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空の検索で103件の結果が見つかりました。

  • Stollen Reinfalzrunde | glueckauf

    折りたたむ 02 Der Kaiser Franzens – Stollen Angeschlagen : 1794 – gemeinsam mit Kaiser Leopold – Stollen ( 1. Mai ) Länge : 884 m - 1834 Vortrieb eingestellt – noch 1540 m zur Salzgrenze Seehöhe : 588 m Weiterlesen » 03 Der Kaiser Leopold – Stollen Angeschlagen : 1794 – gemeinsam mit Niederer Kaiser Franzens – Stollen ( 1. Mai ) Länge : 1.800 m Seehöhe : 643 m Weiterlesen » 04 Der Kaiserin Maria Theresia – Stollen Angeschlagen : 1775 am 26. September, unter „merkwürdigen Feierlichkeiten“ Länge : 1.590 m Seehöhe : 680 m Weiterlesen » 05 Der Kaiser Josef Stollen Ursprünglich „Erzherzog Josef – Stollen“ Regierung Kaiserin Maria Theresia, 1740 – 1780 Angeschlagen : 1751 am 26. Oktober, „Feierlich aufgeschlagen“ Länge : 1.195 m Seehöhe : 722 m Weiterlesen » 06 Der Kaiserin Ludovika- Stollen Angeschlagen : 1747 Länge : 1.013 m Seehöhe : 764 m Letzte Befahrung : 5. März 1934 Weiterlesen » 07 Der Kaiserin Elisabeth – Stollen Angeschlagen : 1712 Länge : 750 m Seehöhe : 812 m Weiterlesen » 08 Der Kaiserin Amalia – Stollen Angeschlagen : 1687 Länge : 572 m Seehöhe : 851 m Weiterlesen » 09 Die Bergkirche Erbaut 1751 Weiterlesen » 10 Der Frauenholz – Stollen Angeschlagen : 1610 - am 2. Oktober, aber erst am 22. Juni 1632 Salz angetroffen Verlassen : bis 1745 unterhalten, verlassen um 1848 Länge : 706 m Seehöhe : 880 m Weiterlesen » 11 Der Lipplesgraben Stollen Angeschlagen : 1567 - 1654 schon „mehrentheils“ versotten Verlassen : 1933 Länge : 236 m Seehöhe : 1000 m Weiterlesen » 12 Der Johannes Stollen Angeschlagen : 1725 Verlassen : 1831 Länge : 230 m Seehöhe : 991 m Weiterlesen » 13 Der Kaiser Matthias Stollen Angeschlagen : 1577 Vortrieb 9 Jahre im Kalkgestein Verlassen : 1931 Auflassung beschlossen, am 5.2.1934 letzte Befahrung und Verriegelung der Eingänge Länge : 420 m Seehöhe : 959 m Weiterlesen » 14 Der Neuberg Stollen Angeschlagen : 1586 Verlassen : 1879 ( 1648 ? ) Länge : 994 m ( 834 Stabl bis zum Salz – in Fortsetzung lagen 11 Baue ) Seehöhe : 909 m Weiterlesen » 15 Der Mitterberg Stollen Angeschlagen : 1563 - 25.Juli, seit 1564 Wetter- und Wasserstollen Verlassen : gänzlich verlassen 1689 Länge : 130 m Seehöhe : 886 m Weiterlesen » 16 Der alte Steinberg Stollen Angeschlagen : 1567 Verlassen : Aufgelassen mit Rabenbrunn – Stollen, bald nach 1751 Länge : 902 m ( 658 m im Kalk, 244 m im Haselgebirge ) Seehöhe : 852 m Weiterlesen » 17 Der neue Steinberg Stollen Angeschlagen : um 1715 Verlassen : 1775 beendigte Benützung, dem gänzlichen Einsturz überlassen Länge : 280 m Seehöhe : 862 m Weiterlesen » 18 Der Rabenbrunn Stollen Angeschlagen : 1692 1707 rügte eine Kommission den voreiligen Aufschlag Verlassen : 1739 weitere Betreibung eingestellt , bald nach 1751 verlassen Länge : 1.116 m 1725 bereits 1088 m Vortrieb – erste Salzspuren ! Seehöhe : 800 m Weiterlesen » 19 Die Steinbergsäge Weiterlesen » Please reload

  • Bergbauheilige | glueckauf

    マイニング聖人 鉱夫の活動は常に多くの問題、ストレス、危険に関連しています。だからこそ、特別な「プロの聖人」の崇拝が鉱山労働者の伝統において主要な役割を果たしているのです。 アルパイン地域の傑出した鉱業聖人は、バーバラとダニエルです。 どちらも信仰の意味が非常に異なっています。そのため、それらは互いに非常によく補完し合っています。 旧約聖書の最も重要な預言者の一人である聖ダニエル は、中世の最も重要な鉱業の守護聖人でした。 彼のライオンズデンでの3日間の滞在と彼の先見の明のある能力は、すぐに彼をすべての人に人気のあるものにしました ピットセインツ。 ある伝説によると、夢の中でダニエルは木の枝に宝があると言われました。ダニエルはこの巣を探していました 木のてっぺんに銀の卵が無駄に。突然、天使がダニエルに現れました。これは彼を地下に紹介しました ダニエルが実際に銀の豊富な堆積物を見つけた木のもつれ。 この話のおかげで、ダニエルは鉱夫から鉱業の発見者として、そして探鉱と鉱業の教師として認められました。 崇拝されているのを見つけます。ダニエルに与えられた重要性は、初期の鉱業の教科書にも詳しく示されています。 これらの本はすでに500年以上前のものです。 しかし、鉱業科学の成長に伴い、ダニエルの崇拝はますます重要性を失いました。啓蒙時代の鉱夫にとって、預金を探して見つけるときに要求するより高い力はもはやありませんでした。 の衰退 1620年頃から、ダニエルのカルトは聖バルバラの崇拝の高まりに道を譲りました。 殉教者バーバラ は、脅威、必要性、または危険の時に助けを求めて呼び出されました。ラフで 男性の世界では、彼女は安全と慈悲を約束した女性の要素を具体化しました。 鉱夫の間でバーバラの人気を決定した2つの要因:最初に、彼女は反対の聖人でした 鉱夫が常に直面してきた突然の死。さらに、伝説によると、 バーバラが父親から逃げたとき、バーグは開いた。 おそらく、鉱夫の挨拶「GlückAuf」でさえこのイベントに戻っているのでしょう。一部の人は考える 「神様、ギャップを開けろ!」という意味での「GlückAuf」は解釈できます。 「アーチポインター」ダニエルとは対照的に、バーバラは何よりも「守護聖人」でした。 鉱業における危険。 彼女の人気にもかかわらず、バチカンは1969年にローマの休日カレンダーからバーバラを削除しました。 長い間、厳しい交渉が行われた後、1972年にドイツの地域カレンダーに復活しました。 40年前なら、それは今日とても人気のあるバーバラのお祝いの終わりを意味していたでしょう。 興味深いことに、これらの2つの主要な聖人に加えて、数十人の他の採掘聖人がいました。 これらは4つのグループに分けることができます。 金属の聖人 水の聖人 火の聖人 特別な仕事をしている聖人 アンナ は古典的な金属の聖人と見なされています。メアリーの母親として、アンナは銀の寄付者と見なされていました。したがって、銀が発見され採掘された多くの場所は、今日でもアナバーグと呼ばれています。 囚人として、聖レオンハルト は重い鉄の鎖を運ばなければなりませんでした。それが彼が鉄鉱夫と旅人の鍛冶屋に尊敬されている理由です。 鉱山労働者は彼らの地下作業で洪水によって絶えず脅かされていました。聖クリストファー は、水を浴びて、適切な保護を与えました。 火の聖人として、聖フロリアヌス は鉱業においても非常に重要でした。以前は、岩はしばしば焚き火によって採掘されていました。火事で山が熱くなり、木槌や鉄で簡単に採掘できるようになりました。しかし、発生するガスはしばしば鉱夫の深刻な中毒につながります。 聖ローレンティウス は特に困難な運命に耐えなければなりませんでした。彼は真っ赤なグリスロンで殉教者として処刑されました。これは製錬所に非常に感銘を与えたので、彼らはまだ彼を守護聖人として祝っています。 さて、特別な仕事をしている採掘聖人のために。 それが使徒アンドリュー でした。特に、彼は鉱山の入り口の保護者と見なされていました。彼の属性である、斜めに交差した2本の木の棒で作られた聖アンドリューの十字架は、今日でも古いトンネルやルートの前、および踏切の前の障壁として見つけることができます。 聖ブリキウス は雪崩からの保護者と見なされていました。彼はビザンチウムから帰る途中に雪崩で聖血のアンプルを持って亡くなりました。名前が示すように、このイベントはカリンシアのハイリゲンブルートで起こりました。タウアーンの古い金鉱山は海抜3000m以上で操業していたため、雪崩は常に危険でした。 最後に、責任のかなり奇妙な領域を持つ聖人の物語、すなわち聖ヴィトゥス またはヴィトゥスの物語。 Vitusはまた、沸騰した油で満たされた大釜で殉教者として苦しんで亡くなりました。 鉱業の聖人として、Vitusは鉱夫が交代勤務で寝坊しないようにする必要がありました。おそらくいくつかの貿易は彼らの傷ついた従者がVitusの苦痛を望んでいた!

