll begründet war. Die im dritten Libell enthaltene eigene Ordnung für den Ischler Salzberg lehnte sich in den Grundzügen an jene für Hallstatt an. Nunmehr bestanden schon Grubenkarten von beiden Salzbergen, welche die bedeutende Entwicklung derselben während des 90jährigen Betriebes nach dem zweiten Libell erkennen lassen. Die Schöpfbaue waren zwar noch nicht verschwunden, doch stand ihnen in Hallstatt schon eine gleich große Anzahl von Dammwehren gegenüber. Von einer technischen Entwicklung des Salzbergbau- und Sudhüttenwesens ist im 17. Jahrhundert noch nichts zu merken, die Betriebe verblieben in den von alters her eingefahrenen Geleisen. Der Wiener Hofkammer fehlten die nötigen Fachkenntnisse, um auf die eigenartigen Betriebsverhältnisse der Kammergutsalinen fördernden Einfluss ausüben zu können. Der Salzamtmann wurde neuerlich ausdrücklich verpflichtet, die Verwesämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee in gewissen Zeitabständen zu besuchen und sich über die dortigen Betriebsverhältnisse an Ort und Stelle zu unterrichten. Diese Visitationen fanden in der Regel einmal im Jahre statt und erforderten zusammen etwa drei Monate. Die Untersuchungen blieben zumeist an der Oberfläche der Dinge haften und waren daher auch den Verwesamtsleuten nicht gefährlich. Die Klagen über die Saumseligkeit der Ämter in der Vorlage der Jahresrechnungen hörten nicht auf, die angedrohten Strafen blieben aus und um die Verweise der Hofkammer kümmerte man sich wenig. Im dritten Reformationslibell taucht der Begriff „Salzkammergut“ im Jahr 1656 zum ersten Mal auf. Mit dem Reformationslibell von 1656 wurde gleichzeitig die Abschottung der Region nach außen festgeschrieben. Die Saline konkurrierte auf dem internationalen Markt, man wollte tunlichst seine Betriebsgeheimnisse wahren. Die Verfügung formulierte das viel zitierte Betretungsverbot des Salzkammergutes. Die Region war für Fremde fortan weitestgehend abgeschlossen, wer sie bereisen wollte, der musste sich beim Salzoberamt in Gmunden oder beim Verwesamt in Hallstatt einen Pass besorgen. Dieser Anachronismus wurde erst 1825 mit dem aufkommenden Bäderwesen abgeschafft. Mit Fug und Recht konnte man die Reformationslibelle von 1524, 1563 und 1656 auch als Grundgesetz, als „Verfassung des Salzkammergutes“, bezeichnen. Diese Bücher waren eine Rechtskodifikation im weitesten Sinn, die zivil- und strafrechtliche Belange, ökonomische, arbeitsrechtliche, buchhalterische, betriebstechnische Angelegenheiten usw. regelte. Somit haben wir es hier auch mit einer fortlaufenden Gesetzessammlung, einer Betriebs-, Geschäfts- und Hausordnung, einem Lohn- und Preisabkommen etc. zu tun. Diese „Betriebsanleitung für die Firma Salzkammergut“ war die Basis allen Zusammenlebens, eine Art Regelwerk, das immer wieder herangezogen wurde. Zeit nach dem dritten Reformationslibell: Im Jänner 1707 erfolgte durch den neuen Hofkammerpräsidenten Gundacker Thomas Graf Starhemberg die Ankündigung einer neuerlichen Hauptvisitation des oberösterreichischen und steirischen Salzwesens unter der Leitung von ihm und dem Buchhaltereiraitrat Schickmayr. Die Kommission, welche ihre Aufgabe sehr ernst nahm und gründlich vorging, fand in allen Verwaltungszweigen eine erschreckende Unordnung und grobe Missbräuche. Fahrlässigkeit, Bestechlichkeit und Betrug waren die gewohnte Mittel geworden, deren sich die Beamten bedienten, um sich den Dienst zu erleichtern und ihr Einkommen zu erhöhen. Was war natürlicher, als dass die Meister und Arbeiter dem Beispiel ihrer Vorgesetzten folgten und sich in