  • Krankenversorgung | Via Salis Bad Ischl

    Salzkammergut Salzbergbau Sozialgeschichte krankenversrgung 社会問題–ヘルスケア: Kammergutの医療サービスは、初期の段階から卒業した医師の監督下にありました。 決議の本で言及された最初のSalzamtsphysicusは1628博士でした。茶色。 1656年(改革の第3の自由)以来、塩産業で恒久的に雇用されているマスターと労働者にとって最も重要な利点には、無料の治療と薬の無料購入が含まれています。 18世紀後半、病気で働けなくなった労働者は、最初の14日間は全額の賃金を受け取り、その後、回復するまで週30クロイツァーの病欠と、イベントでのコミッション(マーシー年金)を受け取りました。永続的な障害の。 職員は、病気の労働者を注意深く監視し、治療(病気休暇)の終了後に外科医または理髪師に対処し、支払いが行われる前にレビューのために原価計算を塩事務所の医師に提出しなければなりませんでした。 病気の高額な費用を削減するために、当局は、外科医によって検査されて病気であることが判明するまで、労働者に手当(病気手当)を支払わないように指示されました。 製塩所のすべての入浴者、外科医、外科医、つまりそこの市場も、製塩所の医師に従属していました。 1735年から、彼は四半期ごとに彼らの活動、計算、そして癒しの成功を検査しました。彼は委員会を獲得するために働くことができないと宣言した。公式の入浴者は塩の人々を扱い、通常彼らに薬も与えました。彼は支払いのためにソルトオフィスに請求書を提出しました。支払いが不完全で時間がかかることが多く、そのため、アカウントの3分の2がソルトオフィスによって前払いされていました。 Kammergutは、16世紀にすでに認定された州の医師の監督下にありました。しかし、ヘルスケアの行使は、正式な訓練を受けていない開業医、入浴者、外科医、または外科医の手に委ねられていました。彼らは床屋でもあり、したがって、1646年に天皇によって承認され、1662年に確認された、独自の工芸規則を持つ職人でした。床屋や外科医も薬剤師も、固定給の皇帝の使用人ではありませんでした。彼らの収入は低かったので、彼らは援助金を受け取り、しばしば時代の浴場を維持しました。 病気の人の治療のために、イシュルには常に2つの温泉があり、1711年からは3つ目の温泉がありました。床屋は彼らの貿易を実践するために塩事務所の承認を必要としていました。彼らはまた、市場裁判所とヴェルウェサムトで誓いを立てなければなりませんでした。 Salzamtの請求書には、イシュルに2人の助産師がいて、市場から毎年補助金を受け取り、市場裁判所で誓いを立てなければならなかったというエントリも含まれています。 医療システムの重要な部分は、1616年にサルザクテンで最初に言及されたグムンデンのKammergutapothekeでした。 1740年、1656年から付与された医師の賃金と薬の費用の払い戻しは、帝国奉仕の労働者が仕事中に病気になったり重傷を負ったりして、通常の家庭薬で準備できなくなった場合にのみ利用できました。 偏見のない慈善医師であるDr. 1746年、レブゼルターは、内部の病気は外部の病気と同じように治療が必要であると公然と宣言する勇気を見出しました。そのため、そのような患者は無料で治療する必要があります。歯痛に苦しむ労働者の治療費は1745年に払い戻されませんでした。 労働者がフランスのペスト(梅毒)で病気になった場合、彼は外科医によって検査されなければならず、外科医はその病気が事故によるものなのか彼自身の過失によるものなのかを判断しました。後者の場合、医師の賃金は事務所が支払ったが、治療と維持の費用は労働者の賃金から差し引かれ、彼も罰せられた。他の人を思いとどまらせるために、イシュルの塩労働者は1738年に彼の仕事から解雇されました。 1746年に博士。 Lebzelterは、Salzamtでの彼の時代の最も明るい心の1人でした。 塩の労働者がミルクを飲みやすくするために、それは子供たちのより良い栄養のために不可欠です、博士。すべての抵抗にもかかわらず、レブゼルターは山羊の放牧を一般的に禁止しました。これは森林資源を保護するために発行され、壊血病に対する治療法を宣言した牛乳は、動物が放牧文化に害を及ぼさない場合はどこでも許可されました。彼は、小麦粉、セモリナ粉、ラード、毎日のショットスープでほぼ完全に構成されている労働者の野菜の少ない食事の不便さを認識し、彼はジャガイモの栽培の熱心な支持者であり、それは彼が非常に価値があると考えました食事療法の補足として。 彼の努力を通じて、Salzamtはまた、Salzbergenの鉱山労働者の家の不健康で、汚れた、窮屈な寝室を改善し、拡大しました。 太古の昔から、無料の医療と病欠はその時代に直接雇用された労働者によるものであり、1777年に法廷は起業家によって雇用された薪割り機にこれらの利点を与えることの禁止を更新しました。しかし、早くも1778年に、彼女はこの厳しい規定を緩和し、そのような労働者が勤務中に事故や病気になった場合に塩事務所が医師の賃金を支払うことを許可された。 暫定労働者は長い間、病気の手当から除外されていました。 1790年以降、ソルトオフィスが医師の賃金に取って代わりました。 ザルツカンマーグートは、エピデミックのリスクから完全に免れたわけではありません。ペストは、1625年、1675年、および18世紀初頭に多数の犠牲者を出しました。疫病は、それが最初に現れたときに国に課された国境閉鎖にもかかわらず、おそらくニーダーエスターライヒ州から持ち込まれた。 Kammergutは通行止めになっており、国境の交差点は厳重に警備されていました。すべての流行には、イシュル教会のすぐ隣にある古い墓地の拡張が必要でした。 1750年のハルシュタット市場での火災もSalinenspitalを破壊しました。 1770年に建てられ、1772年に完成した新しい建物は、もはやマーケット広場ではなく、Sud-やAmtshausのようなラーンに建てられました。 新しい病院は、男女16名の患者を収容できるように設計されており、その中から管理と監督を委託された裁判所書記官が病院の父親と母親を選びました。これらの2人は、他の患者と同様に、毎週の受益者を受け取り、病院のニーズに応じて、彼らの強さに応じて回転または編むことを余儀なくされました。受益者は親戚と自由に暮らすことができました。この場合、彼らは毎週のホステル料金の支払いを受ける権利がありました。 資産の利息は当初、現在の費用を賄うために病院の管理者が利用できました。さらに、エラーによる毎年の自己負担がありました。 18世紀の終わりから病気の原因とそれらと戦う手段についての知識が増えるにつれ、医療サービスは規模と名声が高まっただけでなく、病気の即時治療を担当する人々への要求も高まりました。増加しました。 1790年以降、法廷商工会議所は、ウィーン大学ですでに検査され承認されたマジストリと医師に空いている理髪師の地位を要求しましたが、商工会議所の地所にはまだそのような申請者はいませんでした。 入浴と理髪店の取引は、以前はほぼ完全に治療の実践に任されていましたが、すべての大きな町に数人しかいなかった、よりよく訓練され認定された外科医と比較して、ますます重要性を失いました。製塩労働者は入浴者と外科医を自由に選ぶことができたので、彼らはより有能なものを好み、したがって治療者の地位を高めることに貢献しました。 1796年に発見された保護天然痘ワクチン接種は、1802年にすでにKammergutに浸透していました。 1802年から1806年まで、1,261人の子供が生理食塩水外科医によってすでに無料でワクチン接種されていました。 1807年、裁判所はグムンデンの薬剤師に、1821年から独立したイシュルに支店の薬局を設立して運営することを任命しました。 1807年に、生理食塩水物理学部門がイシュルに設立されました。元レジメンタルドクター博士。 JosefGötzは、Kammergutの内側と、MondseeとAttersee周辺の森林地区を担当していました。 1826年から、安定した労働者は病気の場合にオフィスからスパ証明書を取得する必要があり、それに基づいて彼らは無料の医療を受ける権利がありました。労働者が職務外で負傷した場合、無料の治療は除外されました。病気の6か月後、医療援助を提供するエラーの義務は終了し、オフィスは労働者が一定期間または恒久的に委託されるかどうかを決定しなければなりませんでした。 1827年以降、扶養家族または暫定労働者は、仕事中に受けた怪我に対しては無料の治療を受けましたが、内部の病気に対してはそうではありませんでした。ただし、一般的に、彼らは病欠の資格がありませんでした。 重病または負傷したイシュルの塩労働者は、市場コミュニティが運営する病院に収容される可能性があります。この目的のために、製塩所の管理者は、16レイチェル薪の年会費と引き換えに8人の病気の製塩労働者のために2つの部屋を利用できました。ここでは、生理食塩水労働者はイシュルの生理食塩水医師によって治療され、エラーは市場町に直接生活費を支払いました。 イシュルの「診療所」は1586年に最初に言及されました。この家は老人や貧しい人のためではなく、病人のために建てられました。 17世紀半ば頃、教会の後ろに立っていました。 1770年の終わりに教会が拡張されたときに病院が姿を消したとき、病人は砦の外にある古い兵舎に収容されました。製塩所との合意により、いわゆるPfarrwiesenに新しい家が建てられ、1800年頃に操業を開始しました。 イシュルでは、1827年からアホーン村のエグルモースに2番目の私立病院があり、そこで病人は一定の料金で治療とケアを受けました。 労働力の健康は製塩所にとって重要な関心事でした。世紀の変わり目に、労働者の浴室は従業員のために利用可能でした。鉱業では、労働者が定期的かつ健康的に食事をする機会を与えるために、ホットキッチンがありました。精神的な栄養は、彼ら自身の生理食塩水ライブラリーの生理食塩水労働者に利用可能でした。しかし、図書館はあまり積極的に利用されておらず、労働者1人あたり1年に約1冊の本が借りられました。 使用されたソース: カール・シュラムル「アッパーオーストリアの塩は16世紀初頭から18世紀半ばまで機能する」、ウィーン1932年 カール・シュラムル「1750年からフランス戦争後の時代までの上部オーストリアの製塩所」、ウィーン1934年 カール・シュラムル「1818年から1850年の製塩所の終わりまでの上部オーストリア製塩所」、1936年ウィーン イッシュルホームクラブ「バートイシュルホームブック2004」、バートイシュル2004 「鉱業-デュルンベルク鉱山労働者とハライン製塩所労働者の日常生活とアイデンティティ」、ザルツブルクの民間伝承への貢献、ザルツブルク、1998年

  • 11 b Hauptrinnwerk | glueckauf

    Hoher Wasserstollen - höchster Stollen am Ischler Salzberg 11 b 石のメインチャンネル「山の間」 イシュルの岩塩ドームは平らなくさびの形をしており、上向きに先細りになり、東から西に向かって北に向かって傾斜しています。 Reinfalzalmの領域では、塩分を含む層が表面に食い込んでいます。くさび形の堆積物が上向きに先細になっているので、上部の入口は大きな失望でした。塩鉱床の南北の範囲はわずか40mで、東西のストライキは約250mでした。 この小さな塩の堆積物では、浸出作業はすぐに表土に到達し、したがって含水石灰岩層に到達しました。いわゆる洗掘水の浸透は、繰り返し大規模な工場の崩壊につながりました。これは、上にあるカバーの層の厚さが薄いため、Reinfalzalmの日中のエリアと南の「山の間」のエリアに続きましたReinfalzalm。得られた洞窟(「ピンゲン」)に集められた地表水は、妨げられることなくピットエリアに浸透し、時には壊滅的な結果をもたらしました。 早くも1600年には、Reinfalzalmの崩壊した地域から地表水をすばやく排水し、それによって鉱業のさらなる被害を防ぐために、木製の側溝に地表水を集める必要性が認識されていました。 1738年、フラウエンホルツトンネルのストレイベル堰とザイツェン堰で壊滅的な洪水が発生しました。このため、1738年4月16日に検査が行われ、ラインファルザルム地域に新しい水路トンネル(中水路トンネル)を掘り、廃水を探し、既存の排水システムを拡張することが決定されました。しかし、1769年にLipplesgrabenトンネルにウォーターピットが建設されるまで、淡水が妨げられることなくFrauenholzトンネルに入ったため、期待された成功は実現しませんでした。この水洗掘は、水を排水するために、現在もこの地域ではっきりと見える深さ約15mのピンジに地下でうまく追いやられました。 Reinfalzの排水システムは、塩の貯蔵庫の上にある有害な地表水を安全に排水できるようにするために、1746年と1741年に拡張されました。 1769年、Hofkammerrat Gigantは、LipplesgrabenトンネルによくまとめられたFrauenholzトンネルを貫通した地表水を発見しました。塩の貯蔵を雨水の堆積から保護するために、表面積はすでに排水溝と側溝の密なネットワークによって交差していましたが、その継続的な維持には多大な費用が必要でした。これを減らすために、Verwesamtは1795年に、レタスの上を走る排水システムの部分、つまり水を通さない地面を放棄することを決定しました。ここでは、地表水のさらなる浸透の恐れはありませんでした。 1830年から1831年にかけて、一部がバテンで、一部が木製の側溝で構成されていた、当時すでに1,125ファゾム(2,133.54 m)の長さの主側溝システムの大規模な修理が行われました。 1843年、イシュラーザルツベルクで再び大規模な工場の崩壊がありました。エルラッハはフラウエンホルツトンネルで、モールとフロイントはエリザベストンネルで崩壊し、大量の汚染水が表層から浸透しました。アマリアトンネルでのキール瓦礫の掘削による水路の直接地下探査に加えて、上記のラインファルザルムの水路をさらに拡張することも決定されました。 大規模な水路システムの修理作業とそれに関連するコストを削減するために、修理作業が必要だった1840年から、これは木材ではなく手で削られた石灰岩のブロックから作られました。直方体排水システムの標準断面は、深さ20 cm、幅45cmに設定されました。最初の直方体排水システムは、1840年から1850年の間に、ReinfalzangerからNiederes Wasserstollenまでの92ファゾム(174.48 m)の長さにわたって建設されました。 1892年、帝国財務省は、1567年にLipplesgrabenトンネルに建設された木造トンネル小屋の代わりに、石積みで作られた労働者用宿泊施設の小屋の建設を承認しました。 1905年末の時点で、排水システムの全長は1,103.00 mでした。このうち、201.30 mは木で、901.70mは切石でした。 1913年から、骨の折れる手作りの切石ブロックの代わりに、プレハブコンクリート要素が使用されるようになりました。 2つの異なる標準プロファイル(幅45または35 cm、深さ20 cm)を備えたいわゆる「セメントチャネル」は、レオポルドトンネルからそれほど遠くないパーネックチューブ工場で製造されました。 1913年、1917年から1918年、および1918年から1919年に、さらに135mの木製樋がセメント樋に置き換えられました。 1924年から、新たな工場の崩壊の結果として、Reinfalzalmの南東部で大規模な地盤沈下と地滑りが発生しました。 1927年までに、9,500m²以上の面積が動いていました。これは、約150mの長さで破壊された石の主排水システムにも影響を及ぼしました。代わりに、破壊された主樋と平行に2つの安価な木製樋が建設されました。 1950年まで、「山の間の石と木の水路」は、イシュル塩採掘によって毎年修理されていました。建設作業員は、Lipplesgrabenトンネル近くのトンネル小屋に住んでいました。水路の維持管理が完了した後、トンネル小屋は塩田から上部オーストリア洞窟研究者協会に貸し出されました。 1970年代初頭の「山間」の林道の建設の過程で、石の主排水システムの大部分が破壊または覆われました。 2020年5月/6月、IGMのメンバーは、イシュラーザルツベルクにとって重要なこの鉱山の歴史的記念物を、かなりの努力と手作業で約100mの長さで発見することができました。 使用されたソース: イッシュルホームクラブ「バートイシュルホームブック2004」、バートイシュル2004 アントン・シャウエンシュタイン、「DenkbuchdesÖsterreichischenBerg-undHüttenwesen」、ウィーン1873年 Michael Kefer "Hand Karten des Ischler Salzberges"、1829、Transcription Nussbaumer、2019年4月30日、Archiv Salinen Austria カール・シュラムル「1750年からフランス戦争後の時代までの上部オーストリアの製塩所」、ウィーン1934年 カール・シュラムル「1818年から1850年の製塩所の終わりまでの上部オーストリア製塩所」、1936年ウィーン NN「切石で作られた水路」、IschlerストックブックNo. 50、転写Thomas Nussbaumer、2018年1月7日、アーカイブSalinen Austria Ischler Salzberg、Rinnwerk Reinfalz、1907年、計画アーカイブSalinen Austria、アーカイブ番号BI-35-13214 アルフレッド・ピヒラー「Lipplesgrabenstollenhütte」、LVFHアッパーオーストリア、リンツ、2003年

  • Elektrizitätserzeugung | glueckauf

    Elektrizitätserzeugung am Ischler Salzberg

  • Verwaltung Des Salzkammergutes | Via Salis Bad Ischl

    Verwaltung des Salzkammergutes ザルツカンマーグートの管理 Salzgewinnung durch geistliche Grundherren: Die in den Händen der Nonnen des Klosters Traunkirchen liegende bergmännische Salzgewinnung und das Salzsieden in Hallstatt waren sicher vor 1311 wieder aufgenommen worden. Im ausgehenden Mittelalter errangen auch die Landesfürsten das Recht auf Regale (vom lateinischen „regalis“ = dem König gehörend), es gelang aber erst nach und nach, dieses durchzusetzen, den gerade bei der Salzproduktion waren die geistlichen Grundherren noch längere Zeit hindurch sehr aktiv. Salzgewinnung der Landesherren: Bereits Anfang des 13. Jahrhunderts erreichte der steirische Landesherr das Monopol über die Saline in Aussee, nachdem er die Besitzrechte des Zisterzienserklosters Rein ablöste. Erst hundert Jahre später konnten auch die Habsburger die Salzregale in Hallstatt vom Kloster Traunkirchen für sich beanspruchen. Anlässlich ihrer Heirat mit Herzog Albrecht I. (ab 1282 Herzog von Österreich und Steiermark) erhielt 1280 Elisabeth, die Tochter Meinrads II. von Tirol, die Herrschaftsrechte im heutigen Salzkammergut als Morgengabe. Bald nach dem Tod ihres Gemahls im Jahre 1308 hatte Elisabeth an der uralten Salzstätte, dem „halperg“ zu Hallstatt, ein neues Salzwerk „vom wilden gebirge und grünen wasen gepawet und gestiftet“ und dann im Jahre 1311 sowohl dessen Betrieb als auch den Absatz des gewonnenen Produktes, „daß unser saltznutzlich und fürderlich werde verchouffet“, durch Verleihung gewisser Konzessionen an private Unternehmer gesichert. Diese Konzessionen waren die „Burglehen“ oder „Junkhernrechte“, weil sie an Adelige, und die „Burgerrechten“, weil sie an Bürger vergeben worden sind. Die Inhaber der erstgenannten Rechte waren hauptsächlich zur Erzeugung, die Besitzer der letzteren zum handelsmäßigen Vertrieb des Salzes verpflichtet. Die am 12. Jänner 1311 von Elisabeth ausgestellte Urkunde, gab dem bereits vorhandenen Hallstätter Salinenwesen eine erste feste organisatorische Form. Hallstatt wurde Markt und Hallstätter Bürger erhielten die sogenannten "Salzfertigerrechte". Frühe Strukturen herrschaftlicher Verwaltung: Sowohl das Ausseer Land als auch das Ischlland waren demnach bereits zu Anfang des 14. Jahrhunderts „verstaatlichte“ Bergbauregionen, die als landesfürstliches Eigengut dem Herrscher direkt unterstanden und von landesfürstlichen Beamten verwaltet wurden. Von der Struktur her waren es schon „Kammergüter“, nur der Begriff existierte noch nicht. Der Landesfürst war in diesem Raum nicht nur Landesherr, sondern auch Grundherr und die Einnahmen aus den Salzvorkommen flossen direkt in die landesfürstliche Finanzkammer. Es bildete sich ein Staat im Staate mit eigenen Rechten und Organen, die direkt dem Landesfürsten und der kaiserlichen Finanzverwaltung, der "Kammer" unterstellt waren. Als weisungsgebundene Beamte erscheinen der Salzamtmann urkundlich zuerst im Jahre 1335, der Hofschreiber zu Hallstatt 1338 und der Bergmeister 1346. Es begann eine neue Ordnung im Salzwesen, die anfangs vom Pfleger in Wildenstein als dem Vertreter des Landesfürsten geleitet wurde. Noch 1452 war der Pfleger zugleich auch Salzamtmann. Mit der Zunahme der Salzerzeugung war die Vereinigung beider Ämter in einer Hand nicht mehr länger sinnvoll; während der Pfleger zu Wildenstein die Vogtobrigkeit und die Gerichtsbarkeit weiter behielt, wurde ein eigenes Salzamt in Gmunden errichtet und diesem ein Salzamtmann vorgesetzt. Die Wahl von Gmunden als Amtssitz war wohl dadurch gegeben, dass Gmunden der von der Natur gegebene Umschlagplatz und damit auch Zentrum des Salzhandels war. Außerdem war dort auch die sehr wichtige Salzmaut beheimatet. Ein vollständiger Ausbau und eine eingehende Regelung der Verwaltung des Kammergutes war jedoch während des ganzen Mittelalters nicht möglich, da die Landesfürsten das Kammergut nicht in eigener Regie führten, sondern in Pacht vergeben hatten. Die kriegerischen Zeiten am Ausgang des 15. Jahrhunderts und die damit zusammenhängende stete Geldnot der Landesherren führten zur ungemein schädlichen Verpachtung des gesamten Salinenwesens. In Aussee musste das Pachtsystem schon lange vorher bestanden haben, da 1492 geklagt wurde, dass dessentwegen mehr als 60 Jahre kein „Fürbau“ mehr geschehen sei. Zwischen 1478 und 1491 lag der Hallstätter Betrieb nacheinander in fünf verschiedenen Händen, jeder Pächter suchte aus ihm mit den geringsten Unkosten den größtmöglichen Gewinn zu ziehen und sich auf Kosten des Staates und der Volkswirtschaft zu bereichern. Zu einer wirklich ergiebigen Einnahmsquelle wurde das oberösterreichische Salzwesen erst unter der Regierung des Kaisers Maximilian I. und seiner Nachfolger. Reform des Salzwesens durch Maximilian I.: Maximilian I., der die Wichtigkeit einer geregelten Betriebsführung im Salzwesen für das Staatswohl und die Erträge des Salzregals erkannte und den Salinen des Kammergutes seine besondere Aufmerksamkeit schenkte, löste die Pachtverhältnisse noch vor Ablauf der Vertragsdauern nicht nur in Hallstatt, sondern auch in Aussee auf und führte die gesamte Salzwirtschaft in die landesfürstliche Verwaltung zurück. Zugleich erlies er genaue Weisungen über die Betriebsordnung am Salzberg und im Pfannhaus, über die Entlohnung der Arbeiter und Beamten wie über das Waldwesen, wobei er sich des Rates erfahrener, fachkundiger Männer von anderen Bergbauen und Ämtern bediente, die er als Kommissionäre zur Bergbeschau anordnete. Solche Bergvisitationen wurden unter Maximilian I. wiederholt abgehalten. Die erste urkundlich nachgewiesene Untersuchung des Salzwesens zu Hallstatt und Gmunden unter Maximilian I. fand im Jahre 1494 statt. Eine Salzordnung Maximilian I. ist uns nicht erhalten geblieben, dass eine solche aber tatsächlich bestanden hat, geht aus zwei Schriftstücken hervor, die sich im Stadtarchiv von Enns befinden. Ausseer Hallamtsordnung 1513: Kaiser Maximilian I. befahl 1513 die Verfassung der Ausseer Hallamtsordnung, die als älteste Waldordnung gilt. Die relativ kurze „Instruction und Ordnung bey dem Salzbergwerke zu Aussee“ aus dem Jahr 1513 verfolgte einen doppelten Zweck. Einmal versuchte sie Missstände zu beseitigen, zeitgemäße Reformen durchzuführen und damit den Ertrag von Bergbau und Saline zu steigern; andererseits war sie sichtlich bemüht, die Rechte des Landesfürsten zu festigen. Die „heimliche Beinutzung“, das heißt mit anderen Worten, die Bestechungsgelder, sollten abgeschafft werden. Dazu waren vornehmlich zwei Dinge notwendig: Erstens sollten die Beamten wie auch die Arbeiter besser bezahlt werden und ihre Löhne pünktlich erhalten, dies nicht so sehr aus sozialen Erwägungen heraus, sondern damit sie von ihren Löhnen auch tatsächlich leben konnten und auf Nebeneinkünfte nicht angewiesen waren. Die zweite Forderung ging nach einer strengen Überwachung aller Angestellten durch den Verweser. Daran scheint es sehr gefehlt zu haben. Im Waldwesen tritt besonders auffallend die neue Haltung der landesfürstlichen Politik in Erscheinung. Die Unordnung war in den, den landesfürstlichen Ämtern unterstehenden Wäldern, den sogenannten Kammerwäldern, ganz besonders groß. Die Forderung nach Heranziehung auswärtiger Fachleute sagt genug aus. Die Ordnung von 1513 bildete schon eine durchaus bürokratische Maßnahme. Allein Maximilian I. war noch nicht imstande, die Ausführung dieser Ordnung durchzusetzen. Anders sein Enkel und Nachfolger Ferdinand I. Ferdinand I., ganz im Sinn absolutistischer Tradition am spanischen Hof erzogen, suchte, wie viele andere auch, das Salinen- und Waldwesen im Salzkammergut vollständig der landesfürstlichen Gewalt zu unterwerfen. Sogleich nach seinem Regierungsantritt gab er Befehl, dass durch Sachverständige aus Hall in Tirol und aus Eisenerz eine neue Hallamtsordnung ausgearbeitet werde. Sie ist mit 4. Oktober 1521 datiert, ist aber verschollen. Ausseer Hallamtsordnung 1523: Auf Grundlage der Ordnung von 1521 wurde die „Instruction und Ordnung bei dem Salzbergwerke zu Aussee“ vom 13. Mai 1523 ausgearbeitet. Die Hallamtsordnung von 1523 bestimmte zunächst als übergeordnete Behörde, ohne deren Befehl keine neuen Baue errichtet und keine Ausgaben verrechnet werden durften, die Niederösterreichische Raitkammer. Die „heimliche Beinutzung“ der Verweser und Amtleute, die „zum Nachteil und zur Schmälerung des landesfürstlichen Kammergutes führte“, wurde „aufgehoben und abgetan“. Die Beamten mussten sich fortan auf ihren „ordinari soldt“ beschränken und durften nur so viel Holz und Salz beziehen, als sie „zu irrer zimblichen hausnotturft“ bedurften, mussten dieses Holz und Salz auf ihre eigenen Kosten aus dem Werk wegführen und das Holz ebenfalls auf ihre eigenen Kosten hacken lassen. Eine bescheidene Entschädigung dafür erhielten der Verweser und der Gegenschreiber in einer Art „Reisekosten“. Für verschiedene Arbeiten wurde eine Art Akkordlohn eingeführt, d. h. es wurde nicht mehr die ausgewendete Zeit vergütet, sondern die tatsächlich verrichtete Arbeit verrechnet. Die Beamtengehälter wurden beträchtlich erhöht. Die Hallordnung von 1523 war eine streng bürokratische Ordnung, die zwischen einer vorgesetzten Behörde, der Niederösterreichischen Raitkammer, und einem nachgeordneten Amt, dem Hallamt zu Aussee unterscheidet, sowie unnachsichtig vorschreibt, dass alle Beamten mit fixen Barlöhnen das Auskommen zu finden hatten. Da bereits 1524 eine ähnliche Neuordnung des Siedens in Hallstatt und Gmunden getroffen wurde, ist anzunehmen, dass nunmehr die bürokratische Ordnung in einer angemessenen äußeren Form der kaiserlichen Befehle den vollen Sieg davongetragen hatte. Erstes Reformationslibell 1524: Libelle waren kleine Büchlein (lateinisch „liber“ = das Buch), die Sammlungen von Urkunden und Texten enthielten. Reformationslibelle enthielten die für die jeweilige Wirtschaftsweise geltenden Gesetze, kompakt zusammengefasst, sowie Analysen mit zukunftweisenden Anordnungen. Sie galten als Nachschlagewerke oder Handbücher für eine ganze Region. Das erste Reformationslibell mit dem Titel „Libell der Newen Reformation unnd Ordnung des Siedens Hallstat unnd ambts zu Gmunden 1524“ steht an der Grenze zweier Epochen des Hallstätter Salzwesens. Bis in die Zeit Kaiser Friedrich III. lag der Betrieb in den Händen Privater, den Pfannhausern, Erbeisenhäuern und Burgern, letzter waren für den Transport und Verschleiß zuständig. Friedrich III. begann, diese privaten Rechte abzubauen und dafür die landesfürstlichen – grundherrlichen eintreten zu lassen, was seine beiden Nachfolger fortsetzten und beendeten. So trat der Landesherr in die Aufgaben und Rechte der bisherigen Unternehmer ein. Daraus entstand ein bedeutender, landesfürstlicher Verwaltungskörper. Die Reformationskommission bestand aus den Hofräten Hans Schärfenberg, Inhaber der Herrschaft Ort, Hans Hofmann zu Grünbühel, Christof Praunfalk, Verweser in Aussee, Ulrich Stark und Hans Segkher, Mautner zu Gmunden und hatte den Befehl „die Salzwesensordnungen, die aus den alten Briefen und Libellen seit Königin Elisabeth aufgestellt waren und sich in der langen Zeit und aus anderen täglichen Zufällen zum Nachteil des Kammergutes in etwas verändert haben, zu erneuern.