ähnlicher Weise Vorteile auf Kosten des Werkes zu verschaffen suchten. Die hierüber erstatteten Befehle machen den Beamten die genaueste Beachtung des Reformationslibells, aller Hofkammerbefehle, Kommissions- und Amtsverordnungen zur strengsten Pflicht. Die Beamten sollen die sie betreffenden Weisungen abschriftlich besitzen und sie dem Amtsnachfolger übergeben, damit sich künftig niemand mit der Unkenntnis der Verordnungen ausreden könne. Der energische Hofkammerpräsident Graf Starhemberg lies es bei dem ersten Eingriff in die Verwaltungszustände des Salzamtes nicht bewenden, sondern dehnte das Säuberungswerk auch auf die Verwesämter und sonstigen Betriebszweige aus. Im März 1709 verlangte er vom Salzamt die Vornahme einer Untersuchung über alle Personalangelegenheiten und die Absendung eines Berichtes zu seinen eigenen Händen. Über Auftrag der Hofkammer fand 1710 eine Beratung über die geplante Wirtschaftsreform des Salzwesens statt, an welcher jedoch der Salzamtmann Graf von Seeau nicht teilnehmen konnte. Viel kam hierbei nicht heraus. Gründung der Ministerial - Bankodeputation 1703: Mit der 1703 gegründeten Banco del Giro, die 1706 von der Wiener Stadtbank abgelöst wurde, ging die Oberleitung des Salzwesens im Kammergut an die Ministerial - Bankodeputation als Mittlerstelle zwischen der Bank und der Regierung über. Die erste amtliche Mitteilung über diese Neuerung langte in Gmunden aber erst im Jahre 1715 ein. In der Zeit von 1713 bis 1723 fand eine weitere Umbildung der Zentralverwaltung durch die Schaffung der Bankalität und des Bankalguberniums statt. Der Einfluss dieser Neuordnung auf die Verwaltung des Salzwesens im Kammergut äußerte sich lediglich in finanzpolitischer und administrativer Hinsicht, die betriebstechnische Seite des Salzwesens blieb nach wie vor der Hofkammer überlassen. Mit dem Übergang der staatlichen Geldwirtschaft an die Wiener Stadtbank unter Aufsicht der Ministerial - Bankodeputation war auch das Gmundner Salzamt der neuen Zentralstelle Ende Juni 1724 in allem angegliedert worden. Vom 1. Juli 1724 an kamen die Erträge des Salzverkaufes der Wiener Stadbank zugute, diese hatte aber alle nötigen Ausgaben für die Salzproduktion zu tragen. Die 1705 erfolgte Vereinigung der Hofkammern in Innsbruck und in Graz mit der Wiener Hofkammer, durch welche das ganze Salzwesen in Österreich unter eine gemeinsame Oberleitung gestellt wurde, brachte für das Gmundner Salzamt keine sichtbare Änderung; das benachbarte Verwesamt in Aussee behielt auch weiterhin seine selbstständige Stellung. Erst 1741 wurde das Hallamt in Aussee in das Gmundner Salzamt eingegliedert. Reformen des Salzamtmannes v. Sternbach: 1743 übernahm Johann Georg Freiherr von Sternbach, der große Reformer des oberösterreichischen Salinenwesens, die Leitung des Gmundner Salzamtes. Die Überfüllung des Mannschaftsstandes blieb auf die Holzarbeit nicht beschränkt, auch auf den Salzbergen und in den Pfannhäusern waren viel zu viele Arbeiter angestellt, allerorts herrschte Unwirtschaft und Verschwendung. Die von Sternbach in wenigen Jahren durchgeführte Verringerung des Personalstandes auf das wirtschaftlich gerechtfertigte Ausmaß war seine schwierigste Leistung; außerdem erneuerte er die veralteten Einrichtungen in den Betrieben, modernisierte das Markscheidewesen auf den Salzbergen, wandelte das Einnehmer- und Mautamt in eine zeitgemäße Buchhaltung und Kassa um. Sternbachs Reformen stießen begreiflicherweise vielfach auf Widerstand, am erbittertsten waren die Holzarbeiter über die zahlreichen Entlassungen und die erhöhten