“ Um über den Zustand und die Ausdehnung des Bergbaues eine Übersicht und damit eine Grundlage zur weiteren Beratschlagung zu gewinnen, war eine Vermessung der Grubengebäude angeordnet worden, zu welcher auch die Bergmeister von Hall in Tirol und Aussee herangezogen wurden. Die Berufung der Haller Bergleute hatte ihren Grund darin, dass diese ihre Hallstätter Kollegen in der Kenntnis der Grubenvermessung übertrafen; dagegen besaßen die von Aussee in der Markscheiderei die geringste Erfahrung. Nun hatte zwar der Bergmeister von Hallstatt, Wolfgang Huebner, über höheren Auftrag schon am 14. Mai 1523 mit der“ Verschienung“ des Salzberges begonnen, sie aber nicht zu Ende geführt. Die von den fremden Bergmeistern gemachten Teilaufnahmen stimmten weder untereinander noch mit der Hallstätter „Schien“ überein, auch grobe Fehler kamen vor, kurz, der Kommission war mit der Vermessung sehr wenig geholfen. Es fehlte an Aufschlüssen über die Lage, den Umfang und die Versudhöhe der verschnittenen Schöpfbaue und der anzulegenden Verbindungsschürfe. Die fremden Bergleute wussten überhaupt nicht, warum man sie vermessen lies. Bei der „Darschlagung der Schien“ (dem Auftragen der Vermessung über Tage in natürlicher Größe) waren weder die ortskundigen Hallstätter Bergleute noch Fachmänner aus Gmunden zugegen. Die Vermessung war für die Kommission fast wertlos und diese genötigt, ihre Beschlüsse hauptsächlich auf Grund der eigenen Wahrnehmung bei der Bergbeschau nach den damals geltenden bergwirtschaftlichen Grundsätzen zu fassen. Das erste Reformationslibell 1524 suchte zunächst das durch den Raubbau gestörte Gleichgewicht zwischen Vorratswirtschaft und Erzeugung wieder herzustellen, vermehrte die Mannschaft, insbesondere die Zahl der Säuberer, und drang auf die rasche Erschließung der hinteren Lagerteile der Abbauhorizonte im Hallstätter Salzberg. Der Salzberg wurde zum ersten Mal vermessen, doch nicht kartiert, weil man Grubenpläne im verjüngten Maßstab noch nicht anzufertigen verstand. Auch die markscheiderische Aufnahme der Schöpfbaue unterblieb, deren Ausdehnung und gegenseitige Lage war daher nicht genau bekannt. Das Zusammenschneiden der Baue dauerte weiter an, wurde bisweilen sogar absichtlich herbeigeführt, Schutzdämme dagegen kannte man nicht. Der Inhalt des ersten Reformationslibells gliedert sich folgendermaßen: A. Einführungsdekret Erzherzog Ferdinands 1525 Jänner 8. - Beginn I. Teil Das Sieden zu Hallstatt B. Privilegien – Privilegien von 1311 und 1455 durch Erzherzog Albrecht, Ablösung der Jungherrenrechte und Pfannhausstätten 1524 C. Vermessung und Bestandsaufnahme des Salzberges zu Hallstatt 1523 D. Ordnung für den Bergbau – Bergmeister, Bergschaffer, gemeine Bergleute, Besoldung, Unschlitt, besondere Auslagen E. Pfannhausordnung – Feuerarbeit, Sudarbeit, Instandsetzung F. Ordnung für den Eisenwarenbedarf G. Ordnung für den Aufsatz des Werk- und Brennholzes H. Ordnung der Wälder und der Waldarbeit J. Ordnung in der Waldhegung und des Holzbezuges K. Pflegamt Wildenstein L. Ordnung für das Verwesamt Hallstatt: aAllgemeine Bestimmungen – Amtsführung, Aufsichtspflicht, Überwachung des Siedens, Proviantwesen, Neubauten, Feuerwache Ordnung für die Gemeinde Hallstatt – Lebensmittelpreise, Salzbezug, Gründe zu Obertraun Hofschreiberamt Mitverweser und Richter zu Hallstatt Gegenschreiber und Pfieselschreiber II. Teil Das Salzamt zu Gmunden M. Ordnung für das Salzamt in Gmunden a. Amtsführung – Salzfertiger und Aufsicht über das Verwesamt b. Mautamt und Verwaltung in Gmunden c. Handel und Gewerbe in Gmunden d. Traunfall – Fallmeisteramt e. Schifffahrt zu Gmunden – Wasserfahrt bis Stadl f. Das Amt in Stadl g. Die Schifffahrt auf der Traun h. Ordnung der Ladstätten zu Enns, Freistadt, Ardagger und Wallsee III. Teil Verschiedene Ordnungen N. Großkufenhandlung der Stadt Gmunden O. Ordnung der Salzbereitung für den Landrichter ob der Enns P. Ordnung des Handels mit bayrischem Salz Q. Schluss des Einführungsdekrets Mit dem ersten Libell war die Grundlage geschaffen, auf der sich die gesamte Wirtschaft im Salzkammergut für die Folgezeit aufbaute und in den späteren Ordnungen bloß eine zeitgemäße Abänderung und Erweiterung erfuhr. Zeit zwischen dem ersten und zweiten Reformationslibell: Seit dem Jahre 1527 unterstand das Salzamt der Hofkammer als oberster Verwaltungsbehörde des Kammergutes. Mit der Gründung der Hofkammer wurde eine Art „Holding“ für die österreichischen Kammergüter geschaffen. Diese sorgten für regelmäßigen und ausreichenden Zustrom in das fürstliche Budget, zeitweise steuerte das Salz bis zu einem Viertel der Einnahmen bei! Das Lohnniveau im Salzkammergut wurde niedrig gehalten, der Salzpreis den Budgeterfordernissen angepasst; er lag weit über den marktwirtschaftlichen Tarifen, was Salzschmuggel und Schleichhandel förderte. Nun setzten die alles wirtschaftliche Leben umfassenden Vorschriften des ersten Libells auch die Möglichkeit und den Willen der Beamten und Arbeiter voraus, in allem danach zu handeln, und die Macht und Eignung der leitenden Ämter, sie dauernd zur Geltung zu bringen. Gerade damit schien es aber zu Anfang des 16. Jahrhunderts übel bestellt gewesen zu sein, da, wie im zweiten Libell zu lesen, mancher Amtmann und Verweser das erste Reformationslibell nicht kannte. Im Jahre 1532 wurde geklagt, dass ein Mangel an Hofschreibern sei, deshalb dieses Amt lässig behandelt und viel Handlung von Hallstatt nach Gmunden gezogen werde, welches dem Salzhandel unleidlich und eine große Verschwendung wäre. Demnach erging von der n. ö. Hofkammer nach Gmunden der Befehl, um einen tapferen, geschickten und kundigen Mann für einen Hofschreiber zu sehen, dem auch mehr Gewalt als bisher einzuräumen sei. Offenbar hatte sich das Salzamt in Gmunden während des Fehlens einer Amtsleitung in Hallstatt deren Befugnisse angeeignet und nicht die Absicht gehabt, sie in der Folge wieder abzugeben. Neben der Notwendigkeit, die gelockerte Ordnung im Salzwesen wieder zu festigen, sprachen noch andere gewichtige Gründe dafür. Die gewaltige Vergrößerung der Habsburgischen Hausmacht durch den Anfall der Kronen von Ungarn und Böhmen im Jahre 1527 und die Zurückdrängung der Einfuhr fremden Salzes in die österreichischen Länder hatte eine starke Vermehrung des Absatzes von Gmundner Salz zur Folge. Die Sudpfannen in Hallstatt und Aussee waren schon früher vergrößert und, als dies nicht mehr ausreichte, durch den Zubau je, einer weiteren Pfanne verdoppelt worden. Um für die Dauer der Hauptzurichten die Salzerzeugung nicht zu stark einschränken zu müssen, wurde die Errichtung einer dritten Wechselpfanne in Erwägung gezogen, die in Hallstatt aufgestellt werden sollte. Kaiser Ferdinand I. ernannte zu diesem Zweck am 26. August 1562 eine eigene Kommission, an welche sich eine Generalwaldbeschau anschloss. Das Ergebnis dieser Beschau war, dass die Erbauung einer dritten Pfanne in Hallstatt mangels des dazu nötigen Brennholzes untunlich sei. Die fast gleichzeitig mit den Beratungen der Reformationskommissäre beschlossenen Schürfungsarbeiten in Perneck bei Ischl führten zur Aufschließung eines neuen Salzlagers und zum Bau des Pfannhauses in Ischl, mit dessen Hilfe die erhöhten Salzansprüche in der ersten Zeit voll befriedigt werden konnten. Zweites Reformationslibell 1563: Das zweite, von Ferdinand I. am 30 November 1563 erlassene Reformationsibell, reagierte auf den drastischen Wandel in der Salzproduktion, der durch die Boomphase des 16. Jahrhunderts eingeleitet worden war und sich in der Folge ungebremst fortsetzte; das neue Pfannhaus in Ischl eröffnete 1571 und jenes in Ebensee 1607. Das zweite Reformationslibell 1563 trägt den Titel „Reformierte Ordnung des Saltzwesens zu Gmunden und Haalstat. Auffgericht im 1563. Jar“. Dem zweiten Libell das erste von 1524 zum Muster gedient. In Anlage und vielen Einzelbestimmungen herrscht daher zwischen den beiden breite Übereinstimmung. Bei näherer Betrachtung sind folgende Unterschiede zu finden: Gleich zu Beginn wurden die Privilegien und Urkunden mit ausdrücklicher Bezugnahme auf das Libell von 1524 ausgelassen. Ganz verändert erscheint die Pfannhausordnung, weil der Umbau der alten Sudanlage auf die Haller Form eine teilweise Neuordnung der Arbeit erforderlich machte. Das Spital in Hallstatt wird erstmals erwähnt. In die Waldordnungen werden die Ergebnisse der 1561 und 1562 vorgenommenen Generalwaldbeschau detailiert eingearbeitet. Neu ist die Ordnung für das Fuderführen von Hallstatt bis Gmunden. Besonders stark hat die Reform 1563 in das Gmundner Salzamt eingegriffen, das mit dem Einnehmeramt zu den bestehenden Ämtern ein neues mit eigener Instruktion bekam. Der Kleinkufen- und Großkufenhandel – dieser mit der Ordnung von 1544 – sowie die Einrichtung von Salzniederlagen wurden geregelt. Die Errichtung einer großen und kleinen Maut machte die Erneuerung der Instruktion des Mautners und Gegenschreibers nötig. Eine Einschränkung erfuhr die Gewalt des Salzamtes gegenüber der Stadt Gmunden. Das zweite Reformationslibell begründete die neue Ordnung damit, „als sich durch die danach geschehene Erweiterung und Mehrung des Salzsiedens allerlei Veränderungen, Bedenken und Missverständnisse zugetragen, also dass unsere Notdurft erfordert, nicht allein bemeldte (erste) Amtsordnung zu bessern, zu erweitern und zu verändern, sondern auch Beratschlagung darüber zu halten, wie die bisher eingerichtete Veränderung der Pfannen und Erweiterung des Salzsudes und sonderlich die gemachte Ordnung und Austeilung der Wälder zu immerwährender Versorgung des Salzwesens zu richten und beständiglich zu erhalten sei“. Die Reformationskommissäre Christof Urschenböck, Hans Aspan, Jakob Ginger, Wolf Grüntaler und der Salzamtmann Georg Neuhauser fanden das Bergwesen in guter Ordnung. Die Ausrichtung des Hallstätter Salzlagers und die Anzahl der benützbaren Schöpfbaue war befriedigend und reichte auch für den inzwischen wesentlich vermehrten Solebedarf vollkommen aus. Das zweite Libell stellte mehrfache in der Zeit eingerissene Missbräuche ab, erneuerte die Arbeitsordnung und erweiterte die Machtbefugnisse des Hofschreibers dem Bergmeister gegenüber. Die Verantwortlichkeit des Bergmeisters in der Rechnungslegung wurde verschärft und er wurde zur regelmäßigen Berichterstattung an das Salzamt in Gmunden verhalten. Bergtechnische Fortschritte waren seit der Erlassung des ersten Libells keine gemacht worden, der Übergang von den Schöpfbauen zu den Dammwehren erfolgte erst später und auch dann nur zögernd. Die Erschließung des Ischler Salzberges fällt gerade in diese Zeit, weshalb er im zweiten Libell noch nicht erwähnt wird. Im Einführungsdekret des zweiten Libells vom 30. November 1563 heißt es, man habe etliche Exemplare drucken lassen und darunter vier Exemplare mit dem kaiserlichen Siegel beglaubigt, von denen je eines an die Niederösterreichische Raitkammer, an das Salzamt in Gmunden, an das Mautamt in Gmunden und an das Hofschreiberamt in Hallstatt übergeben worden ist. Zur besseren Einhaltung der Bergordnung wurde die Verlesung des zweiten Libells bei jeder vierteljährlichen „Abmaß“ (Vermessung) anbefohlen und den Bergbeamten verboten, ihre Arbeiten durch andere besorgen zu lassen. Auch durften sie ohne Wissen des Hofschreibers fernerhin keinen Arbeiter zum Bergdienst aufnehmen. Dem Bergmeister wurde die jährliche Vorlage des Berichtes über die Streckenauffahrungen und den Werkerstand nachdrücklich in Erinnerung gebracht. Das zweite Libell wahrte die Machtbefugnisse des Hofschreibers in allem, besonders bei der Aufnahme und Entlassung von Bergarbeitern. Dabei fällt die Ermächtigung auf, die es dem Bergmeister erteilte, dienstliche Anzeigen nötigenfalls unmittelbar an das Salzoberamt in Gmunden zu richten. Einiges Misstrauen gegen den Hofschreiber war dabei wohl mitgelaufen. Organisation des Gmundner – Salzamtes: Das Salzamt hatte nicht bloß die Oberleitung der Erzeugungsämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee, sondern überwachte auch die Weiterverarbeitung des Salzes und dessen Verführung in die Lade- und Legstätten des Landes, den Salzfertigerdienst und die Salzschifffahrt sowie das ganze Waldwesen. Die wichtigste Abteilung im Salzamt mit gesonderter Verrechnung war das Einnehmeramt, an dessen Spitze der Einnehmer, als Vertreter des Salzamtmannes, und sein Gegenschreiber standen. Er führte die Hauptkassa, aus der die übrigen Ämter ihre Gelderfordernisse bezogen. Dafür empfing er Gelder vom Deputiertenamt in Prag und dem niederösterreichischen Salzamt sowie die Einnahmen des Mautamtes aus dem Fuderverkauf im Land und die sonstigen Einnahmen. Dem Einnehmeramt fiel außerdem noch die Verrechnung mit den Salzfertigern und die Abrechnung der Salzdeputate zu. Der nach dem Einnehmer gereihte Mautner und sein Gegenschreiber besorgten den Fuderlverkauf im Land, leiteten die Salzausfuhr bis nach Stadel und die Verbauungsarbeiten an der Traun. Dem Mautamt waren auch alle Instandhaltungsarbeiten an den Amtsgebäuden und sonstigen Baulichkeiten überantwortet. Dem Hofkastner oblag die Gebarung mit dem Getreide, er hatte auch die Salzaufschütt und die Salzzähler über das in Gmunden einlangende Fudersalz und das durch die Seeklause abgehende Kufen- und Fasselsalz zu beaufsichtigen. Das Großkufenhandelsamt umfasste die Erzeugung und Ablieferung des böhmischen Salzbedarfes an großen Kufen und Zentnerfassel bis zu den Ladstätten in Linz, Mauthausen und St. Johannes. Die Amtsregistratur, deren Anfänge auf Maximilian I. zurückreichen, bestand für das Kanzleiwesen und das Archiv. Abgesehen von dem Stab an Beamten und Meistern, die jedes der genannten Ämter besaß, gehörten dem Salzamt noch der Medikus für das Sanitätswesen an, dann der Forstmeister für Wald und Jagd, der Fischmeister für die Fischerei und ein meist in Linz wohnhafter „Advocatus Fisci“ als Berater in Rechtsfragen und Vertreter des Salzamtes vor Gericht. Dem Salzamtmann unterstanden unmittelbar das Hofschreiberamt in Hallstatt und die Verwesämter in Ischl und Ebensee, dann die Grafschaft Ort und die Pflegschaft Wildenstein; mittelbar aber auch alle Ortsgemeinden. Damit war der Salzamtmann der oberste kaiserliche Beamte im Kammergut geworden, der nur der Hofkammer in Wien unterstand und verantwortlich war. Der Salzamtmann war verpflichtet, die Verwesämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee in gewissen Zeitabständen zu besuchen und sich über die dortigen Betriebsverhältnisse an Ort und Stelle zu erkundigen. Diese Visitationen fanden in der Regel einmal im Jahr statt und erforderten zusammen etwa 3 Monate. Die Visitationen wurden für den Amtmann zu einer einträglichen Abwechslung des Dienstablaufes. Die Untersuchungen blieben zumeist an der Oberfläche der Dinge haften und waren daher den Verwesamtsleuten auch nicht gefährlich. Bereits 1598 war „das Gmundtnerische Kammerguetswesen“ mit einer jährlichen „Nutzung von etlich“ 100.000 Gulden ein „solches Stuckh und Regale, dergleichen in den österreichischen Landen keines oder doch nit darüber zu finden“, und auch in der Folge bildete das oberösterreichische Salzwesen das einträglichste aller „Kameralgüter“ (Staatsgüter). Zeit zwischen dem zweiten und dritten Reformationslibell: In die Zeit zwischen dem zweiten und dritten Reformationslibell 1656 fällt die durch Luther hervorgerufene gewaltige religiöse Bewegung in Deutschland und Österreich und die Ausbreitung des Protestantismus, der im Salzkammergut überzeugte und treue Anhänger fand. Der Salinenbetrieb litt unter diesen Wirren verhältnismäßig wenig. Die Arbeiter freilich hatten unter der wachsenden Teuerung und den Drangsalen der militärischen Besetzung schrecklich zu leiden. 1622 kam Österreich unter bayrische Pfandherrschaft. Das Erneuern der alten Salzordnung und die Herausgabe eines neuen Libells waren schon lange notwendig geworden, weil die Vermehrung der Salinenbetriebe im Kammergut wesentliche Veränderungen in der Salzerzeugung, der Waldwirtschaft und dem Salztransport im Gefolge hatte und der neue Bergbau in Ischl wie die Pfannhäuser in Ischl und Ebensee einer eigenen Ordnung bedurften. Die Hofkammer hatte schon im Jahre 1620 die Absicht dazu gehabt, war aber durch die böhmischen Unruhen daran gehindert worden. Dann folgte von 1622 bis 1628 die bayrische Pfandherrschaft über das Salzkammergut und auch die kriegerischen Zeiten bis zum westfälischen Frieden im Jahre 1648 waren zur Vornahme einer so umfassenden Verwaltungsreform nicht geeignet. Nun aber konnte die Überprüfung der alten Vorschriften von 1563 und deren Angleichung an die so vielfach geänderten Verhältnisse nicht länger mehr hinausgeschoben werden. Das Salzkammergut war durch die langjährigen Wirrnisse religiöser und wirtschaftlicher Natur und die unerträgliche Teuerung aller Lebensbedürfnisse im Innersten aufgewühlt und dessen Verwaltung, durch die in allen Betriebszweigen eingerissene Unordnung und Unbotmäßigkeit völlig zerrüttet. Besonders während der Amtszeit von Salzamtmann Georg Prugglacher rutschten die Verhältnisse zunehmend ins Arge. Dem von 1625 bis 1653 tätigen Manager war das Heft weitestgehend entglitten, Schlendrian und Misswirtschaft blühten, seine maßlose, egoistische und herrische Art stiftete Unfrieden und Zwietracht. Eine weitreichende Korruptions- und Veruntreuungsaffäre brach ihm schließlich das Genick und führte zu seiner Absetzung. Mit der Resolution vom 25. August 1651 wurde die Erneuerung des alten Reformationslibells beschlossen, doch dauerte es noch weitere drei Jahre, bis die zu ihrer Verfassung erforderliche Hauptvisitationskommission am 20. Juni 1654 ernannt wurde. Zu den auswärtigen Mitgliedern der Kommission zählten der hochbefähigte Hofkammerrat Clement von Radolt als Leiter, Hofkammersekretär Adolf Merpold und Buchhalterei – Raitrat Wolfgang Spitzel. Von Gmunden nahmen noch Teil der Salzamtmann Achaz von Seeau und der Einnehmer Friedrich Streubl. An der ersten Beratung der Kommission am 17. Juli 1654 waren auch Vertreter des böhmischen Deputiertenamtes anwesend, da die Lieferansprüche der Salzversorgung Böhmens von 50.000 auf 70.000 bis 100.000 große Kufen jährlich erhöht werden sollte. Es war dies noch immer nicht der Salzabsatz von der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg, unter dessen Nachwirkungen Böhmen litt, hatte es doch während desselben die Hälfte seiner Bevölkerung und seines Viehbestandes verloren. Das Kammergut war für eine solche Erhöhung der Salzerzeugung nicht gerüstet, dazu fehlte es vor allem an Holz für die Pfannen, die Kufenanfertigung und den Schiffbau. Die Forste waren verwahrlost, viel Windwurf vermoderte unaufgearbeitet, die Aufforstung war unterblieben, es fehlte an der Kontrolle der Holzerzeugung und Abgabe sowie an einem ordentlichen Betriebsplan, weil das Salzamt verabsäumt hatte, die schon längst nötig gewordene Waldbeschau vorzunehmen. Drittes Reformationslibell 1656: Das jüngere dritte Reformationslibell 1656 führt den Titel: „Reformierte Ordnung des Salzwesens zu Gmunden, Hallstatt, Yschl und Ebensee. Angefangen Anno 1655 und geendet im Jahr 1656.