Leistungsanforderungen. Es kam zu einem Aufstand der Holzknechte in Ischl und zu offenem Aufruhr in Ebensee, der von den betroffenen Holzmeistern und Beamten geschürt wurde. Die wenigen, dem Salzamtmann ergebenen Beamten wurden tätlich angegriffen und misshandelt. Da griff die Regierung mit aller Schärfe ein, sie entsandte eine Untersuchungskommission mit ausgedehnten Vollmachten nach Gmunden und gab ihr 300 Mann Infanterie und 30 Mann zu Pferd als Unterstützung mit. Der Widerstand der Arbeiter war bald gebrochen, sie unterwarfen sich der neuen Ordnung. Sternbachs Reformeifer lies nichts unberührt. Um die drei Salzwerke in Ischl, Hallstatt und Ebensee auch nach außen hin einander gleichzustellen, wurde der bisherige Titel „Hofschreiber und Verweser“ in „Pfannhaus- und Bergverwalter“ abgeändert; die Gegenschreiberstellen wurden aufgelassen und deren Dienst in Hallstatt, Ischl und Ebensee den dortigen „Fuderzählern“ übertragen. Die Vereinigung des Einnehmeramtes mit dem Mautamt in ein Kassenamt ersparte nicht bloß die laufenden Regieausgaben, sondern auch Gehaltsforderungen, da Buchhalter und Kassier wesentlich geringere Bezüge hatten wie früher der Einnehmer und Mautner. 1745 wurde das Gmundner Salzamt zum Oberamt erhoben. Noch 1745 wurde das Salzamt verpflichtet, bei der Aufnahme von Beamten den Einheimischen den Vorzug zu geben. Die Söhne der Amtsangehörigen hatten begreiflicherweise den nächsten Anspruch und genossen alle Förderung durch Stipendien und sonstige Hilfe, doch fanden auch Fertiger- und Bürgersöhne Aufnahme in den Salzdienst. Eine Ausnahme machten nur die Ärzte, die von auswärts geholt werden mussten. Der Mangel an anderweitigen geistigen Berufen im Salzkammergut, der seinen Bewohnern anerzogene Drang nach der sicheren Versorgung im kaiserlichen Dienst und die wachsende Überbevölkerung führten zu einer Häufung der Angebote auf Beamtenstellen, die den Bedarf beträchtlich überschritten. Es folgte ein Wettstreit der Bewerber, die durch möglichst hohe, dem Salzamt angebotene Darlehen den Vorrang bei Personalentscheidungen zu erringen suchten. Die stets geldbedürftige Hofkammer nahm die Darlehen gerne an und gewährte in den meisten Fällen zwar nicht die angestrebte Stelle selbst, sondern bloß die unverbindliche Anwartschaft auf eine solche, ohne sich über den Zeitpunkt der Ernennung, den Dienstort und die Besoldung zu äußern. Diese Anwärter mussten oft Jahre lang auf ihre Anstellung warten und dienten anfänglich meist unentgeltlich, bevor sie auf eine wirkliche Beamtenstelle eingereiht wurden. Der Charakter des Darlehens als Kaution bestand bereits zu Anfang des 17. Jahrhunderts, zum klaren Ausdruck kommt er aber erst in einer Resolution Kaiser Leopold I. vom 13. Oktober 1657. Die Kaution war von den anzustellenden Beamten zu erlegen und diente zur Deckung des Salzamtes für eventuelle Verluste aus dem Verschulden des Darlehengebers. Sie blieb im Amt ruhen, wenn der Sohn dem Vater im Dienst folgte oder wurde den Erben nach abgeschlossener Rechnungsprüfung und nach Abzug der allfälligen Restschuld rückerstattet. Die Kaution blieb dauernd an die Dienststelle gebunden und war vom Nachfolger einzulösen. Darlehen über das Kautionsausmaß hinaus wurden auch in der Hoffnung gegeben, die angestrebte Stelle dauern behalten zu dürfen. Die kautionspflichtigen Beamten hatten überdies für sich und die Frau Verzichtsrevers zu unterfertigen, mit denen sie das Salzamt ermächtigten, sich mit der Kaution für alle materiellen Nachteile zu entschädigen, die diesem während der Dienstzeit des Beamten aus seinem Verschulden erwachsen waren. Der Rechtsanspruch des Ärars bezog sich sowohl auf Hab und Gut des Mannes wie auf das Eigentum der Frau und deren künftig, zu erwerbenden Güter. Die dritte und letzte Bedingung, welche der neuernannte Beamte außer der Kautionsleistung und der Ausstellung der Verzichtsrevers noch vor dem Antritt des Dienstes zu erfüllen hatte, war die Ablegung des Gelübdes in die Hände des Salzamtmannes. Erst unter Baron Sternbach wurde mit dem System der Darlehen endgültig gebrochen und die Besetzung der offenen Stellen auf Grund der vom Salzamt zu erstattenden Dreiervorschläge ausnahmslos vorgenommen. 1776 wurden die Salzfertigerrechte den Berechtigten im Salzkammergut gegen eine jährliche Entschädigung von je 300 Gulden C. M. abgenommen. Ideen der Aufklärung Ende des 18. Jahrhunderts: Das Salzkammergut als Staat im Staate geriet mit Ende des 18. Jahrhunderts zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik. Vor allem den Aufklärern, die für einen „logischen Staatsaufbau“ und gegen jegliche Sonderregelung kämpften, waren die Reformationslibelle ein Dorn im Auge, weil sie „jede Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichheit mit anderen Einheiten vermissen“ ließen. Besonders die Linzer Behörden stießen sich an der „exempten“ (= rechtsfreien) Landschaft im Süden, die Wien quasi als Exklave unterstellt war. 1757 gelang es der Linzer Landeshauptmannschaft, die dritte Instanz der Rechtsprechung von der Hofkammer an sich zu ziehen, mit dem Argument, dass das Beschreiten dieses Rechtsweges für viele Salzkammergutbewohner wegen des weiten Weges nach Wien faktisch unmöglich sei. Trotzdem bestätigte Maria Theresia das Grundgesetz – die Reformationslibelle – nochmals ausdrücklich. Die Integration nach Oberösterreich und das Ende des Staates im Staate waren indes nicht mehr aufzuhalten. Schon in den 1770er – Jahren wanderten das Polizei- und Steuerwesen nach Linz. Der letzte landesfürstliche Eigentümer des Salzkammergutes war Kaiser Josef II., der 1780 die Alleinherrschaft über die österreichischen Erbländer übernahm. Aufhebung der Reformationslibelle unter Josef II.: Josef II. erbte durch den Tod seines Vaters im Jahre 1765 ein Riesenvermögen von ungefähr 18 Mio. Gulden. 12 Mio. davon brachte er in den fast bankrotten Staatshaushalt ein, für die restliche Summe wurde ein Familienversorgungsfonds eingerichtet, der von nun an das „Erzhaus“ finanziell vom Staat unabhängig machte. Am 10. Juli 1782 wurde das Salzkammergut von Josef II. dem Staat überantwortet. Kaiser Josef II. hatte damit die alte Kammergutverfassung aufgehoben und unterstellte 1783 diese Region politisch der Landeshauptmannschaft ob der Enns. Als Abschluss dieses Rechtsaktes erfolgte 1786 die Aufhebung der Reformationslibelle. Gründung der ärarischen Salzproduktion: Bis zu diesem Zeitpunkt war zwischen dem Besitz des Monarchen und dem Staatsbesitz nicht unterschieden worden, beides bildete eine Einheit. Nun differenzierte man, und damit erlosch der alte, ursprüngliche Rechtsbegriff vom „Privatbesitz“ des Monarchen. Die Region wandelte sich vom „Kammergut“ zum „Ärar“ (von lateinisch „aerarium“ = Bezeichnung für Staatskassa und Staatsvermögen). Mit der Eingliederung des Kammergutes in das übrige Oberösterreich endete auch das uralte Recht der Salzarbeiter auf Befreiung vom Militärdienst. Unter Leopold II. wurde 1791 die Gerichtsbarkeit an den Magistrat Gmunden übertragen und endgültig dem Salzoberamt entzogen. Damit war der letzte Rest der alten Verfassung des Kammergutes endgültig beseitigt