“ Im Gegensatz zu den Angaben des Titels ist das Einführungsdekret vom 2. Jänner 1659 datiert, also drei Jahre später als der Druckvermerk. Das hängt mit dem Regierungswechsel 1657 zusammen. Am Beginn des Dekrets erscheint noch Kaiser Ferdinand III. als dessen Aussteller. Erst unter seinem Sohn Kaiser Leopold I. am 26. Jänner 1669 erfolgte durch die kaiserliche Bestätigung die Ratifizierung. Das dritte Libell stimmt auf weite Strecken mit dem zweiten Libell wortwörtlich überein. Die Abweichungen hängen hauptsächlich mit der Eröffnung des Ischler Salzbergbaues (1563) und der Errichtung der Sudanlage in Ebensee (1607) zusammen: Es enthält eine neue Waldordnung auf Grund der Generalwaldbeschau 1630 – 1634. Ganz neu ist die Ordnung im „Ischlerischen Salzwesen“, die sich in ihrer Anlage ganz an die bisherigen Libelle anschließt; dasselbe gilt bezüglich des Ebenseer Pfannhauses. Der dadurch vielfach verstärkte Betrieb erforderte nunmehr auch eine neue, sehr umfangreiche Fertigerinstruktion (1657) und die Regelung des Großkufenhandels und der Kufenanfertigung, sowie die der verschiedenen Entlohnungen bei der Kufenabfuhr nach Linz und Mauthausen. Auch die zu ansehnlicher Höhe gediehenen Salzbezugsrechte verschiedener Art wurden neu geordnet. Die Beziehungen zwischen dem Salzamt und der Stadt Gmunden wurden wiederum reguliert. Außerdem passte man die Instruktion des Schreibers am Stadl bei Lambach den neuen Verhältnissen an. Entfallen ist gegenüber dem zweiten Libell die Salzbereitung (Überwachung des Salzhandels), die wohl zum Teil in den neuen Institutionen aufgegangen ist. Die bisher bestandenen Vorschriften über die Pflichten der Beamten und Arbeiter wie über die Ordnung am Salzberg wurden im dritten Reformationslibell 1656 nicht abgeändert, dagegen haben die Löhne seit dem zweiten Libell eine erhebliche Steigerung erfahren, die durch die inzwischen stark gesunkene Kaufkraft des Geldes und die allenthalben herrschende Teuerung voll begründet war. Die im dritten Libell enthaltene eigene Ordnung für den Ischler Salzberg lehnte sich in den Grundzügen an jene für Hallstatt an. Nunmehr bestanden schon Grubenkarten von beiden Salzbergen, welche die bedeutende Entwicklung derselben während des 90jährigen Betriebes nach dem zweiten Libell erkennen lassen. Die Schöpfbaue waren zwar noch nicht verschwunden, doch stand ihnen in Hallstatt schon eine gleich große Anzahl von Dammwehren gegenüber. Von einer technischen Entwicklung des Salzbergbau- und Sudhüttenwesens ist im 17. Jahrhundert noch nichts zu merken, die Betriebe verblieben in den von alters her eingefahrenen Geleisen. Der Wiener Hofkammer fehlten die nötigen Fachkenntnisse, um auf die eigenartigen Betriebsverhältnisse der Kammergutsalinen fördernden Einfluss ausüben zu können. Der Salzamtmann wurde neuerlich ausdrücklich verpflichtet, die Verwesämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee in gewissen Zeitabständen zu besuchen und sich über die dortigen Betriebsverhältnisse an Ort und Stelle zu unterrichten. Diese Visitationen fanden in der Regel einmal im Jahre statt und erforderten zusammen etwa drei Monate. Die Untersuchungen blieben zumeist an der Oberfläche der Dinge haften und waren daher auch den Verwesamtsleuten nicht gefährlich. Die Klagen über die Saumseligkeit der Ämter in der Vorlage der Jahresrechnungen hörten nicht auf, die angedrohten Strafen blieben aus und um die Verweise der Hofkammer kümmerte man sich wenig. Im dritten Reformationslibell taucht der Begriff „Salzkammergut“ im Jahr 1656 zum ersten Mal auf. Mit dem Reformationslibell von 1656 wurde gleichzeitig die Abschottung der Region nach außen festgeschrieben. Die Saline konkurrierte auf dem internationalen Markt, man wollte tunlichst seine Betriebsgeheimnisse wahren. Die Verfügung formulierte das viel zitierte Betretungsverbot des Salzkammergutes. Die Region war für Fremde fortan weitestgehend abgeschlossen, wer sie bereisen wollte, der musste sich beim Salzoberamt in Gmunden oder beim Verwesamt in Hallstatt einen Pass besorgen. Dieser Anachronismus wurde erst 1825 mit dem aufkommenden Bäderwesen abgeschafft. Mit Fug und Recht konnte man die Reformationslibelle von 1524, 1563 und 1656 auch als Grundgesetz, als „Verfassung des Salzkammergutes“, bezeichnen. Diese Bücher waren eine Rechtskodifikation im weitesten Sinn, die zivil- und strafrechtliche Belange, ökonomische, arbeitsrechtliche, buchhalterische, betriebstechnische Angelegenheiten usw. regelte. Somit haben wir es hier auch mit einer fortlaufenden Gesetzessammlung, einer Betriebs-, Geschäfts- und Hausordnung, einem Lohn- und Preisabkommen etc. zu tun. Diese „Betriebsanleitung für die Firma Salzkammergut“ war die Basis allen Zusammenlebens, eine Art Regelwerk, das immer wieder herangezogen wurde. Zeit nach dem dritten Reformationslibell: Im Jänner 1707 erfolgte durch den neuen Hofkammerpräsidenten Gundacker Thomas Graf Starhemberg die Ankündigung einer neuerlichen Hauptvisitation des oberösterreichischen und steirischen Salzwesens unter der Leitung von ihm und dem Buchhaltereiraitrat Schickmayr. Die Kommission, welche ihre Aufgabe sehr ernst nahm und gründlich vorging, fand in allen Verwaltungszweigen eine erschreckende Unordnung und grobe Missbräuche. Fahrlässigkeit, Bestechlichkeit und Betrug waren die gewohnte Mittel geworden, deren sich die Beamten bedienten, um sich den Dienst zu erleichtern und ihr Einkommen zu erhöhen. Was war natürlicher, als dass die Meister und Arbeiter dem Beispiel ihrer Vorgesetzten folgten und sich in ähnlicher Weise Vorteile auf Kosten des Werkes zu verschaffen suchten. Die hierüber erstatteten Befehle machen den Beamten die genaueste Beachtung des Reformationslibells, aller Hofkammerbefehle, Kommissions- und Amtsverordnungen zur strengsten Pflicht. Die Beamten sollen die sie betreffenden Weisungen abschriftlich besitzen und sie dem Amtsnachfolger übergeben, damit sich künftig niemand mit der Unkenntnis der Verordnungen ausreden könne. Der energische Hofkammerpräsident Graf Starhemberg lies es bei dem ersten Eingriff in die Verwaltungszustände des Salzamtes nicht bewenden, sondern dehnte das Säuberungswerk auch auf die Verwesämter und sonstigen Betriebszweige aus. Im März 1709 verlangte er vom Salzamt die Vornahme einer Untersuchung über alle Personalangelegenheiten und die Absendung eines Berichtes zu seinen eigenen Händen. Über Auftrag der Hofkammer fand 1710 eine Beratung über die geplante Wirtschaftsreform des Salzwesens statt, an welcher jedoch der Salzamtmann Graf von Seeau nicht teilnehmen konnte. Viel kam hierbei nicht heraus. Gründung der Ministerial - Bankodeputation 1703: Mit der 1703 gegründeten Banco del Giro, die 1706 von der Wiener Stadtbank abgelöst wurde, ging die Oberleitung des Salzwesens im Kammergut an die Ministerial - Bankodeputation als Mittlerstelle zwischen der Bank und der Regierung über. Die erste amtliche Mitteilung über diese Neuerung langte in Gmunden aber erst im Jahre 1715 ein. In der Zeit von 1713 bis 1723 fand eine weitere Umbildung der Zentralverwaltung durch die Schaffung der Bankalität und des Bankalguberniums statt. Der Einfluss dieser Neuordnung auf die Verwaltung des Salzwesens im Kammergut äußerte sich lediglich in finanzpolitischer und administrativer Hinsicht, die betriebstechnische Seite des Salzwesens blieb nach wie vor der Hofkammer überlassen. Mit dem Übergang der staatlichen Geldwirtschaft an die Wiener Stadtbank unter Aufsicht der Ministerial - Bankodeputation war auch das Gmundner Salzamt der neuen Zentralstelle Ende Juni 1724 in allem angegliedert worden. Vom 1. Juli 1724 an kamen die Erträge des Salzverkaufes der Wiener Stadbank zugute, diese hatte aber alle nötigen Ausgaben für die Salzproduktion zu tragen. Die 1705 erfolgte Vereinigung der Hofkammern in Innsbruck und in Graz mit der Wiener Hofkammer, durch welche das ganze Salzwesen in Österreich unter eine gemeinsame Oberleitung gestellt wurde, brachte für das Gmundner Salzamt keine sichtbare Änderung; das benachbarte Verwesamt in Aussee behielt auch weiterhin seine selbstständige Stellung. Erst 1741 wurde das Hallamt in Aussee in das Gmundner Salzamt eingegliedert. Reformen des Salzamtmannes v. Sternbach: 1743 übernahm Johann Georg Freiherr von Sternbach, der große Reformer des oberösterreichischen Salinenwesens, die Leitung des Gmundner Salzamtes. Die Überfüllung des Mannschaftsstandes blieb auf die Holzarbeit nicht beschränkt, auch auf den Salzbergen und in den Pfannhäusern waren viel zu viele Arbeiter angestellt, allerorts herrschte Unwirtschaft und Verschwendung. Die von Sternbach in wenigen Jahren durchgeführte Verringerung des Personalstandes auf das wirtschaftlich gerechtfertigte Ausmaß war seine schwierigste Leistung; außerdem erneuerte er die veralteten Einrichtungen in den Betrieben, modernisierte das Markscheidewesen auf den Salzbergen, wandelte das Einnehmer- und Mautamt in eine zeitgemäße Buchhaltung und Kassa um. Sternbachs Reformen stießen begreiflicherweise vielfach auf Widerstand, am erbittertsten waren die Holzarbeiter über die zahlreichen Entlassungen und die erhöhten Leistungsanforderungen. Es kam zu einem Aufstand der Holzknechte in Ischl und zu offenem Aufruhr in Ebensee, der von den betroffenen Holzmeistern und Beamten geschürt wurde. Die wenigen, dem Salzamtmann ergebenen Beamten wurden tätlich angegriffen und misshandelt. Da griff die Regierung mit aller Schärfe ein, sie entsandte eine Untersuchungskommission mit ausgedehnten Vollmachten nach Gmunden und gab ihr 300 Mann Infanterie und 30 Mann zu Pferd als Unterstützung mit. Der Widerstand der Arbeiter war bald gebrochen, sie unterwarfen sich der neuen Ordnung. Sternbachs Reformeifer lies nichts unberührt. Um die drei Salzwerke in Ischl, Hallstatt und Ebensee auch nach außen hin einander gleichzustellen, wurde der bisherige Titel „Hofschreiber und Verweser“ in „Pfannhaus- und Bergverwalter“ abgeändert; die Gegenschreiberstellen wurden aufgelassen und deren Dienst in Hallstatt, Ischl und Ebensee den dortigen „Fuderzählern“ übertragen. Die Vereinigung des Einnehmeramtes mit dem Mautamt in ein Kassenamt ersparte nicht bloß die laufenden Regieausgaben, sondern auch Gehaltsforderungen, da Buchhalter und Kassier wesentlich geringere Bezüge hatten wie früher der Einnehmer und Mautner. 1745 wurde das Gmundner Salzamt zum Oberamt erhoben. Noch 1745 wurde das Salzamt verpflichtet, bei der Aufnahme von Beamten den Einheimischen den Vorzug zu geben. Die Söhne der Amtsangehörigen hatten begreiflicherweise den nächsten Anspruch und genossen alle Förderung durch Stipendien und sonstige Hilfe, doch fanden auch Fertiger- und Bürgersöhne Aufnahme in den Salzdienst. Eine Ausnahme machten nur die Ärzte, die von auswärts geholt werden mussten. Der Mangel an anderweitigen geistigen Berufen im Salzkammergut, der seinen Bewohnern anerzogene Drang nach der sicheren Versorgung im kaiserlichen Dienst und die wachsende Überbevölkerung führten zu einer Häufung der Angebote auf Beamtenstellen, die den Bedarf beträchtlich überschritten. Es folgte ein Wettstreit der Bewerber, die durch möglichst hohe, dem Salzamt angebotene Darlehen den Vorrang bei Personalentscheidungen zu erringen suchten. Die stets geldbedürftige Hofkammer nahm die Darlehen gerne an und gewährte in den meisten Fällen zwar nicht die angestrebte Stelle selbst, sondern bloß die unverbindliche Anwartschaft auf eine solche, ohne sich über den Zeitpunkt der Ernennung, den Dienstort und die Besoldung zu äußern. Diese Anwärter mussten oft Jahre lang auf ihre Anstellung warten und dienten anfänglich meist unentgeltlich, bevor sie auf eine wirkliche Beamtenstelle eingereiht wurden. Der Charakter des Darlehens als Kaution bestand bereits zu Anfang des 17. Jahrhunderts, zum klaren Ausdruck kommt er aber erst in einer Resolution Kaiser Leopold I. vom 13. Oktober 1657. Die Kaution war von den anzustellenden Beamten zu erlegen und diente zur Deckung des Salzamtes für eventuelle Verluste aus dem Verschulden des Darlehengebers. Sie blieb im Amt ruhen, wenn der Sohn dem Vater im Dienst folgte oder wurde den Erben nach abgeschlossener Rechnungsprüfung und nach Abzug der allfälligen Restschuld rückerstattet. Die Kaution blieb dauernd an die Dienststelle gebunden und war vom Nachfolger einzulösen. Darlehen über das Kautionsausmaß hinaus wurden auch in der Hoffnung gegeben, die angestrebte Stelle dauern behalten zu dürfen. Die kautionspflichtigen Beamten hatten überdies für sich und die Frau Verzichtsrevers zu unterfertigen, mit denen sie das Salzamt ermächtigten, sich mit der Kaution für alle materiellen Nachteile zu entschädigen, die diesem während der Dienstzeit des Beamten aus seinem Verschulden erwachsen waren. Der Rechtsanspruch des Ärars bezog sich sowohl auf Hab und Gut des Mannes wie auf das Eigentum der Frau und deren künftig, zu erwerbenden Güter. Die dritte und letzte Bedingung, welche der neuernannte Beamte außer der Kautionsleistung und der Ausstellung der Verzichtsrevers noch vor dem Antritt des Dienstes zu erfüllen hatte, war die Ablegung des Gelübdes in die Hände des Salzamtmannes. Erst unter Baron Sternbach wurde mit dem System der Darlehen endgültig gebrochen und die Besetzung der offenen Stellen auf Grund der vom Salzamt zu erstattenden Dreiervorschläge ausnahmslos vorgenommen. 