worden. Organisation des Gmundner - Salzamtes im 19. Jahrhundert: Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren im Gmundner Salzoberamt 70 Beamte beschäftigt, an deren Spitze der Salzoberamtmann stand. Ihm beigestellt waren 5 bis 7 Salzoberamtsräte als Abteilungsleiter für das Berg- und Hüttenwesen, die Wald- und Landwirtschaft, den Salzverschleiß und Transport, und noch verschiedene andere Angelegenheiten wie Provisionen, Vogtei und Stiftungen. Der Salzoberamtmann und seine Räte bildeten zusammen das Oberamtsgremium, dem auch der erste Buchhalter angehörte. Diesem Gremium unterstanden in weiterer Folge die Salzerzeugungs- (Verwes-) ämter, zuerst nur von Ebensee, Ischl und Hallstatt. Vom Jahre 1826 an kam auch Aussee dazu, dass bis dahin ein eigenes Oberamt gewesen war. Am 1. Juli 1831 ging die Oberleitung der Saline Hallein an das Salzoberamt in Gmunden über. Am 1. November 1849 wurde die Salzburger Berg-, Salinen- und Forstdirektion gegründet und das Gmundner Oberamt musste die Leitung der Saline Hallein wieder abgeben. Der geringe Rest an politischen, gerichtlichen und wirtschaftlichen Einfluss im Kammergut, der dem Salzamt im 19. Jahrhundert noch geblieben war, ging im Revolutionsjahr 1848 verloren, das mit den herrschaftlichen Rechten aufräumte und den Untertanenverband löste. An die Stelle der veralteten Pflegämter traten die Bezirkshauptmannschaft, die Bezirksgerichte und die Steuerämter, der Wirkungskreis des Salzoberamtes blieb auf das Salz- und Forstwesen beschränkt. Das Salzoberamt blieb bis zum Jahre 1850, also über ein Jahrhundert bestehen. 1850 kam es zu seiner Auflassung und an dessen Stelle zur Errichtung der kk Salinen- und Forstdirektion für Oberösterreich mit dem Sitz in Gmunden. Die kk Salinen- und Forstdirektion hatte gegenüber dem alten Salzoberamt durch die Lostrennung der politischen und gerichtlichen Befugnisse in ihrer Machtstellung bedeutend verloren. Die Salzkammergutforste wurden im Jahre 1850 vom Salinenwesen wirtschaftlich getrennt. 1868 erfolgte die Gründung der Staatsforste als selbstständiger Wirtschaftskörper. Auflösung des Gmundner - Salzamtes 1868: In weiterer Folge lies die Regierung aus finanziellen Gründen die Salinenämter direkt dem Finanzministerium zu unterstellen. Damit war die Salinen- und Forstdirektion Gmunden überflüssig geworden, ihre Auflösung erfolgte mit kaiserlicher Entschließung vom 15. Oktober 1868. In Gmunden verblieb lediglich das Salzverschleißamt. Am 1. November 1877 wurde der gesamte Salzverschleiß des Kammergutes nach Ebensee verlegt. Damit waren die letzten Reste des einst so mächtigen Salzoberamtes aus Gmunden entfernt. Bei der Unterstellung der Salinenverwaltungen unmittelbar unter das Finanzministerium wurde der Saline in Ebensee als der größten und bedeutendsten der Vorrang eingeräumt. Deren Vorstand war zugleich auch der Vorstand der übrigen Salinenverwaltungen des Salzkammergutes und stand als solcher im Rang eines Oberbergrates. Gründung der österreichischen Salinen 1925: Nach Zertrümmerung der alten Monarchie kam es zu einer Umstellung wichtiger Zweige der staatlichen Hoheitsverwaltung in kaufmännisch geleitete Unternehmungen. Die österreichischen Salinen wurden selbstständig und Anfang 1925 unter die Leitung einer Generaldirektion gestellt. 1926 errichtete das Finanzministerium die Generaldirektion der österreichischen Salinen in Wien. Im Herbst 1975 verlegte man im Zuge einer Reorganisation die Generaldirektion der österreichischen Salinen wiederum von Wien nach Bad Ischl in die Nähe der Produktionsstandorte. Gründung der österreichischen Salinen AG 1979: Am 1. Jänner 1979 wurde die historische Salinenverwaltung aufgelöst und die österreichische Salinen AG gegründet. Die österreichische Salinen AG, in welche sämtliche Betriebe und Liegenschaften des Bundesbetriebes der österreichischen Salinen übertragen wurde, befand sich zu 100 % im Besitz der Republik Österreich. Die gesetzliche Basis für diese Rechtsformänderung war das Salzmonopolgesetz 1978, das von allen drei im Parlament vertretenen Parteien einstimmig beschlossen wurde. Durch dieses Gesetz wurden auch die bis dahin noch in Geltung gestandenen Artikel der Zoll- und Staatsmonopolordnung vom 11. Juli 1835 aufgehoben. Privatisierung der österreichischen Salinen AG 1997: Am 7. Mai 1997 übernahm eine private, österreichische Käufergruppe als neuer Eigentümer in Form einer Erwerbsgesellschaft, der Salinen Beteiligungs - GmbH, die Österreichische Salinen AG mit allen ihren Gesellschaften. 2001 kam es zur Verschmelzung der Salinen Beteiligungs - GmbH mit der österreichischen Salinen AG zur Salinen Austria AG. Gleichzeitig wurde der Produktionsstandort „Salzbergbau Salzkammergut“ der Salinen Austria AG, in welchem die Salzbergbaue Altaussee, Hallstatt und Ischl zusammengeschlossen sind, gegründet. Salinen – Eigentümer und Organisation: 1449 Ablöse der Hallinger – Rechte durch Kaiser Friedrich III., Grundstein für einheitliche Verwaltung und Monopolisierung. 1835 Gesetzliche Verankerung des Salzmonopols 1850 Gmunden Salinen- und Forstdirektion 1868 kk – Finanzministerium Wien 1905 - 1926 Finanzlandesdirektion Linz 1926 - 1938 Alpenländische Salinen Wien 1938 - 1945 Ostmärkische Salinen Wien 1945 - 1975 Eigentümer Republik Österreich, Generaldirektion in Wien 1975 Ausgliederung aus dem Bundesbudget 1979 Aktiengesellschaft 1995 Wegfall des Monopols 1996 - 1997 ÖIAG Ausschreibung für Privatisierung 1997 Privatisierung an österreichische Gesellschafter Verwendete Quellen: Carl Schraml „Die Entwicklung des oberösterreichischen Salinenwesens im 16. Und 17. Jahrhundert“, Jb. des OÖ Musealvereines, 83. Bd., Linz 1930 Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis in die Zeit nach den Franzosenkriegen“, Wien 1934 Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes 1850“, Wien 1936 Carl Schraml „Vom Salzamt zur Generaldirektion“, Werkszeitung Österreichische Salinen, 4. JG, 12. H, Wien 1931 Ischler Heimatverein „Bad Ischl Heimatbuch 2004“, Bad Ischl 2004 Ferdinand Krakowizer „Geschichte des Gmundner Salzhandels“, Werkszeitung Österreichische Salinen, 3. JG, 8. + 9. H, Wien 1930 Michael Kurz „Von der Grundherrschaft zur Tourismusdestination 350 Jahre Salzkammergut“, OÖ Heimatblätter, 60. JG, 3. + 4. H, Linz 2006 Ferdinand Tremel „Die Ausseer Hallordnungen des 16. Jahrhunderts“, Veröffentlichungen Österr. Museum für Volkskunde, Bd. XVI, Wien 1975 Kurt Thomanek „Salzkörner“, Leoben 2007

  • Schulen | Via Salis Bad Ischl

    Salzkammergut Salzbergbau Sozialgeschichte Schulen ソーシャル–学校: 労働者の子供たちの教育のために、コミュニティがサルザムトと共有したカンメルグトルテンに学校がありました。校長は通常両親自身が支払いましたが、事務所は貧しい労働者の学費を支払いました。 バート・イシュラー・ボーデンの最初の学校は、おそらく「フライエン・マルクト・ラウフェン」にあり、そこでは、学校長のハイロニムス・セイフェルダーが早くも1519年に働いていたと言われています。 1550年にイシュルに校長がいたことが知られています。最初の校舎は、1560年にMarkt Ischlに、1567年にLauffenに自治体によって建設されました。 学校を卒業した少年たちにとっては、帝国奉仕または製造業への受け入れが原則でした。ハルシュタットとイシュルのザルツベルゲンでは、息子は通常、同じ奉仕部門で父親を追いかけていました。少年が貿易を学んだ場合、事務所は熟練した職人に料金または見習い料金を支払いました。 18世紀の最後の四半期まで、Kammergutの学校制度は以前と比べて大きな改善は見られず、学校の数が増えただけでした。 1767年には、ハルシュタットとゴイーザーンに加えて、ローフェン、イシュル、エーベンゼー、オーバートラウン、セントアガサに学校がありました。 学校の先生は給料が低かったが、彼らと彼らの未亡人は任務に就いた。