1776 wurden die Salzfertigerrechte den Berechtigten im Salzkammergut gegen eine jährliche Entschädigung von je 300 Gulden C. M. abgenommen. Ideen der Aufklärung Ende des 18. Jahrhunderts: Das Salzkammergut als Staat im Staate geriet mit Ende des 18. Jahrhunderts zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik. Vor allem den Aufklärern, die für einen „logischen Staatsaufbau“ und gegen jegliche Sonderregelung kämpften, waren die Reformationslibelle ein Dorn im Auge, weil sie „jede Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichheit mit anderen Einheiten vermissen“ ließen. Besonders die Linzer Behörden stießen sich an der „exempten“ (= rechtsfreien) Landschaft im Süden, die Wien quasi als Exklave unterstellt war. 1757 gelang es der Linzer Landeshauptmannschaft, die dritte Instanz der Rechtsprechung von der Hofkammer an sich zu ziehen, mit dem Argument, dass das Beschreiten dieses Rechtsweges für viele Salzkammergutbewohner wegen des weiten Weges nach Wien faktisch unmöglich sei. Trotzdem bestätigte Maria Theresia das Grundgesetz – die Reformationslibelle – nochmals ausdrücklich. Die Integration nach Oberösterreich und das Ende des Staates im Staate waren indes nicht mehr aufzuhalten. Schon in den 1770er – Jahren wanderten das Polizei- und Steuerwesen nach Linz. Der letzte landesfürstliche Eigentümer des Salzkammergutes war Kaiser Josef II., der 1780 die Alleinherrschaft über die österreichischen Erbländer übernahm. Aufhebung der Reformationslibelle unter Josef II.: Josef II. erbte durch den Tod seines Vaters im Jahre 1765 ein Riesenvermögen von ungefähr 18 Mio. Gulden. 12 Mio. davon brachte er in den fast bankrotten Staatshaushalt ein, für die restliche Summe wurde ein Familienversorgungsfonds eingerichtet, der von nun an das „Erzhaus“ finanziell vom Staat unabhängig machte. Am 10. Juli 1782 wurde das Salzkammergut von Josef II. dem Staat überantwortet. Kaiser Josef II. hatte damit die alte Kammergutverfassung aufgehoben und unterstellte 1783 diese Region politisch der Landeshauptmannschaft ob der Enns. Als Abschluss dieses Rechtsaktes erfolgte 1786 die Aufhebung der Reformationslibelle. Gründung der ärarischen Salzproduktion: Bis zu diesem Zeitpunkt war zwischen dem Besitz des Monarchen und dem Staatsbesitz nicht unterschieden worden, beides bildete eine Einheit. Nun differenzierte man, und damit erlosch der alte, ursprüngliche Rechtsbegriff vom „Privatbesitz“ des Monarchen. Die Region wandelte sich vom „Kammergut“ zum „Ärar“ (von lateinisch „aerarium“ = Bezeichnung für Staatskassa und Staatsvermögen). Mit der Eingliederung des Kammergutes in das übrige Oberösterreich endete auch das uralte Recht der Salzarbeiter auf Befreiung vom Militärdienst. Unter Leopold II. wurde 1791 die Gerichtsbarkeit an den Magistrat Gmunden übertragen und endgültig dem Salzoberamt entzogen. Damit war der letzte Rest der alten Verfassung des Kammergutes endgültig beseitigt worden. Organisation des Gmundner - Salzamtes im 19. Jahrhundert: Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren im Gmundner Salzoberamt 70 Beamte beschäftigt, an deren Spitze der Salzoberamtmann stand. Ihm beigestellt waren 5 bis 7 Salzoberamtsräte als Abteilungsleiter für das Berg- und Hüttenwesen, die Wald- und Landwirtschaft, den Salzverschleiß und Transport, und noch verschiedene andere Angelegenheiten wie Provisionen, Vogtei und Stiftungen. Der Salzoberamtmann und seine Räte bildeten zusammen das Oberamtsgremium, dem auch der erste Buchhalter angehörte. Diesem Gremium unterstanden in weiterer Folge die Salzerzeugungs- (Verwes-) ämter, zuerst nur von Ebensee, Ischl und Hallstatt. Vom Jahre 1826 an kam auch Aussee dazu, dass bis dahin ein eigenes Oberamt gewesen war. Am 1. Juli 1831 ging die Oberleitung der Saline Hallein an das Salzoberamt in Gmunden über. Am 1. November 1849 wurde die Salzburger Berg-, Salinen- und Forstdirektion gegründet und das Gmundner Oberamt musste die Leitung der Saline Hallein wieder abgeben. Der geringe Rest an politischen, gerichtlichen und wirtschaftlichen Einfluss im Kammergut, der dem Salzamt im 19. Jahrhundert noch geblieben war, ging im Revolutionsjahr 1848 verloren, das mit den herrschaftlichen Rechten aufräumte und den Untertanenverband löste. An die Stelle der veralteten Pflegämter traten die Bezirkshauptmannschaft, die Bezirksgerichte und die Steuerämter, der Wirkungskreis des Salzoberamtes blieb auf das Salz- und Forstwesen beschränkt. Das Salzoberamt blieb bis zum Jahre 1850, also über ein Jahrhundert bestehen. 1850 kam es zu seiner Auflassung und an dessen Stelle zur Errichtung der kk Salinen- und Forstdirektion für Oberösterreich mit dem Sitz in Gmunden. Die kk Salinen- und Forstdirektion hatte gegenüber dem alten Salzoberamt durch die Lostrennung der politischen und gerichtlichen Befugnisse in ihrer Machtstellung bedeutend verloren. Die Salzkammergutforste wurden im Jahre 1850 vom Salinenwesen wirtschaftlich getrennt. 1868 erfolgte die Gründung der Staatsforste als selbstständiger Wirtschaftskörper. Auflösung des Gmundner - Salzamtes 1868: In weiterer Folge lies die Regierung aus finanziellen Gründen die Salinenämter direkt dem Finanzministerium zu unterstellen. Damit war die Salinen- und Forstdirektion Gmunden überflüssig geworden, ihre Auflösung erfolgte mit kaiserlicher Entschließung vom 15. Oktober 1868. In Gmunden verblieb lediglich das Salzverschleißamt. Am 1. November 1877 wurde der gesamte Salzverschleiß des Kammergutes nach Ebensee verlegt. Damit waren die letzten Reste des einst so mächtigen Salzoberamtes aus Gmunden entfernt. Bei der Unterstellung der Salinenverwaltungen unmittelbar unter das Finanzministerium wurde der Saline in Ebensee als der größten und bedeutendsten der Vorrang eingeräumt. Deren Vorstand war zugleich auch der Vorstand der übrigen Salinenverwaltungen des Salzkammergutes und stand als solcher im Rang eines Oberbergrates. Gründung der österreichischen Salinen 1925: Nach Zertrümmerung der alten Monarchie kam es zu einer Umstellung wichtiger Zweige der staatlichen Hoheitsverwaltung in kaufmännisch geleitete Unternehmungen. Die österreichischen Salinen wurden selbstständig und Anfang 1925 unter die Leitung einer Generaldirektion gestellt. 1926 errichtete das Finanzministerium die Generaldirektion der österreichischen Salinen in Wien. Im Herbst 1975 verlegte man im Zuge einer Reorganisation die Generaldirektion der österreichischen Salinen wiederum von Wien nach Bad Ischl in die Nähe der Produktionsstandorte. Gründung der österreichischen Salinen AG 1979: Am 1. Jänner 1979 wurde die historische Salinenverwaltung aufgelöst und die österreichische Salinen AG gegründet. Die österreichische Salinen AG, in welche sämtliche Betriebe und Liegenschaften des Bundesbetriebes der österreichischen Salinen übertragen wurde, befand sich zu 100 % im Besitz der Republik Österreich. Die gesetzliche Basis für diese Rechtsformänderung war das Salzmonopolgesetz 1978, das von allen drei im Parlament vertretenen Parteien einstimmig beschlossen wurde. Durch dieses Gesetz wurden auch die bis dahin noch in Geltung gestandenen Artikel der Zoll- und Staatsmonopolordnung vom 11. Juli 1835 aufgehoben. Privatisierung der österreichischen Salinen AG 1997: Am 7. Mai 1997 übernahm eine private, österreichische Käufergruppe als neuer Eigentümer in Form einer Erwerbsgesellschaft, der Salinen Beteiligungs - GmbH, die Österreichische Salinen AG mit allen ihren Gesellschaften. 2001 kam es zur Verschmelzung der Salinen Beteiligungs - GmbH mit der österreichischen Salinen AG zur Salinen Austria AG. Gleichzeitig wurde der Produktionsstandort „Salzbergbau Salzkammergut“ der Salinen Austria AG, in welchem die Salzbergbaue Altaussee, Hallstatt und Ischl zusammengeschlossen sind, gegründet. Salinen – Eigentümer und Organisation: 1449 Ablöse der Hallinger – Rechte durch Kaiser Friedrich III., Grundstein für einheitliche Verwaltung und Monopolisierung. 1835 Gesetzliche Verankerung des Salzmonopols 1850 Gmunden Salinen- und Forstdirektion 1868 kk – Finanzministerium Wien 1905 - 1926 Finanzlandesdirektion Linz 1926 - 1938 Alpenländische Salinen Wien 1938 - 1945 Ostmärkische Salinen Wien 1945 - 1975 Eigentümer Republik Österreich, Generaldirektion in Wien 1975 Ausgliederung aus dem Bundesbudget 1979 Aktiengesellschaft 1995 Wegfall des Monopols 1996 - 1997 ÖIAG Ausschreibung für Privatisierung 1997 Privatisierung an österreichische Gesellschafter Verwendete Quellen: Carl Schraml „Die Entwicklung des oberösterreichischen Salinenwesens im 16. Und 17. Jahrhundert“, Jb. des OÖ Musealvereines, 83. Bd., Linz 1930 Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis in die Zeit nach den Franzosenkriegen“, Wien 1934 Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes 1850“, Wien 1936 Carl Schraml „Vom Salzamt zur Generaldirektion“, Werkszeitung Österreichische Salinen, 4. JG, 12. H, Wien 1931 Ischler Heimatverein „Bad Ischl Heimatbuch 2004“, Bad Ischl 2004 Ferdinand Krakowizer „Geschichte des Gmundner Salzhandels“, Werkszeitung Österreichische Salinen, 3. JG, 8. + 9. H, Wien 1930 Michael Kurz „Von der Grundherrschaft zur Tourismusdestination 350 Jahre Salzkammergut“, OÖ Heimatblätter, 60. JG, 3. + 4. H, Linz 2006 Ferdinand Tremel „Die Ausseer Hallordnungen des 16. Jahrhunderts“, Veröffentlichungen Österr. Museum für Volkskunde, Bd. XVI, Wien 1975 Kurt Thomanek „Salzkörner“, Leoben 2007