彼らの知識は非常に限られていたので、レッスンの主要な主題であったキリスト教を除いて、彼らは子供たちにほとんど教えることができませんでした。結局のところ、校長の大多数は書記官から来ており、彼らの未亡人は授業を続けることを許可されていました。学校長はまた、常に宗教委員会と宣教師の上司と合意して任命されました。 1769年に、サルザムトによって支払われた教区の教師に加えて、イシュルには市場と宗教的な教師がいて、前者とは独立して教え、近隣の教区でキリスト教徒も教えました。 1774年12月6日、マリア・テレジアの下で大規模な学校改革が行われました。 いわゆるささいな学校はすべての教区に設置されるべきです。最初のささいな学校がどのように設計されたかは、Abbot JohannIgnazFelbigerの「CoreandMethodBook」で読むことができます。 「子供たちは午前8時前に学校に集まり、適度にペアで教会に行きます。聖なるミサの後、彼らはまた学校に戻ります。そこで彼らは祈り、名前が読み上げられます。 3/49から½10まで、小さな生徒は文字を知り、綴ることを学びます。 ½10から½11までカテキズムが読まれます。 ½11が祈られ、½12まで算数の指導と練習をしている算数の学生を除いて、学生は解雇されます。」 Kammergutortenの学校は、政府によって作成された統一されたカリキュラムに従って些細な学校として1774年以降継続され、認定された教師によってのみ管理されていました。教師は、教授法を習得するためにリンツに旅行し、地元の師範学校でコースを受講し、それを完了した後、試験を受ける必要がありました。 イシュルのささいな学校では、教師用のステップと2つの黒板が付いたイーゼルを備えた、校長のアパートとは別の1つの教室しか必要ありませんでした。 年長の子供たちが家事を完全に奪われないように、子供たちが朝に出席するだけでよい半日クラスが導入されました。 それ以来、宗教指導はもはや学校長によってではなく、週に2回の専門家によって行われた。 裕福な親は年に1ギルダーの学費を自分で支払わなければならず、貧しい労働者はサルザムトによって支払われ、非常に貧しい子供たちにも教科書が提供されました。公立のささいな学校の維持費は州に下がった。 ささいな学校の後には、より高い学習目標を持つ公立の中等学校または師範学校が続き、ささいな生徒は2年生の後に転校することができました。 1782年、イシュルは不十分になった古い部屋のために新しい校舎を手に入れました。 1816年には、生徒数はすでに400人を超えていたため、3番目の教室と2番目のアシスタントが必要になりました。 1782年、イシュルはトラウンの左岸のメインブリッジ近くに新しい校舎を建てましたが、すぐに混雑しました。緊張を和らげるために、1791年に「ツムファンドル」旅館で最初の学校のクラスがファンドルに設立されました。 1816年、イシュルには2人のティーチングアシスタントと400人(!)の生徒がいる教師がいました。 公立小学校の空席の補充は、各学部の学校長を任命した司教団による看護師事務所の提案に基づいていた。 ささいな学校の校長は永久に雇われました。ささいな学校の教師たちは、公務員や聖職者と対等な立場に置かれました。 生徒の数が1人の教師にとって多すぎる場合、当局は彼に低い給料のアシスタント教師を提供しました。カテキストは特別な給料を受け取っていませんでしたが、彼は宗教的な指導をしたことに対して報酬を与えられました。 1817年の初めに施行された皇帝の命令により、教職員にはかなりの量の余分な仕事が生じました。これによると、学校を卒業した12〜15歳の若者のために日曜日と祝日の繰り返しの授業が導入されました。 。製塩所サービスの申請者は、リピートスクールに通ったことの証明を提出しなければなりませんでした。 成長する女性の若者にとって大きなメリットは、グムンデン、エーベンゼー、イッシュル、ハルシュタット、オースゼー、アルタウッセに編み物学校が設立され、法廷から特別な支援を受けたことです。彼女は授業料を支払い、時には教師を称え、学校に薪を与えました。手工芸の先生が運営する編み物学校にも、塩鍋からの女の子が定期的に通っていました。 1819年には、3人の教師の部屋があるイシュルのささいな学校はすでに小さすぎて、4番目の部屋の接続が必要になりました。しかし、学童の数は増え続け、1825年には、教師と3人の助手がそれぞれ2つの学部を持つ2つの学校のクラスで420人の子供を教えました。そのため、1部屋に規定された最大80名の生徒数を大幅に超え、5番目の教室の調達を延期することはできなくなりました。 1839年、皇帝は11,086ギルダーの改修を承認しました。これには、5番目の教室も含まれていました。それまで、学校は古くて完全に不十分な部屋に収容され、建物は保存状態が悪く、階の高さは低すぎました。 1832年に児童の数が460人に増えたため、4つの学科の各クラスで100人以上の生徒が開催され、教師は煙のためにしぶしぶ過密で不健康な部屋に入りました。ある民家で絶対に必要な5番目の教室を借りるために、博士。ワイラーはその利益に異議を唱えることに同意した。 drワイラーはまた、市場の若い女性を引き受け、1832年にイシュルで完全に彼自身の費用でカンメルグートに最初の手工芸学校を設立し維持しました。早ければ翌年、100人の女の子がそこで無料のレッスンを楽しんだ。 drワイアラーはまた、紡績学校に必要な原材料を購入し、子供たちの利益のためだけに学校の製品を使用しました。彼は最も貧しい人々に服を着せ、勤勉な人々にプレゼントを贈りました。 イシュル近くのファンドルにある小さな村の学校も1835年に拡張が必要であり、新進気鋭の町の学校に優しい住民がそれを求めていました。 1845年に設立され、冬季にオープンしたハルシュタットとエーベンゼーのスープ施設は、製塩業者の学童にとって有益な福祉施設でした。 1869年5月14日、「ReichsVolksschulgesetz」が可決されました。 「各小学校は公立の機関であり、信条に関係なく若者が利用できる。」とりわけ、8年間の義務教育が導入され、教材や学校図書館のコレクションが設立された。 その後、学校制度は大幅に上昇しました。 使用されたソース: カール・シュラムル「アッパーオーストリアの塩は16世紀初頭から18世紀半ばまで機能する」、ウィーン1932年 カール・シュラムル「1750年からフランス戦争後の時代までの上部オーストリアの製塩所」、ウィーン1934年 カール・シュラムル「1818年から1850年の製塩所の終わりまでの上部オーストリア製塩所」、1936年ウィーン イッシュルホームクラブ「バートイシュルホームブック2004」、バートイシュル2004 FXマナート「イシュルとイシュルの人々の...」、バート・イシュル2012 FXマナート「イッシュルとイッシュルの人々から...2.0」、バート・イシュル2016

  • Arschleder und Ledersprung | Via salis Bad Ischl

    Arschleder und Ledersprung Brauchtum お尻の革と革のジャンプ マウンテンレザーまたはバットレザーは、略してレザーとも呼ばれ 、鉱夫にとって重要な衣類であり、多くの象徴性と関連しています。 黒いカーフスキンを半円に切り、ベルトに縫い付けます。ベルトには木槌と鉄で飾られた留め金があります。一見すると、お尻の革は少し短すぎる革のエプロンのように見えます。エプロンは多くの古い工芸衣装の一部です。鍛冶屋、大工、庭師、料理人、ワイン生産者がそれらを身に着けています。もちろん、エプロンはすべての優れた主婦の基本的な設備の一部でもあります。 それでも、鉱夫のエプロンは非常に特別なものです! 500年前から後ろ向きに着用されているのはこのエプロンだけです。そして、私たち鉱山労働者はそれを誇りに思っています! この理由は、過去には、鉱夫はしばしば濡れた岩の上に何時間も座って仕事をしなければならなかったからです。革は湿気や寒さから身を守るためのものでした。 鉱夫の階級に入ると、スタートアップレザーは帰属の印として授与されました。すべての鉱夫はこの革の世話をしなければなりませんでした、それはステータスの多くの利点をもたらした一種の会員確認でした。鉱夫が不名誉な行為をした場合、彼はナップシャフトから追放されました。彼の革は縛られ、恥ずかしそうに追い払われました。 したがって、誰かのお尻の革を解くということは、彼らが没収されたと宣言することでした。 長い棒に付けられたお尻の革は、以前は反逆の兆候と考えられていました。それが厳しい顔をした鉱夫の群衆によって持ち越されたとき、それは貿易や鉱夫にとって良い前兆ではありませんでした。みんなが一目惚れしました! 鉱夫は自分自身を飾るのが好きなので、鉱夫のクラスごとに適切なファッショナブルなアクセサリーを備えた別々のバットレザーがありました。ランクが高いほど、革はより豊かで大きくなります。 鉱夫の頭には、所有者としての貿易と最高位の役人としての鉱夫がいました。これらの名誉ある紳士の革は、鮮やかな色のシルクで裏打ちされ、端に広い金の縁取りが施されていました。今日、マネージャーと職長が含まれる中産階級は、銀の紐だけで飾られた裏地のない革を使わなければなりませんでした。 Knappschaftの他のすべてのメンバーは、本当の意味で取り残されました。彼らは装飾品なしで無地の黒い革を着ることだけを許されました。 高レベルの鉱夫は通常、ワードローブに少なくとも3つの異なるバットレザーを持っていました。 鉱山労働者の人生の初めに授与されたやや装飾的なスタートアップレザー、日常使用のためのよりシンプルな日常のレザー、そしてハイライトとして、すべてのファッショナブルなシケインを備えたパレードレザー。 お尻の革が楽器の一種として使われたことはほとんど知られていません。ザクセン州の山岳ミュージシャンが革を丸めてしっかりと吹き込みました。伝えられるところによると、音の範囲は鹿の咆哮からふさわしい鉱夫のオナラまでの範囲でした。 しかし今、革のはるかに深刻な意味に戻ります。お尻の革は重要な法的行為の一部でした。過去には、いわゆる相続調査の一環として鉱業認可が付与されていました。 この法的行為は次のように失効しました。 鉱山当局は、鉱山労働者のお祝いの衣装を着て、馬に乗って新しく発見された鉱脈にやって来ました。トレードもお祝いの衣装で行われましたが、馬車が付いていました。残りのヒル族、一般的な鉱山労働者は、新しい鉱山まで歩かなければなりませんでした。新しく発見された露頭の周りに全員が輪になって並んでいました。鉱山当局は、静脈の太さを測定し、それを使用して調査または賃貸料を決定する必要がありました。これまでのところ、現地視察との今日の交渉はそれほど変わっていなかったでしょう。鉱山の船長とマネージングディレクターだけがもはや馬に乗って移動するのではなく、適切なガソリン車で移動します。もちろん、一般的な山の人々は、はるかに小さなガソリン車で現場に現れます。 しかし、以前、調査料金を支払うと、まったく予期しないことが起こりました。 出席しているすべての鉱夫は円の中に立っていて、鉱夫は円の真ん中に彼のお尻の革を置きました。取引は、口頭での迅速な決定により、報奨金を支払うように宣告されました。商人はすぐに真ん中のお尻の革にコインの形で必要な金額を支払わなければなりませんでした。 そして今、信じられないほどのことが起こります: 鉱夫はコインのいくつかを取り、存在する鉱夫にそれらを投げました。それから、鉱業関係者はさらに数枚のコインを取り、集会全体を測定の食事に招待し、続いてごちそうを食べました。残されたお金だけが鉱業当局によって州当局に届けられました。 この形式の交渉は、できるだけ早く再導入する必要があります。これにより、法的な行為が完了した後、関係者全員が完全なポケットと腹で幸せに家に帰ることができます。残念ながら、現在の鉱業法や商法にはそのような取り組みはありません。 測定食の過程で、ある種の決定も出されました。以前にお金が置かれていたお尻の革は、鉱山の船長によって切り取られました。授賞式への参加のしるしとして、出席者全員がすぐに作品を受け取りました。複雑な郵便ルート、長い処理時間、高いスタンプ料金で、現在の問題を簡単に解決できます。以前は、成功した鉱業会社は、有効または無効な通知でいっぱいのフォルダーではなく、できるだけ多くのお尻の革が入った袋によって特徴付けられていました。 鉱夫にとって、そのような歴史的なものを飛び越えることができることは、それでも大きな名誉と区別ですが、革のジャンプで誤って判断された服もあります! 革のジャンプ 革のジャンプは間違いなくすべてのバーバラのお祝いのお祝いのハイライトです。 おそらくあなたの一人は、ザルツブルクのレジデンツ広場で肉屋がジャンプするのを見たことがあるでしょう。彼らの職業への公約の後、新しく造られた肉屋の旅人は水で満たされた大桶に飛び込みます。これは、見習いの罪から彼らを象徴的に洗い流します。 その後、60kg以上のギルドフラッグを振って勇気と強さを発揮します。 私たちの大切なLedersprungも、この中世のギルドの伝統に端を発しています。 そのルーツはおそらくサクソンエルツ山地にあります。 今日一般的な革のジャンプの形は、1848年にチェコ共和国のシュケムニッツからオーストリアにやって来ました。当時の不安の中で、ドイツ語を話す鉱業の教授とその学生は、ベルガカデミー・シェムニッツを離れなければなりませんでした。 Peter Tunerの招待で、彼らはLeoben近くのVordernbergにある鉱山学校に入学しました。 彼らが持ってきた革のジャンプなどの採掘習慣だけでなく、黒い山のスモックも、オーストリアのすべての採掘地域に急速に広まりました。 従来の革のジャンプはどのように機能しますか? レザージャンプは大きく3つのセクションに分けることができます。 つまり、候補者に質問したり、グラスを空にしたり、最後に革を飛び越えたりします。 名前、出身、地位の質問は、あなたの故郷と職業の公の宣言です。以下のことわざは、通常、真剣に意味するよりも独創的です。 ガラスを空にすることは、新しい鉱夫の人生への熱意を表現することを目的としています。もちろん、ジャンプ前の「Ex」は、聴衆から強く要求される可能性があります。 結局のところ、革を飛び越えることが儀式の核心です。 それは、大きな危険を伴う可能性のある新しい状態への勇気ある参入を象徴しています。 ジャンプは勇気を意味します。両方の足を同時に使用すると、新しい自由に選択された位置にジャンプします。これは、つまずきを許容しませんが、迅速な決定とエネルギーを必要とします。 すべての社会的レベルの鉱夫は、自分たちを運命共同体と見なしています。これは、最年長の現在の鉱夫と最高位の役人がジャンプのために革を持っているという事実によって表されます。 古い鉱業の伝統の中で、今日でも革のジャンプはどこで祝われていますか? もちろん、従来のアクティブなマイニング操作では。ヒューワーのテストに合格した後、革のジャンプをした候補者は正式に鉱夫のランクに受け入れられます。 大規模な革のジャンプは、レオーベン、クラウスタール、フライベルク、クラクフ、ミシュコルツ、ライバッハなどの鉱業大学で毎年行われます。すべての若い学生は革のジャンプに招待されています。 試験に合格して陽気なパーティーを開いた後、彼は若い鉱夫として誇りを持って山のスモックを着用する権利があります。 革のジャンプは、私たちが愛情を込めて振り返る学生生活の中で重要なイベントです。 そしてそこには、私たち鉱山労働者に対する一定の義務があります。私たちの活発な職業生活の中で、私たちは若い同僚にもこの喜びを与えるべきです! 革のジャンプがまだ活発に行われているもう一つの分野は、鉱夫と伝統的なクラブの分野です。これらの協会では、古典的な鉱夫、機関や企業の代表者が、さまざまな理由で鉱業に興味を持ち、鉱業を公然と支援している人々と会います。友情と社交性を維持することに加えて、クラブ生活における経験の集中的な交換と相互の感謝は特に重要であると考えられています。 もちろん、革のジャンプは重要な接続要素です! しかし、私たちは1つのことを忘れてはなりません。 革のジャンプは、鉱業の伝統、つまり私たちの伝統であり続けています! いかなる状況においても、それは空っぽの民間伝承の出来事に退化してはなりません!ハンジ・ヒンターゼーの歌を歌うホームイブニングは間違いなく別のものです!!!

bottom of page