  • Frauen- und Kinderarbeit im Salzberg | glueckauf

    Frauen- und Kinderarbeit im Salzberg 塩採掘における女性と児童労働

  • Schulen | Via Salis Bad Ischl

    Salzkammergut Salzbergbau Sozialgeschichte Schulen ソーシャル–学校: 労働者の子供たちの教育のために、コミュニティがサルザムトと共有したカンメルグトルテンに学校がありました。校長は通常両親自身が支払いましたが、事務所は貧しい労働者の学費を支払いました。 バート・イシュラー・ボーデンの最初の学校は、おそらく「フライエン・マルクト・ラウフェン」にあり、そこでは、学校長のハイロニムス・セイフェルダーが早くも1519年に働いていたと言われています。 1550年にイシュルに校長がいたことが知られています。最初の校舎は、1560年にMarkt Ischlに、1567年にLauffenに自治体によって建設されました。 学校を卒業した少年たちにとっては、帝国奉仕または製造業への受け入れが原則でした。ハルシュタットとイシュルのザルツベルゲンでは、息子は通常、同じ奉仕部門で父親を追いかけていました。少年が貿易を学んだ場合、事務所は熟練した職人に料金または見習い料金を支払いました。 18世紀の最後の四半期まで、Kammergutの学校制度は以前と比べて大きな改善は見られず、学校の数が増えただけでした。 1767年には、ハルシュタットとゴイーザーンに加えて、ローフェン、イシュル、エーベンゼー、オーバートラウン、セントアガサに学校がありました。 学校の先生は給料が低かったが、彼らと彼らの未亡人は任務に就いた。彼らの知識は非常に限られていたので、レッスンの主要な主題であったキリスト教を除いて、彼らは子供たちにほとんど教えることができませんでした。結局のところ、校長の大多数は書記官から来ており、彼らの未亡人は授業を続けることを許可されていました。学校長はまた、常に宗教委員会と宣教師の上司と合意して任命されました。 1769年に、サルザムトによって支払われた教区の教師に加えて、イシュルには市場と宗教的な教師がいて、前者とは独立して教え、近隣の教区でキリスト教徒も教えました。 1774年12月6日、マリア・テレジアの下で大規模な学校改革が行われました。 いわゆるささいな学校はすべての教区に設置されるべきです。最初のささいな学校がどのように設計されたかは、Abbot JohannIgnazFelbigerの「CoreandMethodBook」で読むことができます。 「子供たちは午前8時前に学校に集まり、適度にペアで教会に行きます。聖なるミサの後、彼らはまた学校に戻ります。そこで彼らは祈り、名前が読み上げられます。 3/49から½10まで、小さな生徒は文字を知り、綴ることを学びます。 ½10から½11までカテキズムが読まれます。 ½11が祈られ、½12まで算数の指導と練習をしている算数の学生を除いて、学生は解雇されます。」 Kammergutortenの学校は、政府によって作成された統一されたカリキュラムに従って些細な学校として1774年以降継続され、認定された教師によってのみ管理されていました。教師は、教授法を習得するためにリンツに旅行し、地元の師範学校でコースを受講し、それを完了した後、試験を受ける必要がありました。 イシュルのささいな学校では、教師用のステップと2つの黒板が付いたイーゼルを備えた、校長のアパートとは別の1つの教室しか必要ありませんでした。 年長の子供たちが家事を完全に奪われないように、子供たちが朝に出席するだけでよい半日クラスが導入されました。 それ以来、宗教指導はもはや学校長によってではなく、週に2回の専門家によって行われた。 裕福な親は年に1ギルダーの学費を自分で支払わなければならず、貧しい労働者はサルザムトによって支払われ、非常に貧しい子供たちにも教科書が提供されました。公立のささいな学校の維持費は州に下がった。 ささいな学校の後には、より高い学習目標を持つ公立の中等学校または師範学校が続き、ささいな生徒は2年生の後に転校することができました。 1782年、イシュルは不十分になった古い部屋のために新しい校舎を手に入れました。 1816年には、生徒数はすでに400人を超えていたため、3番目の教室と2番目のアシスタントが必要になりました。 1782年、イシュルはトラウンの左岸のメインブリッジ近くに新しい校舎を建てましたが、すぐに混雑しました。緊張を和らげるために、1791年に「ツムファンドル」旅館で最初の学校のクラスがファンドルに設立されました。 1816年、イシュルには2人のティーチングアシスタントと400人(!)の生徒がいる教師がいました。 公立小学校の空席の補充は、各学部の学校長を任命した司教団による看護師事務所の提案に基づいていた。 ささいな学校の校長は永久に雇われました。ささいな学校の教師たちは、公務員や聖職者と対等な立場に置かれました。 生徒の数が1人の教師にとって多すぎる場合、当局は彼に低い給料のアシスタント教師を提供しました。カテキストは特別な給料を受け取っていませんでしたが、彼は宗教的な指導をしたことに対して報酬を与えられました。 1817年の初めに施行された皇帝の命令により、教職員にはかなりの量の余分な仕事が生じました。これによると、学校を卒業した12〜15歳の若者のために日曜日と祝日の繰り返しの授業が導入されました。 。製塩所サービスの申請者は、リピートスクールに通ったことの証明を提出しなければなりませんでした。 成長する女性の若者にとって大きなメリットは、グムンデン、エーベンゼー、イッシュル、ハルシュタット、オースゼー、アルタウッセに編み物学校が設立され、法廷から特別な支援を受けたことです。彼女は授業料を支払い、時には教師を称え、学校に薪を与えました。手工芸の先生が運営する編み物学校にも、塩鍋からの女の子が定期的に通っていました。 1819年には、3人の教師の部屋があるイシュルのささいな学校はすでに小さすぎて、4番目の部屋の接続が必要になりました。しかし、学童の数は増え続け、1825年には、教師と3人の助手がそれぞれ2つの学部を持つ2つの学校のクラスで420人の子供を教えました。そのため、1部屋に規定された最大80名の生徒数を大幅に超え、5番目の教室の調達を延期することはできなくなりました。 1839年、皇帝は11,086ギルダーの改修を承認しました。これには、5番目の教室も含まれていました。それまで、学校は古くて完全に不十分な部屋に収容され、建物は保存状態が悪く、階の高さは低すぎました。 1832年に児童の数が460人に増えたため、4つの学科の各クラスで100人以上の生徒が開催され、教師は煙のためにしぶしぶ過密で不健康な部屋に入りました。ある民家で絶対に必要な5番目の教室を借りるために、博士。ワイラーはその利益に異議を唱えることに同意した。 drワイラーはまた、市場の若い女性を引き受け、1832年にイシュルで完全に彼自身の費用でカンメルグートに最初の手工芸学校を設立し維持しました。早ければ翌年、100人の女の子がそこで無料のレッスンを楽しんだ。 drワイアラーはまた、紡績学校に必要な原材料を購入し、子供たちの利益のためだけに学校の製品を使用しました。彼は最も貧しい人々に服を着せ、勤勉な人々にプレゼントを贈りました。 イシュル近くのファンドルにある小さな村の学校も1835年に拡張が必要であり、新進気鋭の町の学校に優しい住民がそれを求めていました。 1845年に設立され、冬季にオープンしたハルシュタットとエーベンゼーのスープ施設は、製塩業者の学童にとって有益な福祉施設でした。 1869年5月14日、「ReichsVolksschulgesetz」が可決されました。 「各小学校は公立の機関であり、信条に関係なく若者が利用できる。」とりわけ、8年間の義務教育が導入され、教材や学校図書館のコレクションが設立された。 その後、学校制度は大幅に上昇しました。 使用されたソース: カール・シュラムル「アッパーオーストリアの塩は16世紀初頭から18世紀半ばまで機能する」、ウィーン1932年 カール・シュラムル「1750年からフランス戦争後の時代までの上部オーストリアの製塩所」、ウィーン1934年 カール・シュラムル「1818年から1850年の製塩所の終わりまでの上部オーストリア製塩所」、1936年ウィーン イッシュルホームクラブ「バートイシュルホームブック2004」、バートイシュル2004 FXマナート「イシュルとイシュルの人々の...」、バート・イシュル2012 FXマナート「イッシュルとイッシュルの人々から...2.0」、バート・イシュル2016

  • 22 Dicklberger Strasse | glueckauf

    22 Antonius Dicklberger Strasse アントン・ディクルバーガー:イシュル塩鉱山の鉱夫 バイオグラフィー: 1780年に生まれ、妻のヴァルブルガと結婚したアントンディクルバーガーは、彼の人生が終わるまでバートイシュルに住んでいました(1813年に建てられたフランツベルグハウスの最初の入居者)。鉄の勤勉さ、完全な知識と豊富な経験の人として、彼は1808年にIschlerSalzbergの山のマスターに任命されました。在職中、彼は特別な補償なしで5人の生徒(山の学生)を教えました。 Hofkammerは、さまざまな鉱山を推定および評価するために、彼を鉱業の専門家として選びました。 Dicklbergerは、アッパーオーストリアの塩鍋の彼の包括的な歴史に何年も取り組んでおり、したがって、彼自身を永続的で名誉ある記念碑に設定しました。 1817年4月15日、彼は2巻の作品をソルトオフィスに提出することができました。彼の功績により、彼は最高の賞として法廷からオーアのミドルゴールド市民メダルを授与され、オーバーエスターライヒの製塩所の歴史を創造するための彼の努力が認められ、名誉を授与されました。 50ドゥカートの贈り物。 年齢が上がるにつれ、彼は病気になり、1836年に1年間の休暇を開始し、サービスに戻ることはなく、1838年に引退しました。彼は1840年に亡くなりました。彼の未亡人は、墓にラテン語の碑文が建てられた記念碑を持っていました。これには、ドイツ語で次の文言が含まれています。 1840年10月22日、61歳で主に眠りに落ちました。彼が安心して休むことができますように。」 2010年、それにふさわしい鉱夫に敬意を表して、エック村のバートイシュル市庁舎は彼にちなんで通りに「アントニウス-ディクルバーガー-シュトラーセ」と名付けました。 ソルトワークスの元従業員であるバート・イシュルのトーマス・ヌスバウマーは、歴史的作品を現在の書き方に翻訳し、2018年にオリジナル版のDVDを収録した2巻の作品として出版しました。

  • Knappenkost und Knappentrunk | glueckauf

    KnappenkostとKnappendrink 残った食料、衣類、備品に加えて、3000年前までの人間の糞便が高山の塩山に保存されています。近年、特にハルシュタットの塩鉱山で行われた豊富な発見から、青銅器時代の鉱山労働者の食生活の良い写真を得ることができます。 調理スプーンと大きな鍋の破片の発見は、調理がピットの現場で直接行われたことを示しています。大きな焦げた木片は、強力なピットファイヤーが維持されたことを示しています。これは、光と調理の火の源として機能するだけでなく、ピットの天候を暖め、天候のドラフトを増加させました。 3000年前の素晴らしい料理の火で何が準備されていたのでしょうか。 大麦、キビ、ソラマメの残骸、およびかじった動物の骨の破片は、ハルシュタット鉱山労働者の排泄物に見られます。ハルシュタットの鉱山労働者のメインコースは、おそらく今日のリッチャートと同様に、豆類と劣った肉の皮から作られたボリュームのあるシチューでした。彼らは小さな木製の容器から水や牛乳を飲みました。 排泄物の検査はまた、事実上すべての鉱夫が腸内寄生虫に感染していることを明らかにしました。これは腹痛、疝痛および下痢につながりました。 ハルシュタットの鉱山労働者は、ハードワークのために大規模な関節関節症に苦しんでいました。さらに、炭水化物が豊富な食事は深刻な虫歯を引き起こしました。 そのため、先史時代のハルシュタット鉱山労働者は、仕事から身をかがめて静かな場所を常に探していた、ほとんど歯のない鉱山労働者でした。本当にいい鉱夫の人生ではありません!!! 鉱夫の食事に関する最も近い情報は、中世初期の著作から来ています。 これらの情報源は、必要な食料、その価格、および食料を入手する際の大きな困難に関する重要な情報を提供します 中世でも、毎日の食事は一方的で、ビタミンが不足していました。初期のシフトが始まる前に、鉱山労働者はライ麦粉、水、塩からマッシュを準備しました。昼食は例外なくパンとベーコンを食べました。夕方には、シュマーンやニョッキなどの卵生地料理を食べました。テーブルドリンクは主に水とミルクでした。 大量のアルコールは、一般的に、教会の祭りや祝日などの休業日にのみ飲むことができます。それだけでは十分ではありませんでした。 17世紀のザルツカンマーグートでは、鉱夫たちは1年に58回の休業日を過ごしました。 栄養不良と勤勉さのために一部の鉱夫が麻薬に頼ったという事実は、今日では理解できるようです。アルコールは、病気の強壮剤および治療法と見なされていました。 市場での無料購入を鉱山労働者に提供することは非常に困難であったため、多くの鉱山で現物支払いが導入されました。 取引は、配達される食料の正確な量とその価格を設定します。規定は基本的に穀物、ラード、ベーコンで構成されていました。 1553年頃、カリンシアの金鉱山の既婚労働者に、小麦粉3 kg、ラードと肉1 kg、パン10斤が14日間与えられました。 取引が鉱夫に平均20%高い価格を請求したと仮定すると、これは無視されるべきではない取引のための追加の利益をもたらしました。 貿易はまた、彼らがとにかく飲み物、ゲーム、そして女性にしかそれを使わないと思ったので、鉱夫にできるだけ少ない現金を与えるように努めました。 この「無料のお金」で、鉱山労働者は、塩、油、野菜、ワイン、シュナップスなど、他のすべての食品や高級品を法外な価格で取引から購入しなければなりませんでした。 古いファイルは、ザルツカンマーグートの特別な機能について報告しています-塩鍋: 1815年には、2,900人のアラブの塩採掘者とその家族に供給するために70,000人の鉱夫または3,100トンの穀物が必要でした。穀物のほとんどは、ハンガリーからドナウ川とトラウンを経由して船で入手する必要があり、高価でした。供給コストを下げるために、マリア・テレジアの下で、若い鉱夫のために塩事務所によって結婚許可証が導入されました 。 穀物価格が高かったとき、Oberamtは単に結婚許可証の発行をやめました。その結果、世話をする家族の数は急速に減少しました。 しかし、若い結婚可能な男性は、禁止のためにザルツカンマーグートを大騒ぎで去りました。家族を始めたいという衝動は、州の塩鉱山での低賃金の苦痛の喜びよりも大きかった。歯を磨くと、オベラムトは結婚の禁止を何度も撤回し、若者がザルツカンマーグートに戻ることができるように結婚のお金を払わなければなりませんでした。 ザルツカンマーグートでの食糧供給に向けた重要な一歩は、1765年からのジャガイモ栽培の導入でした。人口はすぐにジャガイモを食べることに慣れ、ジャガイモの栽培は急速に増加しました。 1807年にザルツカンマーグートで50トン以上のジャガイモが収穫されました。 18世紀半ば頃、自由市場の状況が大幅に改善したため、オーストリアの鉱業における賃金の支払いが増加しました。商人は、最も遠いタウアーンの谷にさえ手頃な価格で食料を供給することができました。 鉱夫が利用できる現金が増えるにつれ、アルコール消費は大きな問題になりました。 Vordernbergerからの手紙は1792年から取引されています: 「最も緊急の必要性を超える現金収入は、労働者を飲み、遊び、怠惰に誘惑するだけです。」 19世紀になっても、鉱夫の運賃は不十分で一方的なままでした。長い冬の間、ミルクが不足し、肉はほとんどなく、ほとんどが小麦粉で、野菜はめったにありませんでしたが、アルコールの摂取量が早く過剰だったため、平均寿命は50年をはるかに下回りました。 19世紀の終わりから、工業的に生産されたアルコールはより安く、より普及しました。ますます追い出されている無数の醸造所からのビール、シュナップス、そして地方の生産からのワイン。 食糧事情は19世紀の終わりにのみ改善しました。労働者の消費協同組合の設立により、食糧供給は大幅に拡大され、より手頃な価格になりました。 それにもかかわらず、ラード、ベーコン、小麦粉は、ジャガイモやトウモロコシと並んで、20世紀に入っても最も重要な食料品であり続けました。肉料理、通常は牛肉は、日曜日と祝日のみ提供されました。 ザルツカンマーグートにおける栄養の社会史 IschlerSalzbergと鉱業全般に関するすべての詳細

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